Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen bieten mit ihren zahlreichen Dörfern und dörflich geprägten Orts- und Stadtteilen nahezu der Hälfte der Einwohner unseres Landes einen Lebens- und Arbeitsraum. Sie dienen nicht zuletzt der Identitätsstiftung der Menschen durch viel-fältiges Brauchtum und ein reichhaltiges Vereinsleben. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt Vorhaben durch das Förderprogramm Struktur- und Dorfentwicklung finanziell bei der Umsetzung von Ideen, die der Verbesserung der Lebensqualität vor Ort dienen. Ganz konkret können Dorfgemeinschaftshäuser, Dorfläden, Dorfplätze, Boule-plätze, Skateranlagen, Bolzplätze genauso wie barrierearme Umbauarbeiten von Multifunktionshäusern sowie die Fassadensanierung eines regionaltypischen Gebäudes oder die Anlage eines Themenwanderweges gefördert werden, um nur einige Beispiele zu nennen.
Kommunale Antragstellende wie auch Vereine, Genossenschaften und Privatpersonen in Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, haben die Möglichkeit Förderanträge über ihre zuständige Bezirksregierung zu stellen. Mit einem Prozentsatz von 35 bis zu 85 Prozent der Ausgaben, die im Förderantrag geltend gemacht werden können, und einer maximalen Summe von 50.000 oder 250.000 Euro je nach Antragstellendem investiert das Land Nord-rhein-Westfalen damit in die Zukunftsfähigkeit seiner Dörfer, Orte und Ortsteile.
Es wird empfohlen, dass sich die Antragstellenden zwecks Klärung ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung setzen. Förderanträge können über die jeweils zuständige Bezirksregierung gestellt werden.
BR Köln: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-ver-kehr/foerderung-im-laendlichen-raum/dorferneuerung/struktur
Gebietskulisse Ländlicher Raum NRW: https://www.gisile.nrw.de/gisile/start-internet.html