Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP haben in der Pressekonferenz am Dienstag, dem 9. Januar, den Beschluss beider Fraktionen bekannt gegeben, den Kommunen in diesem Jahr einen Anteil von 100 Mio. Euro an den Bundesmitteln der Integrationspauschale weiterzuleiten.

Nachfolgend dazu für Sie einige Punkte zum Hintergrund zu Ihrer Information:

Haushaltsabschluss für das Jahr 2017 mit deutlichen finanziellen Verbesserungen

  • In einer Pressemitteilung vom 8. Januar diesen Jahres hat Finanzminister Lutz Lienenkämper MdL darüber informiert, dass sich bereits vor dem endgültigen Haushaltsabschluss für das Jahr 2017 deutliche finanzielle Verbesserungen für das Land Nordrhein-Westfalen abzeichnen. Er erklärte, die eingesparten Mittel für höhere Zuweisungen zum Pensionsfonds, Entlastungen der Kommunen und die Senkung der Verschuldung nutzen zu wollen.
    Konkret kündigte er an, den Pensionsfond mit zusätzlichen 680 Millionen Euro auszustatten.

Warum können die Mittel nicht anderweitig im Jahr 2018 verwendet werden?

  • Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass in einem schuldenfinanzierten Haushalt, wie dem Haushalt 2017, keine Rücklagen gebildet werden dürfen, hat aber als einzige Ausnahme Zuführungen an das Sondervermögen „Pensionsfond“ zugelassen.

Wie kommt die Summe von 100 Mio. Euro zustande?

  • Für das Haushaltsjahr 2018 war bereits eine Summe von 80 Mio. Euro im Haushaltsplan für den Pensionsfond vorgesehen. Diese Summe wird durch die neue Zuführung von 680 Mio. Euro frei und kann einer anderen Verwendung zugeführt werden.
    Da die kommunalen Spitzenverbände als Mindestforderung immer eine „angemessenen Beteiligung an der Integrationspauschale“ forderten, haben sich die beiden Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP bei Finanzminister dafür eingesetzt, weitere 20 Mio. Euro zu aktivieren um so einen Betrag von 100 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag entspricht 23 Prozent der 434 Mio. Euro Bundesmittel. Die Verbundmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GfG) entspricht ebenfalls einem 23 Prozentanteil am Steueraufkommen des Landes.

Wie werden die zusätzlichen 20 Mio. Euro gegenfinanziert?

  • Die Prognose zur Höhe der Zinsen für Kreditmarktmittel in 2018 war noch mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, solange im Jahr 2017 noch Haushaltskredite zu beschaffen waren. Der diesbezüglich im Haushaltsplanentwurf 2018 beim Ansatz für die Zinsausgaben enthaltene Risikozuschlag in Höhe von 20 Mio. Euro kann daher nunmehr entfallen.

Wie werden die 100 Mio. Euro in den Kommunen verteilt?

  • Für die konkrete Verteilung der Mittel auf die Kommunen werden die Ministerin für Kommunales und der Minister für Integration gemeinsam ein Ausführungsgesetz für die Weitergabe der Bundesmittel erarbeiten.
    Die Mittel sollen pro Kopf der in den Kommunen lebenden Anspruchsberechtigten verteilt werden. Wer Anspruchsberechtigter sein wird, legen die Ministerien in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gesetzgebungsverfahren fest.
    Zudem bietet ein solches Ausführungsgesetz bereits den Rahmen, falls der Bund zu seinem Versprechen steht, ab 2019 weitere Mittel in einer Integrationspauschale zur Verfügung zu stellen. Diese werden wir –wie im Koalitionsvertrag zugesichert – ohne Abzug an die Kommunen weiterreichen.