Nur starke Kommunen können die großen Herausforderungen meistern! Das ist meine feste Überzeugung. Ich freue mich darum besonders, dass über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 den Kommunen im Nordkreis Düren mehr finanzieller Spielraum denn je ermöglicht wird. Zum Wochenstart hatte die NRW-Koalition eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. In den Nordkreis Düren fließen 45.377.271 Euro. Das sind 13,47 % mehr als noch im vorigen Jahr.

Ebenfalls spitz gerechnet und erfolgreich beraten hat Finanzminister Lutz Lienenkämper mit den einzelnen Ressorts. Unterm Strich steht die schwarze Null im Haushalt 2018.

Nach dem Nachtragshaushalt 2017, der die gröbsten Fehler und Versäumnisse von Rot-Grün korrigiert hat, wird Nordrhein-Westfalen erstmals seit 1973 einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen. Ein großer Erfolg! Dabei erreichen wir dies ohne Tricks und ohne Schönrechnen, sondern durch echte Einsparungen. In diesem Haushalt 2018, sowie in den nächsten Haushalten der Legislaturperiode, werden wir keine neuen Schulden machen und uns konsequent an unseren finanzpolitischen Grundsätzen orientieren: Konsolidieren, Modernisieren, Investieren.

Die NRW-Koalition in Düsseldorf wird konsolidieren, indem gänzlich ohne neue Schulden auskommen werden soll. Die Koalition wird modernisieren, beispielsweise durch eine vollständige Digitalisierung der Landesverwaltung und sie wird gezielt investieren in die Bereiche, in denen NRW wieder zum Aufsteigerland werden soll: Innere Sicherheit, Verkehr, Bildung, Breitbandförderung und in unsere Kommunen.

Auch wenn die erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind, trägt die Landesregierung darüber hinaus durch die Abschaffung des so genannten ,Kommunalsoli‘, durch eine gerechte Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss und durch die Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Gesamtverbesserung der kommunalen Finanzsituation bei.

Fazit: Die neue NRW-Koalition hat die Kommunen im Blick!

Hintergrund:

  • Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest.
  • Bereits Anfang September 2017 wurden die Eckpunkte zum GFG 2018 beschlossen. Nach dem Vorliegen aller Ist-Ergebnisse zum 30.09.2017 erhöht sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse um gut 230 Millionen Euro gegenüber den vorgelegten Eckpunkten. Sie beträgt nun 11,7 Milliarden Euro, das sind rund 1,06 Milliarden. Euro oder 9,96 % mehr als in 2017.
  • Mit dem GFG 2018 werden die Schul- und Bildungspauschale sowie die Sportpauschale erstmals seit 2009 in einem ersten Schritt um annähernd 13 Millionen Euro erhöht.
  • In den kommenden Wochen werden die nun vorliegenden Eckpunkte weiter konkretisiert und dem Landtag zur Beratung vorgelegt.