Stand 19.03.2020, 14.00 Uhr

Landesregierung sagt Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro zu!

Mit einem Sondervermögen von rund 25 Milliarden Euro spannen wir einen NRW-Rettungsschirm von historischer Größe. Damit legen wir das größte Hilfsprogramm für Nordrhein-Westfalen seit Bestehen unseres Landes auf.

Das Hilfspaket umfasst vier Säulen:

Erste Säule: Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

  • Steuerliche Maßnahmen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Dies ist abrufbar unter finanzverwaltung.nrw.de
    • Umsatzsteuer ohne Säumniszinsen: Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen Mittel im Umfang von mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden für weite Teile der nordrhein-westfälischen Wirtschaft unmittelbare Liquiditätsverstärkungen in Milliardenhöhe erzielt.
    • Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen.
    • Säumniszuschläge werden erlassen.
    • Steuerstundungen
  • Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW(bis 2,5 Mio. Euro)  und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.
  • Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
  • Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/
  • Allgemeine Informationen sowie individuelle Beratung wird zudem durch die landeseigene Förderbank NRW.BANK geleistet: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800.

Zweite Säule: Flexibles Kurzarbeitergeld

Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona, Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. Ziel ist, Arbeitsplätze zu erhalten und Arbeitnehmern und Arbeitgebern Planungssicherheit zu geben. Dies soll über Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld erreicht werden. Deswegen hat die Bundesregierung befristet bis Ende 2021 Verordnungsermächtigungen eingeführt, mit der die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen wie folgt erweitern kann:

  • Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %
  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Verordnungen selbst sollen zunächst bis Ende 2020 befristet werden
  • Informationen Kurzarbeitergeld / Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20

Dritte Säule: Hilfen für Mittelstand, Kleinunternehmer, Selbstständige, Gründer und Kulturschaffende

Zuschüsse (Ausblick):

Ergänzend zu dem bereits angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter (ausfallende Zuschüsse) dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können.

Vierte Säule: Milliardenschwerer Schutzschild für Unternehmen

  • Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung werden Unternehmen und Beschäftigte geschützt.
  • Im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rahmen kann – sofern erforderlich – zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.
  • Das Land NRW erhöht den Bürgschaftsrahmen massiv – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
  • Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
  • Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
  • Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.

Zusatz: Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe

Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.

  • Kein Verdienstausfall wird gewährt wegen Umsatzeinbußen infolge von Betriebs- und Schulschließungen oder Absagen von Veranstaltungen.
  • Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland: LVR-Servicenummer: 0221 809-5444;
  • Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Herr Tölle 0251 591-8218; Frau Volks 0251 591-8411; Herr Konopka 0251 591-8136
  • Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen finden Sie bei den IHKs in NRW unter diesem Link.

Alle Angaben aufgrund von Recherchen und ohne Gewähr!

stk 19.03.2020_Anlage Formular