Grundsteuer: Differenzierung der Hebesätze durch Kommunen ist die bürgerfreundliche Lösung

Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen haben in dieser Plenarwoche einen Gesetzentwurf zur Differenzierung des Grundsteuerhebesatz B auf kommunaler Ebene in den Landtag eingebracht. Mit unserem Gesetzentwurf möchten wir zu einer guten Lösung für Stadt und Land, sowie für Familien und Gewerbe beitragen. Die neue gesetzliche Regelung ergänzt das sogenannte ‚Scholz-Modell‘ des ehemaligen SPD-Bundesfinanzministers und ermöglicht, unerwünschte Folgen des Modells abzumildern, denn Wohnen soll nach Möglichkeit nicht verteuert werden. Der Entwurf sieht vor, den Kommunen optional freizustellen, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücken unterschiedliche Hebesätze anzuwenden, soweit dies nach den Verhältnissen vor Ort sinnvoll erscheint. Die Kommunen können diese Flexibilität nutzen, um den unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Regionen Rechnung zu tragen, denn unser Land ist sehr heterogen. In einer Eifel-Kommune kann die Lage ganz anders sein als in Köln, in Düsseldorf ganz anders als am Niederrhein. Es geht dabei um eine Ermöglichung und nicht um eine Verpflichtung. Bei der Umsetzung unterstützt das Land die Kommunen bei der Erarbeitung von Mustersatzungen und bei der IT-Programmierung. Den regierungstragenden Fraktionen von CDU und GRÜNEN ist die Bedeutung der Grundsteuer als eine der wesentlichen Einnahmequelle der Kommunen bewusst. Daher soll mit einer zeitnahen Beratung des Gesetzesentwurfs möglichst schnell Klarheit geschaffen werden.

Hintergrund: Der Bund hatte aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung der Grundsteuer beschlossen, die ab 2025 in den Kommunen zum Tragen kommt. Aufgrund der Grundsteuerreform müssen die Hebesätze in den meisten Kommunen ohnehin angepasst werden, um Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Anpassungen könnten mit dem Gesetzentwurf unterschiedliche Hebesätze für die beiden Grundstücksarten beschlossen werden, wenn die kommunalen Entscheidungsgremien dies für erforderlich halten. Zuletzt kristallisierte sich im Rahmen der fortschreitenden Umsetzung der Grundsteuerreform in vielen Kommunen heraus, dass Wohngrundstücke künftig stärker mit Grundsteuer belastet werden, als es bei den Nichtwohngrundstücken der Fall ist. Dabei ist landesweit aber kein einheitliches Bild zu verzeichnen. Auch eine von einigen geforderte Korrektur der Messbescheide kann keine umfassende Abhilfe schaffen, da so oder so differenzierte Hebesätze notwendig sind, um Belastungsverschiebungen zu kompensieren. Ein Handeln der Kommunen ist in diesen Fällen also ohnehin erforderlich.

NRW soll das europaweite Zentrum der Batterieforschung bleiben

Die Batterieforschung ist elementar für die Elektromobilität und die Speicherung von erneuerbaren Energien. Sie spielt eine Schlüsselrolle für die Zukunftsfähigkeit des Landes.

Bei der Entwicklung von nachhaltigen Technologien nimmt die Batterieforschung eine zentrale Rolle ein. Mit der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster haben wir ein großartiges Projekt, das eine international führende Position erreichen kann. Die vorgesehene Mittelkürzung des Bundes hat fatale Folgen – nicht nur für den Erfolg dieses Projektes, sondern für das ganze Forschungsökosystem Batterie in Nordrhein-Westfalen und in der gesamten Bundesrepublik. Wir fordern vom Bund, dass die notwendigen Mittel des Bundes weiterhin zur Verfügung gestellt werden und so auch neue Projekte in diesem zukunftsweisenden Forschungsbereich möglich sind.

In Nordrhein-Westfalen ist kein Platz für Antisemitismus

Herbert Reul redet nicht; er handelt. Das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg ist konsequent. Wer das Existenzrecht Israels leugnet, bewegt sich nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Landesregierung schaut genau hin, welche rechtlichen Möglichkeiten es bei Feinden der Demokratie gibt. Bei Demonstrationen sind dies Auflagen, die klar Grenzen setzen. Und bei Vereinigungen das Verbot. Heute geht ein klares Zeichen an gewaltbereite Antisemiten: wir sehen euch und wir stoppen euch. Nur durch ein konsequentes Handeln der Sicherheitsbehörden ist ein solcher Schlag gegen verfassungsfeindliche Organisationen möglich. Als nächstes sollte der Bund den Verein Muslim Interaktiv verbieten.