Weiterhin unter außergewöhnlichen Umständen aufgrund der Corona-Pandemie tagend, kam das Plenum in reduzierter Stärke in Düsseldorf zusammen, um über entscheidende und wegweisende Fragen in dieser Zeit zu debattieren und zu entscheiden. Landesregierung und NRW-Fraktion im Landtag nehmen dabei tagtäglich entscheidende Weichenstellungen vor, um nicht nur die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen, sondern auch weiterhin die anderen entscheidenden Zukunftsfragen Nordrhein-Westfalen zu beantworten. Was in dieser Woche besonders wichtig war, lesen Sie hier:

Weitere Schritte des Nordrhein-Westfalen-Plans werden umgesetzt – zielgerichtete Anpassung der Corona-Schutzmaßnahmen

Ab Samstag, 30. Mai 2020, gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern, Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Seit den ersten Öffnungen am 20. April ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Lag sie im April im Wochendurchschnitt noch bei deutlich mehr als 500, liegt sie – Stand heute – landesweit bei 102. Den Menschen in unserem Land gebührt ein großer Dank. Das verantwortliche, rücksichtsvolle Verhalten der übergroßen Mehrheit beim Umgang mit der Covid-19-Pandemie erlaubt es uns, weitere Schritte unseres Nordrhein-Westfalen-Plans umzusetzen. Wir können unseren umsichtigen Kurs stufenweiser Öffnungen fortsetzen und damit den nächsten Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität gehen. Wir setzen dabei weiter auf die Vernunft und die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Land. Unverändert gilt es, wo immer möglich Abstand zu halten und verantwortungsvoll sich selbst und anderen gegenüber zu handeln.“

Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Öffnungen finden unter stetiger Evaluierung und ausdrücklichem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens statt. Bei den genannten Daten handelt es sich ebenfalls ausdrücklich um Zieldaten, bei denen auch von Abweichungen auszugehen ist.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor:

  1. Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.

Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

  1. Kultureinrichtungen

Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

  1. Sport

Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.

  1. Ferienangebote

Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

  1. Messen, Kongresse, Tagungen

Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

Landesregierung beschließt Pflegebonus: Land übernimmt 106 Millionen Euro für Corona-Prämie

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Dienstag, 26. Mai 2020, die Aufstockung des sogenannten Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege auf bis zu 1.500 Euro beschlossen. Die von der Bundesregierung geplanten maximal 1.000 Euro werden von der Landesregierung um bis zu 500 Euro aufgestockt. Die dafür geplanten Mittel belaufen sich auf insgesamt rund 106 Millionen Euro.

„Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der rund 260.000 Beschäftigten in der Altenpflege mit dem Pflegebonus gewürdigt wird. Ich gönne ihnen den Bonus von Herzen. Ich fordere diejenigen Arbeitgeber in der Pflege, die bisher keinen Tarifvertrag einhalten, auf, endlich Tariflöhne zu zahlen. Wahre Würdigung von Arbeit drückt sich auch durch tarifliche Entlohnung aus.“

Die am Freitag, 15. Mai 2020, vom Bundesrat beschlossene Initiative aus Nordrhein-Westfalen bekräftigt die Notwendigkeit einer verbesserten, allgemeinverbindlich und tariflich verankerten Vergütung für Pflegekräfte. Von der Bundesregierung wird ein entsprechendes Konzept für eine solche bundesweite Regelung erwartet. Minister Laumann dazu: „Bei aller Freude über die Prämie werde ich nicht müde, zu betonen, dass die Prämie nur der erste Schritt sein kann. Dauerhafte Wertschätzung kann es vor allem mit zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelten, flächendeckenden Tarifverträgen geben. Das hat auch der Bundesrat erkannt. Hierfür werde ich mich beharrlich weiter einsetzen.“

Der Bundesgesetzgeber sieht eine Corona-Prämie auf Grundlage der Sozialen Pflegeversicherung mit einer Staffelung der Prämie in fünf Gruppen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro vor. Die Beträge können durch Land, Einrichtungsträger und Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages eingesetzt werden, entsprechend der Staffelung auf 150 Euro bis 1.500 Euro erhöht werden.

Danach sind in Nordrhein-Westfalen folgende Prämienhöchstbeträge möglich.

  • Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege oder Betreuung arbeiten: bis zu 1.000 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 500 Euro (Landesaufstockung)
  • Weitere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeiten: bis zu 667 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 333 Euro (Landesaufstockung)
  • Sonstige Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen (z.B. Personal in der Verwaltung, Küche, Haustechnik, Gebäudereinigung, Empfangssicherheitsdienst, Garten-/Geländepflege, Wäscherei, Logistik sowie Personal, das nicht unmittelbar oder mindestens bis zu 25 Prozent in der direkten Pflege arbeitet): bis zu 334 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 166 Euro (Landesaufstockung)

Die obenstehende Grundprämie orientiert sich an der Vollzeitbeschäftigung und sieht anteilige Auszahlungen je nach Anstellungsart vor, zum Beispiel bei Teilzeitbeschäftigung. Für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr sowie Auszubildende ist keine anteilige Auszahlung vorgesehen. Für sie gilt:

  • Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr: 100 Euro (Grundprämie) sowie 50 Euro (Landesaufstockung)
  • Auszubildende: 600 Euro (Grundprämie) sowie 300 Euro (Landesaufstockung)

Wann die Prämie ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest. Das Zeitfenster liegt zwischen Mitte Juli 2020 und Mitte Februar 2021. Die Zahlung liegt vor allem in der Verantwortung der Pflegekassen und Einrichtungsträger bzw. Arbeitgeber, denen das Gesetz die Verantwortung für die Auszahlung übertragen hat. Nach den Zeitplanungen des Gesetzes haben die Pflegekassen sicherzustellen, dass alle Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber eine Vorauszahlung in Höhe der gemeldeten Beträge bis spätestens 15. Juli bzw. bis 15. Dezember 2020 erhalten. Die Pflegeeinrichtungen prüfen, ob eine Prämienzahlung bereits durch eine andere Pflegeeinrichtung erfolgt ist oder erfolgen könnte. Bis zum 15. Februar 2021 haben die Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber nach Abschluss des Verfahrens den Pflegekassen die tatsächlich ausgezahlten Prämien anzuzeigen.

Mit Stand 31. Dezember 2017 arbeiten in der ambulanten Pflege 83.864 Beschäftigte, davon 24.047 in Vollzeit und 25.687 in Teilzeit sowie 34.130 weitere Personen (z.B. geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende). In der stationären Pflege sind dies 175.888, davon 44.015 in Vollzeit, 65.961 in Teilzeit und 33.112 weitere.

83 Zukunftsprojekte im Rheinischen Revier zur Förderung empfohlen

Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier empfiehlt der Landesregierung 83 Zukunftsprojekte, die zur Beschleunigung des Strukturwandels vorrangig gefördert werden sollen. In den kommenden Wochen und Monaten sollen die Projekte weiterentwickelt werden. „Wir erwarten einen kräftigen Schub für den Strukturwandel im Rheinischen Revier,“ sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der Zukunftsagentur, Wirtschaftsstaatssekretär Christoph Dammermann: „Die Projektliste verdeutlicht, mit welch großem Engagement die regionalen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung die Herausforderungen angehen. Ihre hohe Einsatzbereitschaft ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gestaltung des Strukturwandels.“  Ralph Sterck, Geschäftsführer der Zukunftsagentur: „Die ausgewählten Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung unserer Zukunft im Rheinischen Revier. Die Projektliste wurde so zusammengestellt, dass bereits kurzfristig Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte im Rheinischen Revier entstehen.“

„Es war ein hartes Ringen von allen Beteiligten, denn immerhin geht es um die Zukunft einer ganzen Region und der Neugliederung von gewachsenen Wertschöpfungsketten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung der besonders betroffenen Kommunen“, resümiert der Landrat des Rhein-Erft-Kreises Michael Kreuzberg, der das Rheinische Revier als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur auch schon in der Kommission vertreten hat.

Inhaltlich setzen die Projekte Impulse für neue Wertschöpfung und Beschäftigung unter anderem in den Bereichen Industrie, Digitalisierung, Energie sowie in der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft. Dabei wurde großer Wert auf neue Geschäftsmodelle in bestehenden oder neu zu gründenden Unternehmen gelegt. Während einige Vorhaben bereits antragsreif sind, wird an anderen Konzepten in den kommenden Monaten noch weitergearbeitet werden. Die Region und die Landesregierung werden die Projekte in dieser Phase begleiten und danach darüber entscheiden, ob die dann antragsreifen Konzepte gefördert werden können. Kann ein Projekt dann einem Förderprogramm der Bundes- oder Landesregierung zugeordnet werden, erfolgt die konkrete Förderzusage. Projekte, die heute nicht ausgewählt wurden, können für das Regelprogramm weiterentwickelt werden.

Mit dem im Dezember 2019 vorgelegten Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.0 hat das Rheinische Revier eine Strukturwandelstrategie erarbeitet. Heute setzt es sie durch die Auswahl zahlreicher konkreter Projektvorschläge um. Damit reagiert das Rheinische Revier auf den von der Bundesregierung beschlossenen vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Das Rheinische Braunkohlerevier wird einen großen Teil der mit dem Kohleausstieg einhergehenden Lasten tragen und ist von den dadurch bevorstehenden Strukturumbrüchen am stärksten betroffen. Bereits Ende 2020 wird der erste Kraftwerksblock stillgelegt. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Strukturmittel sollen in den Kohleregionen Impulse für neue Zukunftsperspektiven setzen. Damit die empfohlenen Projekte zeitnah umgesetzt werden, erwarten Landesregierung und Region von der Bundesregierung einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Strukturstärkungsgesetz.

Zum weiteren Verfahren:

  1. Mit der Empfehlung des Aufsichtsrats erhält ein Projekt im regionalen Konsens einen „ersten Stern“ für die „substanzielle Projektidee “. Die Liste der empfohlenen Projekte wird dann durch die Zukunftsagentur mit der Bitte um weitere Prüfung an die Landesregierung übersandt.
  2. Die Landesregierung prüft die Förderwürdigkeit und Antragsreife der übersandten Projekte. Bei Bedarf sind die Projekte durch den jeweiligen Antragsteller zu qualifizieren. Die Landesregierung (mit allen Ressorts und der Bezirksregierung) und die Zukunftsagentur (inkl. der Revierknoten) begleiten und unterstützen engagiert die Projektqualifizierung in enger Rückkopplung mit den Antragstellern.
  3. Der Aufsichtsrat trifft Ende August / Anfang September zu einer Sitzung zusammen. Der Aufsichtsrat erhält einen Statusbericht zu Förderwürdigkeit und Antragsreife der beschlossenen Projekte aus Sicht der Landesregierung. Der Aufsichtsrat vergibt für die zu diesem Zeitpunkt antragsreifen Projekte den zweiten Stern „Tragfähiges Vorhaben“.  Dieses Verfahren wird turnusmäßig wiederholt.
  4. Auf dieser Grundlage entscheidet die Landesregierung, welche Projekte zur Bewilligung durch Bundes- oder Landesregierung oder EU zugelassen werden. Eventuell abgelehnte Projekte werden in der nächsten Aufsichtsratssitzung erneut beraten.
  5. Den „dritten Stern“ vergibt der Aufsichtsrat für den erfolgreich identifizierten Förderzugang bei Bundes- oder Landesregierung als „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“. Das Projekt ist bewilligungsreif.

Landwirtschaft stützen und Umwelt schützen

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser sieht im Neuanlauf zur Gestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) eine Chance, die Belange der Landwirtschaft und des Umweltschutzes weiter zu versöhnen. „Wenn wir es richtig angehen, stützen wir die Landwirtschaft und schützen die Umwelt. Ich halte gar nichts davon, diese beiden elementaren Grundlagen unseres Lebens gegeneinander auszuspielen. Sie sind aufeinander angewiesen und wir müssen beide zusammenführen, schützen und wertschätzen“, sagte sie in Düsseldorf.

Heute treffen sich die Umwelt- und Agrarminister von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Videokonferenz, um über die Zukunft der EU-Agrarpolitik zu diskutieren. Teilnehmen werden ebenfalls die für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen EU-Kommissare Janusz Wojciechowski (Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) und Virginijus Sinkevicius (Kommissar für Umwelt).

Auch die Landwirtschaft ist derzeit durch einen Corona-bedingt teils prekären Arbeits- und Absatzmarkt beeinflusst. Aber die größte Bedrohung ist und bleibt der Klimawandel. Wochen der Trockenheit lassen auch in diesem Jahr Mindererträge oder Zusatzkosten befürchten. Hinzu kommen neue Vorgaben im Umwelt- und Verbraucherschutz sowie finanzielle Unsicherheiten.

Ministerin Heinen-Esser: „Wir müssen der Branche bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unter die Arme greifen. Zugleich müssen wir mit Augenmaß die erforderlichen Weichen stellen, dass die Betriebe künftigen Anforderungen noch besser gewachsen sind. Wenn wir von der Landwirtschaft fordern, Grundwasser und Artenvielfalt zu sichern und Tierwohl zu stärken, müssen wir sie auch fördern – durch faire Preise und zielgerichtete Zuschüsse. Von einer Förderung via Gießkanne müssen wir uns verabschieden. Die Landwirtschaft ist so vielfältig wie die Menschen, die in dieser Branche tätig sind.“

Die EU-Kommission hat durch den Green Deal und aktuell durch die Farm to Fork- sowie die Biodiversitäts-Strategie Grundlagen für eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung formuliert. Zu deren Erfüllung soll die GAP nach 2020 wesentlich beitragen. „Aber sie muss neben den erforderlichen ambitionierten Umwelt- und Klimazielen weiterhin auch zur Ernährungssicherheit, zur Einkommenssicherung landwirtschaftlicher Familienbetriebe und zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen“, sagte Heinen-Esser.

Trotz Corona-Krise hat der europäische Agrar- und Lebensmittelsektor in den zurückliegenden Monaten die Versorgung sichergestellt. „Diese enorme Leistung sollten wir würdigen. Tag für Tag sorgen die Bäuerinnen und Bauern auf dem Acker und in den Ställen für qualitativ hochwertige Lebensmittel. Hier ist mehr Wertschätzung angebracht – in der gesamten Kette vom Acker bis zum Teller. Und Wertschätzung hat ihren Preis: Mehr Tierwohl, mehr Umweltschutz und höhere soziale Standards gibt es nicht zu Niedrigpreisen. Mittel zum Leben dürfen nicht billig sein, sondern preiswert – ihren Preis wert“, so der Impuls von Ministerin Heinen-Esser im Vorfeld des Weltbauerntages (1. Juni).

Zahlen, Daten, Fakten zur Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

  • Rund 30.000 landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften in Nordrhein-Westfalen 1.615.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Das sind rund 47 Prozent der Landesfläche.
  • 53 % der Betriebe werden im Haupterwerb bewirtschaftet, 47 % im Nebenerwerb. In Haupterwerbsbetrieben wird mehr als die Hälfte des Einkommens in der Landwirtschaft erzielt.
  • Auf den landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschaften 117.000 Beschäftigte (davon 52.700 Familienarbeitskräfte) einen Produktionswert von etwa 7,5 Milliarden Euro im Mittel der Jahre 2015-2017.
  • Nutztierhaltung: Hierzulande gibt es 6.800 Betriebe mit Schweinehaltung. Auf diesen Höfen werden knapp 7 Millionen Schweine gehalten. 11.000 Betriebe halten in Nordrhein-Westfalen knapp eine Million Rinder (ohne Milchkühe). In 5.600 Betrieben werden täglich 400.000 Milchkühe gemolken.
  • Im Ackerbau werden Getreide, Mais, Zuckerrüben und andere Feldfrüchte für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln sowie zur Rohstoffnutzung angebaut.
  • Die pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse werden einerseits in Hofläden und auf Wochenmärkten direkt an Endverbraucher vertrieben. Andererseits erzeugt die heimische Landwirtschaft über den regionalen Handel Lebensmittel für den täglichen Bedarf, zudem über große Handelsketten und Agrarbörsen auch für die Nachfrage auf den europäischen und globalen Märkten.