Machen Sie Ihr Kreuz zu Hause – so einfach funktioniert die Briefwahl.

Am 15. Mai haben Sie die Wahl: Bei der Landtagswahl in NRW geht es um die Zukunft unseres Landkreises! Gehen Sie wählen oder wählen Sie von zu Hause aus per Brief.

Sie sind am 15. Mai nicht zu Hause? Sie haben Ihre Wahl schon getroffen und wollen Ihre Stimme sofort abgeben? Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Den Antrag können Sie ohne Angabe von Gründen stellen.
Die Briefwahl bietet jedem Wahlberechtigten die Möglichkeit, per Post seine Stimme zur Wahl abzugeben und ist der bequemste Weg, sein Stimmrecht auszuüben.

Wie kann ich per Briefwahl wählen?

Um per Briefwahl wählen zu können, ist ein entsprechender Antrag an die zuständige Gemeindebehörde zu richten – im Klartext: an die Rathäuser. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Als Schriftform gelten neben dem Brief auch dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form wie E-Mail, Telegramme, Fernschreiben und Telefax. Telefonisch kann der Antrag nicht gestellt werden.

Ein Brief – viele Anträge. Ein Tipp für die ganze Familie.

Sie können nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht.
Weisen Sie Ihre wahlberechtigten Familienangehörigen, Freunde und Bekannte auf die Möglichkeit hin, schon vor dem eigentlichen Wahltag der CDU ihre Stimme sichern zu können. Sie finden die Vordrucke für ein gemeinsame Antragstellung und die Erteilung einer Vollmacht als Download auf den CDU-Seiten.
Im Regelfall werden die Briefwahlunterlagen den Wahlberechtigten direkt zugestellt. Werden für mehr als vier Briefwähler die Stimmzettel beantragt, können sie dem Antragsteller zugesandt werden, der sie anschließend den Wahlberechtigten aushändigt.

Ab wann kann man per Briefwahl wählen?

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel durch die Gemeindeverwaltung erfolgen. Hiermit ist für Anfang/Mitte April zu rechnen. Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor dem Wahltag, in diesem Fall den 13. Mai, bis 18 Uhr und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag, Sonntag, 15. Mai, bis 15 Uhr beantragt werden.

Unser Tipp: Briefwahl sofort erledigen!

Ihre Stimme abgehen können Sie direkte nach Erhalt der Briefwahlunterlagen. Der Wahlbrief sollte umgehend danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.
Der Briefwähler muss seinen Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 15. Mai, bis 16 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher unbedingt bereits einige Tage vor dem eigentlichen Wahltag auf den Weg dorthin gebracht werden!
Zu beachten ist, dass ein anschließender Umzug eine bereits abgegebene Briefwahlstimme u. U. ungültig machen kann. Einzelheiten hierzu und zu der Möglichkeit, sein Stimmrecht ggf. trotz Umzugs doch noch ausüben zu können, teilt die für den neuen Wohnort zuständige Gemeindeverwaltung mit.

Wussten Sie schon …?

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich und direkt im Rathaus Ihrer Gemeinde oder Stadt beantragen. Sobald die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) gedruckt sind, können Sie diese auch dort persönlich abholen. In der Regel erhalten Sie dann auch Gelegenheit, gleich vor Ort Ihre Stimme abzugeben. Alles, was Sie brauchen, ist Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis.

Hier finden Sie Informationen zur Briefwahl Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde

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