Gleich zwei Mal trat das Plenum im Landtag von Nordrhein-Westfalen im März zusammen, um jeweils an zwei Tagen eine Fülle von aktuellen Themen der Landespolitik zu beraten. Gerne berichte ich Ihnen hier über meine wichtigsten Tagesordnungspunkte:

Auf diesen Tag haben viele Eltern in Nordrhein-Westfalen gewartet: Am Donnerstag, den 22. März 2018 haben wir uns in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, mit dem wir unsere im Wahlkampf versprochene Leitentscheidung zu G9 umsetzen werden. Alle öffentlichen Gymnasien stellen zum Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf G9 um. Die Umstellung umfasst die zu diesem Zeitpunkt in den Klassen 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schüler. Jedoch kommen wir auch den Wünschen der Eltern nach, die gute Erfahrungen mit G8 gemacht haben. So können die Schulkonferenzen einmalig von der Option Gebrauch machen, mit mehr als zwei Dritteln ihrer Mitglieder den Verbleib bei G8 zu beschließen. Freien Schulträgern steht es zudem frei, darüber zu entscheiden, ob ihre Schule im achtjährigen oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zum Abitur führt. Mit dieser Leitentscheidung schaffen wir endlich Klarheit und für die Schülerinnen und Schüler mehr Raum zur persönlichen Entfaltung und für außerschulische Angebote.

Lesen Sie hier den gesamten Gesetzentwurf der Landesregierung.

Zunächst in einer aktuellen Stunde befassten wir uns mit den Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 27. Februar 2018. Dieses hatte entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge möglich sind, falls sie sich als die einzig geeignete Maßnahme zur Senkung der Schadstoffbelastung erweisen und falls der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleibt. In dieser aktuellen Stunde stellten wir von der NRW-Koalition heraus, dass die Gesundheit der Menschen für uns das höchste Gut ist, wir das Urteil allerdings nicht als Freifahrtschein für Fahrverbote sehen. Vielmehr sehen wir diese als die Ultima Ratio, denn die Folgen wären existenzbedrohend für unsere Handwerker und unsere Wirtschaft. Stattdessen werden wir auf die bereits in Arbeit befindlichen überarbeiteten Luftreinhaltepläne mit einem Maßnahmenbündel zur Verringerung der Schadstoffwerte setzen und damit das Problem ganzheitlich betrachten. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem die vorgezogene Euro-6 Modernisierung von Bussen, das verbesserte Verkehrs- Parkraum- und Mobilitätsmanagement, eine erhöhte Attraktivität des ÖPNV, der Ausbau von Radwegen und Radschnellwegen sowie eine Förderung alternativer Antriebe und Kraftstoffe. Dies stellte auch Armin Laschet in seiner darauf folgenden Unterrichtung des Landtages heraus. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf diesem Wege Fahrverbote, wie angekündigt, vermeiden und gleichzeitig die Luftqualität in den Städten deutlich verbessern können. Der Erfolg dieser Strategie hat sich in den vergangenen Jahren bereits gezeigt und wurde erst vor wenigen Tagen erneut bei der Veröffentlichung der 2017er Luftqualitätsmessungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) deutlich.

Zu diesen aktuellen Messungen lesen Sie hier mehr.

Mit den Stimmen der NRW-Koalition haben wir in der finalen Lesung das „Entfesselungspaket I“ beschlossen. Damit leiten wir aktiv den Neustart der Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen ein. Konkret werden 13 Gesetze und drei Rechtsverordnungen gestrichen oder geändert. Davon profitieren Unternehmer, Selbständige, Einzelhändler, Gastwirte, Unternehmensgründer, Verwaltungen und vor allem: Bürger. Sie alle haben unter der Last von rot-grünen Auflagen, Einschränkungen, Bürokratie und Dokumentationspflichten geächzt. Viele Maßnahmen des Pakets stehen geradezu exemplarisch für den Wandel in der Wirtschaftspolitik: Das Ladenöffnungsgesetz wurde modernisiert und das Tariftreue- und Vergabegesetz überarbeitet sowie die vollelektronische Gewerbeanmeldung eingeführt. Die Hygieneampel wurde abgeschafft, denn gerade sie stellte sich als Symbol für die wachsende Bürokratiebelastung unter der Vorgängerregierung heraus. Das „Entfesselungspaket I“ ist aber erst der erste Schritt. Bereits im Dezember brachte das Landeskabinett das Entfesselungspaket II auf den Weg, welches wir derzeit im Ausschuss für Wirtschaft beraten. Dieses beinhaltet weitere 23 Maßnahmen. Damit sollen unter anderem mehr Flexibilität bei der bedarfsgerechten Planung von Siedlungs- und Gewerbeflächen, Erleichterungen bei Planung und Genehmigung von Industrieanlagen, weitere Vereinfachungen für Existenzgründer, die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien und die Einführung der elektronischen Rechnung in NRW erreicht werden.

Die wichtigsten Daten und Fakten zu unserem kommenden Entfesselungspaket II lesen Sie bereits hier.