In den vergangenen drei Plenartagen in Düsseldorf haben wir intensiv die Einzelpläne des Haushaltes 2021 erörtert. Das Wichtigste zum Haushalt 2021 ganz kurz zusammengefasst finden Sie jeweils hier. Daneben gab weitere gute Nachrichten aus Düsseldorf. Was mir in dieser Woche besonders am Herzen lag, lesen Sie wie gewohnt hier.
Corona-Impfstrategie: Land und Kommunen verständigen sich über weiteres Vorgehen
Frühzeitig mit allen Beteiligten über den weiteren Weg in Sachen Impfstrategie zu sprechen ist jetzt entscheidend. Die Impfkampagne wird eine enorme Kraftanstrengung. Deshalb kommt es auf die Unterstützung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure an. Neben dem Land Nordrhein-Westfalen gehören selbstverständlich auch die Kreise und kreisfreien Städte und die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu.
Bund und Land werden – jeweils zur Hälfte – die anfallenden Kosten für die Impfkampange übernehmen. Das Land trägt die Verantwortung für den Gesamtprozess des Verimpfens einschließlich der Logistik für die Impfstoffe und das Impfzubehör. Dazu gehört unter anderem die Verteilung der Impfstoffe bis hin zu den Impfzentren vor Ort. Der Bund ist für die Beschaffung des Impfstoffs verantwortlich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den medizinischen (inklusive IT) und die kommunale Ebene den nicht-medizinischen Teil der Impfumsetzung übernehmen. Mit Blick auf die kommunale Ebene bedeutet das, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Organisation geeigneter Standorte und Räumlichkeiten für die Impfzentren, die Ausstattung (zum Beispiel Mobiliar und Gebäudemanagement) und die Stellung des entsprechenden (nicht-medizinischen) Personals verantwortlich sein sollen. Personal wird etwa zur Durchführung der Anmeldung der zu Impfenden sowie für den Sicherheitsdienst benötigt.
Vorgesehen ist zumindest ein Impfzentrum pro Kreis beziheungsweise kreisfreier Stadt. Die Größe der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt. Teil der Impfzentren sollen zudem auch die mobilen Impfteams sein, die in prioritär aufzusuchenden Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) vor Ort Impfungen durchführen.
Förderung des Virtuellen Krankenhauses
Das virtuelle Krankenhaus ist ein zentraler Baustein in der medizinischen Versorgung. Hohe fachlichärztliche Expertise, die nur an spezialisierten Kliniken oder medizinischen Spitzenzentren vorgehalten werden kann, wird digital zum Wohl der Patientinnen und Patienten im gesamten Land verfügbar gemacht. Das Land schafft durch das virtuelle Krankenhaus zukunftsfähige digitale Versorgungsstrukturen durch die Telekommunikation und die dazugehörige elektronische Ausstattung behandlungsrelevanter Patientendaten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Virtuelle Krankenhaus mit 12 Millionen Euro. Ein Jahr, nachdem der Gründungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat, sind nun alle relevanten Prozesse und Rahmenbedingungen definiert, um den Pilotbetrieb zu starten.
Nun werden sukzessive Krankheitsbilder hinzukommen. Das Virtuelle Krankenhaus startet in der Pilotphase mit den Indikationen Intensivmedizin, Infektiologie, Herzinsuffizienz, seltene Erkrankungen und Lebermetastasen bei kolorektalem Karzinom. Die im Gründungsausschuss beteiligten Universitätskliniken werden diese Indikationen mit geeigneten Pilotanwendern in Betrieb nehmen. Der Regelbetrieb wird anschließend schrittweise ausgebaut. Die Übernahme des Virtuellen Krankenhauses in die Regelversorgung wird ebenfalls schrittweise erfolgen. Für die erforderlichen Investitionen im IT-Bereich der teilnehmenden Krankenhäuser und