Hilfen Hochwasser

Von der Unwetterkatastrophe Mitte Juli sind viele Bürgerinnen und Bürger im Dürener und Jülicher Land an Inde und Rur, aber auch an den zufließenden Bächen betroffen. Wenn man die Bilder sieht, kann man das Ausmaß der Schäden bis heute nicht fassen. Darum bin ich sehr froh, dass wir seitens der Landesregierung unbürokratische und schnelle Soforthilfe in Höhe von 200 Millionen Euro bereitstellen konnten. Dieser Beschluss wurde bereits am 22. Juli in einer Sondersitzung des Landtags getroffen. So wurde bereits Privatpersonen, Unternehmen und Landwirten und nicht zuletzt den Kommunen selbst diese Soforthilfe zuteil.

Im nächsten Schritt haben wir über die NRW.Bank nahezu zinslose Kredite zur Verfügung gestellt. Ich kann nur jeden Betroffenen, ob Privatperson oder Unternehmen, auffordern, diese Möglichkeit der Zwischenfinanzierung zu nutzen.

Nun ist auch die Förderung des Wiederaufbaus beschlossen! Im Bundestag und Bundesrat ist der Wiederaufbaufond in Rekordgeschwindigkeit verabschiedet worden. Parallel dazu haben wir in NRW eine Förderrichtlinie erarbeitet, wie die Hilfen ausgezahlt werden sollen.

Eine gute Nachricht: Ab sofort ist das Online-Förderportal freigeschaltet, auf dem Sie Fördermittel beantragen können! 

Ich freue mich sehr, dass so einem schnellen Wiederaufbau nichts mehr im Wege steht! Dass es ein langer Weg sein wird bis zu einer Normalität für die Betroffenen ist mir bewusst. Darum wünsche ich allen Betroffenen viel Kraft!

Ihre

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Förderrichtlinie für den Wiederaufbau NRW

Ab sofort können Anträge auf Fördermittel aus dem Wiederaufbaufonds gestellt werden! 

Hier geht es zum Online-Antrag!

Zu dem Antragsverfahren gibt es auch eine Anleitung, die hier zu finden ist

In Gesprächen mit den Betroffenen nehme ich wahr, dass ein großer Aufbauwille vorhanden ist. Darum freut es mich sehr, dass parallel zu den Beschlüssen im Bundestag und Bundesrat die Förderrichtlinie für den Wiederaufbau in NRW erarbeitet wurde, damit die Betroffenen auch zügig Anträge auf Unterstützung stellen können.

Nach der Soforthilfe und den Finanzierungshilfen starten wir so mit den Aufbauhilfen, die für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen beantragt werden können. Mit einer digitalen Antragstellung ohne großen bürokratischen Aufwand möchten wir sicher stellen, dass die Hilfe zügig ankommt. Für den Übergang möchte ich ausdrücklich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Kredites über die NRW.Bank hinweisen, damit z.B. Handwerkerleistungen schon jetzt bezahlt werden können. Nutzen Sie die nahezu zinsfreien Kredite als Zwischenfinanzierung.

Wer wird wie gefördert? 

Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

  • Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
  • Förderfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.:
  1. die Kosten
  • zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind,
  • zur Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungen
  • sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadenereignis zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude - einschließlich der baulichen Sicherung – unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,
  1. die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
  2. die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen,
  3. die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen,
  4. in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.
  • Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
  • Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Weitere Informationen und Leitfäden zur Antragstellung finden Sie unter:https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Aufbauhilfen für Unternehmen

  • Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.
  • Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
    • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
    • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
    • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
  • Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur

Landwirtschaft:

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft:

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Land- und forstwirtschaftliche Wege:

  • Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Anträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Aquakultur/Fischerei:

  • Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen.
  • Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 Prozent, bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge können ab dem 17. September 2021 an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.

Aufbauhilfen für Kommunen

Abfallentsorgung:

  • Das Hochwasser hat in den Überflutungsgebieten zu einem stark erhöhten Abfallaufkommen geführt. Allein die zusätzliche Menge Sperrmüll lag nach Schätzungen der betroffenen Kommunen bei weit über 200.000 Tonnen. Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2021 die Koordinierungsstelle Abfallentsorgung eingerichtet. Diese unterstützt die Kommunen bei der Organisation der Entsorgung der durch das Hochwasser angefallenen Abfälle.
  • Über den Wiederaufbau-Fonds wird das Land Kommunen sowie Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Abwasser:

  • Kommunen, Wasserverbände und Industriebetriebe mit eigenen Abwasseranlagen erhalten auf Antrag eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für

Weitere Informationen finden Sie unter: www.land.nrw/wiederaufbauhilfe

Hier finden Sie die vollständige Förderrichtlinie.

Wiederaufbaufonds – Aufbauhilfe 2021

Betrachtet man die materiellen Schäden, so hat das Hochwasser allein in NRW Schäden in Höhe von 13 Milliarden Euro verursacht, davon 850 Millionen nach ersten Schätzungen alleine in unserem Nachbarkreis Euskirchen. Der Schaden an der öffentlichen Infrastruktur im Kreis Düren lässt sich auf 47 Millionen Euro beziffern. Der größte Schaden ist dabei an der Bahnstrecke zwischen Heimbach und Nideggen entstanden.

Um den Wiederaufbau in den betroffenen Regionen sicher zu stellen, wird es einen Wiederaufbaufonds in Höhe von 30 Milliarden Euro geben. Zwei Milliarden werden vom Bund in die Reparatur zerstörter Eisenbahnstrecken und Autobahnen investiert. 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte. Zwei Milliarden Euro fließen in die Infrastruktur des Bundes und werden von ihm allein getragen.

  • Am 7.9.2021 hat der Bundestag den Wiederaufbaufonds verabschiedet und in der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe 2021" - Aufbauhilfeverordnung 2021 konkretisiert.
  • Am 10.9.2021 hat der Bundesrat das Aufbauhilfegesetz und die Verordnung beschlossen.

Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Institutionen können in ihrem Bundesland, also auch bei uns in NRW, Ausgleichszahlungen von bis zu 80 % beantragen. In Härtefällen können bis zu 100 % des Schadens ausgeglichen werden. Versicherungsleistungen sowie andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter können den Eigenanteil der Betroffenen in Höhe von mindestens 20 % abdecken und sind im Übrigen anzurechnen, um eine Überkompensation auszuschließen. Hierzu erarbeitet die Landesregierung NRW aktuell eine Förderrichtlinie, damit am auf die Verabschiedung des Gesetzes folgenden Montag, 13.9.2021, das Antragsverfahren starten kann

Eine Besonderheit bei der Förderung kommt der Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder und Kommunen, von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und sozialer Infrastruktur sowie der Energie-, Wasser- und Telekommunikationsnetze zugute. Deren Schäden können in Höhe von bis zu 100 % erstattet werden.

Welche Schäden werden berücksichtigt?

Starkregen- und Hochwasserschäden, die im Juli 2021 in den betroffenen Regionen entstanden sind, dazu zählt auch aufsteigendes Grundwasser, übergelaufene Regenwasser- oder Mischkanalisation.

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen, Privathaushalte, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirtschaft, aber auch, und das war mir ganz wichtig, kulturelle Einrichtungen und Vereine.

Wichtig für Unternehmen: Neben den Sachschäden können auch Einkommenseinbußen während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach der Katastrophe geltend gemacht werden.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Factsheet

Überbrückung

Für die Überbrückung bis zur Auszahlung der Fördersummen und zur Finanzierung der Schadensbeseitigung sowie zum Hochwasserschutz aus dem Wiederaufbaufond hat die NRW Bank Sonderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen aufgelegt:

https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/

Soforthilfepaket

A. Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen. Hierzu leistet die Soforthilfe einen ersten wichtigen Beitrag. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben.

Die Auszahlung erfolgt rasch und unbürokratisch.

B. Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Das Unwetter hat auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Ich stehe in Kontakt mit der Kreishandwerkerschaft, die große Sorge hat, dass manche Unternehmen ihre Betriebstätigkeit nicht mehr aufnehmen werden. Doch wir brauchen gerade jetzt die Unternehmen, die Handwerker, Statiker, Architekten und den Bau, um nach vorne schauen zu können.

Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können bei der örtlichen Kommune gestellt werden.

Steuererleichterungen für Betroffene

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen kommt den von den Unwetterereignissen vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 2. November 2021 fällige Forderungen) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Betroffenen weitestmöglich aus.

Für Betroffene gilt zudem: Für am 14./15. Juli 2021 „noch laufende“ Abgabefristen für Jahressteuererklärungen 2019, die von einer/einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe an das Finanzamt übermittelt werden, werden auf Antrag Fristverlängerungen bis zum 2. November 2021 gewährt.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/unwetter

Katastrophenerlass – Nicht nur für Betroffene, sondern auch für Hilfswillige

Die NRW-Finanzverwaltung hat im Katastrophenerlass rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Unternehmen formuliert.

Gleichzeitig berücksichtigt der Erlass aber auch Betriebe, die unterstützen wollen! So soll es erleichtert werden, unbürokratisch Hilfe zu leisten, ohne dadurch steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Erleichterungen und Klarstellungen wurden unter anderem zu den folgenden steuerlich relevanten Sachverhalten geschaffen:

  • Unentgeltliche Hilfeleistungen von Unternehmen an Privatpersonen in Form von Sach- oder Dienstleistungen sowie Nutzungsüberlassungen sind als Betriebsausgabe zu behandeln. Dies gilt, wenn beispielweise ein Baumarkt kostenlos Entwässerungspumpen verteilt oder ein Bauunternehmer Bagger und LKWs zur Verfügung stellt.
  • Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
  • Umsatzsteuerlich werden im Billigkeitswege insbesondere unentgeltliche Sachspenden, die Überlassung von Wohnraum und unentgeltliche Erbringungen sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe begünstigt.
  • Unterstützungsleistungen von Freiberuflern und Handwerkern, die über die Spendenaufrufe ihrer Berufskammern und Innungen an die Berufskolleginnen und Berufskollegen für deren Wiederaufnahme der Berufstätigkeit geleistet werden, können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
  • Arbeitslohnspenden können auch zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Schadensereignis betroffene Arbeitnehmer verbundener Unternehmen erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene

C. Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Soforthilfepaket

Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Gleichzeitig hat die Landwirtschaft mit ihren zur Verfügung stehenden Gerätschaften von der ersten Minute an unglaubliche Hilfe geleistet und macht dies trotz Erntezeit noch immer. Diesen engagierten Landwirten gebührt mein Respekt und mein herzlicher Dank. Ich möchte hier unseren Ministerpräsidenten und Kanzlerkandidaten Armin Laschet zitieren: "Leute sind losgefahren mit Generatoren und Traktoren. Leute aus der ganzen Republik, die nicht danach gefragt haben, ob sie die Spritkosten erstattet kriegen. Leute, die sich freigenommen haben, Urlaub genommen haben, um da zu helfen. Das ist das, was in unserer Gesellschaft lebendig ist.“

Bei den Betroffenen Betrieben können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben derzeit noch gar nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Dann hier die Links von der Website des Landes
https://www.land.nrw/de/soforthilfe

D. Hilfe für Kommunen

Unsere Gemeinden im Kreis Düren haben eine große Solidarität untereinander, aber auch mit Kommunen an der Ahr oder Erft bewiesen. Für die zahlreichen Feuerwehrhilfeleistungen, Bereitstellung von Unterkünften für evakuierte Bürgerinnen und Bürger, die Aufnahme von hilfswilligen Ehrenamtlern, Feuerwehren oder Experten für technische Hilfeleistungen u.v.m. möchte ich mich bei allen ganz herzlich bedanken.

Nach den ersten Aufräumarbeiten ist es wichtig, dass die Infrastruktur in unseren Städten und Gemeinden überprüft und wieder hergerichtet wird. So hat der Kreis Düren insgesamt 4 Mio. Euro erhalten, die in gemeinsamer Abstimmung wie folgt verteilt wurden: alle 15 Kommunen haben einen Sockelbetrag von 100.000 Euro erhalten, die besonders betroffenen Kommunen an Inde und Rur eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 250.000 Euro und die Gemeinde Inden, die am stärksten von der Hochwasserkatastrophe betroffen war, nochmals 250.000 Euro. Das Geld ist bereits an die Kommunen ausgezahlt worden. Es freut mich sehr, dass eine schnelle und solidarische Einigung über den Verteilschlüssel erzielt werden konnte.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Anders als bei anderen Förderprogrammen ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn hier nicht förderschädlich. Das Land NRW garantiert, dass jedem, der bereits angefangen hat – ja auch anfangen musste, alle Kosten erstattet werden.

Es findet auch keine Bedürftigkeitsprüfung statt, d.h. jedem – unabhängig vom Einkommen – wird geholfen.

Schnellere Planung

Entscheidend für einen schnellen Wiederaufbau ist eine schnelle Durchführung der Planung. Es wird kein umfangreiches Planfeststellungsverfahren geben. So sollen die Kommunen selbst einen Wiederaufbauplan erstellen und selbst eine Priorisierung vornehmen. Auf Landesebene wird dies dann zu einem Landesplan zusammen gefügt. Die Kommunen vor Ort und die Landesregierung arbeiten dabei eng zusammen. Hilfestellung soll auch von erfahrenen Fachkräften aus früher betroffenen Hochwassergebieten z.B. aus dem Osten Deutschlands kommen und die Kommunen bei der Projektsteuerung unterstützen.

Bürgertelefon „Fluthilfe“

Sind Sie betroffener Bürger oder Unternehmen? Haben Sie Fragen? Dann nutzen Sie gerne das Bürgertelefon „Fluthilfe“

0211/4684-4994

Montag–Freitag, 8–18 Uhr
Samstag und Sonntag, 10–16 Uhr

Oder nutzen Sie die Übersicht vielfach gestellter Fragen und deren Antworten:

Dann hier die Links von der Website des Landes

https://www.land.nrw/de/soforthilfe