Keine Dichtheitsprüfung mehr für private Abwasserkanäle

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP im Landtag von NRW löst ein weiteres Versprechen ein. Diese gemeinsam Entscheidung ist ein positive Signal für Hausbesitzern. Die umstrittene verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll es zukünftig nur noch bei Neubauvorhaben, wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen geben. Dafür haben CDU und FDP seit Regierungsübernahme erfolgreich gekämpft und werden nun einen Antrag in das Dezember-Plenum einbringen.

Diese sachgerechte und risikoorientierte Neuregelung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen befreit Grundstückseigentümer von der für 2020 drohenden verpflichtenden Überprüfung für alle Kanäle, die nach 1965 gebaut wurden, und berücksichtigt gleichzeitig die Interessen des Grundwasserschutzes.

Natürlich gilt weiterhin, dass defekte Kanäle wieder instand gesetzt werden müssen. Jedoch geht von einem normalen Haus in der Regel keine Gefahr für das Grundwasser aus. Deshalb ist es gut, dass Grundstückseigentümer künftig nur noch anhand von objektiven, tatsächlichen und vor allem nachvollziehbaren Gründen zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung verpflichtet werden. Das ist eine gute Lösung für die Grundstückseigentümer und für den Gewässerschutz.