Vor dem Hintergrund der derzeitigen Ausbreitung des Corona-Virus und den in der Folge getroffenen Maßnahmen steht unsere Landwirtschaft vor enormen Herausforderungen. Deshalb hat der Bundestag und die Bundesregierung nun schnell gehandelt und ein starkes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Lebensmittelversorgungsketten in Takt zu halten. Folgende Maßnahmen wurden dabei vereinbart:

  1. Die Land- und Ernährungswirtschaft wird als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Mit Blick auf die Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen ist es damit möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.
  2. Ausweitung der „70-Tage-Regelung“. Somit können Saisonarbeitskräfte nun bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tagen ausüben. Das hilft Betrieben, bei denen jetzt viele Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten anstehen.
  3. Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Um Anreize für eine temporäre Tätigkeit in der Landwirtschaft zu schaffen, werden Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft während der Corona-Krise bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  4. Neue Job-Vermittlungsplattform daslandhilft.de. In ganz Europa ist die Reisefreiheit eingeschränkt. Das führt dazu, dass unseren Landwirten Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele Menschen, die in der Gastronomie oder dem Einzelhandel beschäftigt sind, nicht arbeiten. Andere, wie Studenten, sind zum zuhause bleiben verdammt. Für all diese Menschen haben wir die Aktion “Das Land hilft” gestartet. Unter www.daslandhilft.de bringen wir Menschen in den Dialog. Die Plattform wird bereits sehr gut angenommen.
  5. Bessere Hinzuverdienstregelungen bei Ruheständlern. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich Angehoben und in der Altersversorgung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt bis Ende 2020.
  6. Arbeitnehmerüberlassung: Die Arbeitnehmerüberlassung soll während der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich sein. Das Arbeitsministerium wird hierzu eine Auslegungshilfe vorlegen.
  7. Flexibilisierung der Arbeitszeiten: Arbeitszeiten können befristet flexibler gehandhabt werden.
  8. Liquidität sicherstellen: Die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe sichern wir durch ein Programm der landwirtschaftlichen Rentenbank. Dieses steht den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion zur Verfügung. Bei den Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Weitere Informationen zum Liquiditätssicherungsprogramm finden Sie hier. https://www.rentenbank.de/dokumente/Liquiditaetssicherung.pdf
  1. Kündigungsschutz bei Pachtverträgen: Landwirtinnen und Landwirte, die vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ihre Pacht nicht bedienen können, darf wegen Zahlungsrückständen aus diesem Zeitraum nicht gekündigt werden.
  2. Soforthilfe in der Corona-Krise: Das Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und „Soloselbstständige“ kann von Selbstständigen oder Kleinstunternehmern mit bis zu 10 Mitarbeitern in der Lebensmittelkette oder in ländlichen Räumen genutzt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. Bei uns in NRW wird die Förderung über das Programm NRW-Soforthilfe 2020 ausgezahlt. Alle Informationen finden Sie unter wirtschaft.nrw/corona.