Der Bund muss Länder und Kommunen angemessen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen unterstützen

Die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen stellt Länder und Kommunen momentan vor massive Probleme, die nur in einer Verantwortungsgemeinschaft mit dem Bund gelöst werden können. Kommunen legen nachvollziehbar dar, dass die Kapazitäten vor Ort erschöpft sind. Die Größe der Herausforderung muss zwingend ein verstärktes und klar definiertes Engagement des Bundes zur Folge haben. Zu diesem hat sich der Bund in einem gemeinsamen Beschluss mit den Ländern vom 2. November 2022 bekannt, er setzt diese Unterstützung jedoch bislang nicht ausreichend um. Einstimmig fordern die Regierungschefs aller Bundesländer daher immer wieder ein größere Beteiligung des Bundes.

Unsere Positionen

  • Menschen in Not zu helfen ist wesentlicher Teil unserer humanitären Verantwortung. In Nordrhein-Westfalen ist jeder willkommen, der vor Putins Krieg fliehen muss. Das bedeutet, dass wir den Menschen und insbesondere den Kindern, die zu uns kommen, gerecht werden wollen.
  • Wir stehen für Ordnung und europäische Solidarität. Die Registrierung und Verteilung von Schutzsuchenden in der Europäischen Union funktioniert nicht ausreichend. Ein faires, funktionierendes und krisenfestes gemeinsames europäisches Asylsystem ist der entscheidende Schlüssel für eine gute und nachhaltige Asylpolitik in der EU. Dazu gehören Unterstützung für Länder an den EU-Außengrenzen bei der Registrierung von Flüchtlingen und insgesamt eine solidarische Lastenteilung.
  • Der Bund stellt sich seiner gesamtgesellschaftlichen Herausforderung nicht ausreichend. Deshalb braucht es bei dem für den 10. Mai 2023 zugesagten Termin mit dem Kanzler konkrete und verlässliche Zusagen des Bundes.
  • Mit einer sinkenden Zahl an Flüchtlingen ist nicht zu rechnen. Ministerpräsident Hendrik Wüst verweist zu Recht darauf, dass es die realistischste Annahme ist, von einem Verbleib der meisten Flüchtlinge in Deutschland auszugehen. Es geht um mehr als ein Dach über dem Kopf, sondern in gleicher Weise um Integration. Deshalb muss sich der Bund endlich strukturell und verlässlich an den flüchtlingsbedingten Kosten beteiligen. Gerade die Kommunen brauchen Planungssicherheit.

Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten

  1. Finanzielle Belastung des Landes und Unterstützung der Kommunen
  • Nach den bisherigen Zusagen beteiligt sich der Bund im Jahr 2023 mit 592,4 Millionen Euro an den flüchtlingsbedingten Ausgaben Nordrhein-Westfalens. Dem gegenüber stehen zu erwartende Ausgaben in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Damit kommt auf das Land eine Nettobelastung von mehr als 3 Milliarden Euro zu
  • Diese Zahlen ergeben eine Beteiligung des Bundes von nur 16% an den flüchtlingsbedingten Ausgaben, deutlich weniger als in den Vorjahren. Während der Flüchtlingskrise 2016 waren es noch 40%. Das ist angesichts der gestiegenen Herausforderungen durch den Angriffskrieg auf die Ukraine zu wenig..
  • Das Land stellt den Kommunen rund 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist mehr als das Dreifache von dem, was Nordrhein-Westfalen nach aktuellem Stand vom Bund zu erwarten hat.
  1. Aktuelle Entwicklungen der Flüchtlingszahlen
  • Laut Prognose des MKJFGFI muss in 2023 mit 50.000 Asylerstanträgen gerechnet werden. Das sind 165 mehr als 2022 gestellt wurden. Abhängig vom Kriegsverlauf muss ggf. von steigenden Zugängen von Flüchtlingen aus der Ukraine ausgegangen werden.
  • Zum Stichtag 31.12.2022 lebten in Nordrhein-Westfalen 168 ausreisepflichtige Personen, davon 63.611 Personen mit einer Duldung. Dem gegenüber stehen laut Statistik der Bundespolizei 3.118 Rückführungen aus Nordrhein-Westfalen in 2022. Damit schiebt Nordrhein-Westfalen im Vergleich der Bundesländer immer noch die meisten Menschen ab.
  1. Ausbau der Kapazitäten in den Landeseinrichtungen
  • Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat Nordrhein-Westfalen die Plätze in den Landeseinrichtungen nahezu verdoppelt. Bei Ausbruch des Krieges standen nur rund 15.000 Plätze in Landeseinrichtungen zur Verfügung. Inzwischen sind es 300 Plätze. (Stichtag 9.3.2023)
  • Das Ziel, bis Ende März 34.500 Plätze in Landeseinrichtungen zu realisieren wird verfehlt, weil der Bund seine zugesagte Unterstützung nicht einhält. SPD-Bundesinnenministerin Faeser hatte angekündigt, dass Nordrhein-Westfalen 39 Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. Davon waren lediglich drei sofort für diesen Zweck nutzbar.
  • Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015/2016 hatte das Land bis zu 80.000 Plätze in Landeseinrichtungen. Dafür wurden vor allem Turnhallen flächendeckend als Landeseinrichtungen genutzt. Dies sollte möglichst vermieden werden. Die Landesregierung arbeitet weiterhin mit Hochdruck daran, die Kapazitäten im Landesunterbringungssystem zur Entlastung der Kommunen zu erhöhen.