Am 25. Mai 2018 ist es soweit. Dann treten die neuen Gesetze und Regeln der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland in Kraft. Diese gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine. Ich bekomme zur Zeit viele Anfragen von Vereinen, die sich manchmal überfordert fühlen und nicht wissen, wie sie mit der neuen Verordnung umgehen sollen. Welche genauen Maßnahmen ein Verein umsetzen und beachten muss, ist unterschiedlich. Hier kommt es vor allem auf die Größe des Vereins an, sowie auf die Art und Menge der erhobenen und gespeicherten (Mitglieder-)Daten und wie und wo diese abgelegt oder gespeichert sind. Uns ist bewusst, dass dieser bürokratische Aufwand vielen Vereine als unverhältnismäßige Hürde erscheint.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat hierzu eine Information für Vereine veröffentlicht, in denen die häufigsten und wichtigsten Fragen zur Umsetzung der DSGVO in der praktischen Vereinsarbeit beantwortet werden. Diese leite ich Ihnen hier gerne direkt weiter: „Presseinformation“

Auch hat der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg eine sehr übersichtliche Handreichung für den Datenschutz in Vereinen veröffentlicht. Dieses gebe ich Ihnen hier auch gerne weiter: „Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit“

Den vollständigen Text der Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Internet unter https://dsgvo-gesetz.de.

Es gelten besonders im Bereich der „Verarbeitung der personenbezogenen Daten“ viele neue und strenge Vorschriften. Es geht also auch um den vereinsinternen Umgang mit Mitgliederdaten und nicht nur um Informationen die nach außen gelangen. Vereine oder Verbände, die Daten nicht digital sondern noch in Papierform aufbewahren, müssen ebenfalls besondere Vorschriften einhalten.

Leider drohen bei Nichtbeachtung dieser Regeln Abmahnungen und Bußgelder. Es wird also jedem Verein dringend geraten, sich jetzt zu informieren um die sicherzustellen, dass die Voraussetzungen geschaffen sind, um die neuen Regularien einzuhalten.

Die NRW Koalition arbeitet mit Hochdruck daran, im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Länderöffnungsklausel, die Vorschriften für Vereine abzumildern und und eine Handreichung zu veröffentlichen.

Aktualisierung, 14. Mai:

Hier ist nun auch der offizielle Antrag der „aktuellen Stunde“ der Fraktionen CDU und FDP zu diesem Thema: LT-Drucksache 17/2604