Pünktlich zum Kindertag haben wir im Düsseldorfer Landtag über Kinderrechte debattiert. In Nordrhein-Westfalen wurden Kinderrechte im Jahr 2002 in die Landesverfassung aufgenommen. Das genügt nicht. Einig sind wir uns, dass Kinderrechte besser im Bewusstsein der Menschen verankert sein müssen. Ebenso klar ist, dass es Politik und Gesellschaft sind, die die Aufgabe haben, die Rechte der Kinder zu stärken, damit sie sie im Alltag wahrnehmen und durchsetzen können. Das gilt sowohl für die analoge als auch die digitale Welt.

Woran es uns zuweilen mangelt, ist Wissen und Aufklärung. Das gilt für pädagogische Fachkräfte wie für die Kinder selbst. Kinder und Jugendliche sollen – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – ihren Anliegen Gehör verschaffen und zur Geltung zu verhelfen können. Damit das gelingt, hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Einrichtung einer Stelle eines oder einer unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechte beschlossen.

Die Aufgaben sind vielfältig. Es geht uns darum, die vielfältige Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu erfassen, aber auch über Flyer und in digitaler Form an Kitas, Schulen und Familienzentren Eltern für Kinderschutz und Kinderrechte zu sensibilisieren. Um möglichst alle Beteiligen zu erreichen, sollen die Informationen mehrsprachig sowie in einfacher Sprache verfasst sein.

Foto: Iris Hamelmann / Pixabay

Neben dem spielerischen Heranführen soll auch die Einführung eines Jugend-Checks geprüft werden, damit Folgen von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche im Gesetzgebungsverfahren unbürokratisch beurteilt werden können. Ziel ist es selbstredend ebenso, die Kinder und Jugendlichen selbst zu befähigen, ihre Anliegen anzubringen. Medienkompetenz ist ein weiterer Baustein: In der frühkindlichen Bildung und Schulen gilt es, Medienkompetenz weiter zu fördern, um Kinder dazu zu befähigen, ihre Rechte im digitalen Raum selbst bestimmt wahrnehmen zu können.

Mit der Einrichtung einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte sollen diese Themenbereiche in Nordrhein-Westfalen in Theorie und Praxis gestärkt werden. Dabei gilt es, auch interdisziplinäre Perspektiven in den Blick zu nehmen und die Vernetzung in der Wissenschaft auszubauen. Darüber hinaus soll die Professur den Austausch über die Einbeziehung von Kinderschutzthemen in relevanten Studiengängen anstoßen. Die in den vergangenen Jahren aufgebauten Kinderschutzstrukturen in Nordrhein-Westfalen sollen sinnvoll eingebunden werden, um im lokalen Verbund mit den Akteuren vor Ort pragmatische Lösungen zu finden, mit dem Ziel, das Wissen in die Breite der Gesellschaft zu tragen.