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Bildungspolitik ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung unseres Kreises und unseres Bundeslandes. In der Sitzung des Schulausschusses wird es unter anderem um das 2. Schulrechtsänderungsgesetz zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gehen. Nach der neuen gesetzlichen Regelung trifft letztlich die Schulaufsichtsbehörde allein die Auswahlentscheidung. Das bisherige Wahlrecht der Schulkonferenz und das Vetorecht des Schulträgers entfallen. Beide können nun innerhalb von acht Wochen zu den Bewerbungen gegenüber der Bezirksregierung Köln einen begründeten Vorschlag abgeben.