20. Jülicher Stadtgespräch zum Thema Krankenhaus Jülich

20. Jülicher Stadtgespräch zum Thema Krankenhaus Jülich

Wenn Kompetenz gepaart mit Mut und Unternehmergeist zu Werke geht, dann ist ein guter Weg eingeschlagen: So war es gestern zu hören und zu spüren, als es beim 20. Jülicher Stadtgespräch um das Krankenhaus Jülich ging.

Der Stadtrat von Jülich und sein Bürgermeister haben eine wichtige Entscheidung getroffen: Als im November 2022 das Krankenhaus Insolvenz anmeldete, haben sie den Staffelstab übernommen. Seit 1. April ist die Stadt Jülich nach 1962 zum ersten Mal wieder Träger der örtlichen Klinik. Wichtige Weichenstellungen sind mit einem gut besetzten Aufsichtsrat mit Prof. Frank Schneider an der Spitze, Ärztlicher Direktor des Uniklinikums Düsseldorf, bereits angegangen worden: Bedeutende Personalentscheidungen wurden gefällt, die Gespräche mit Entscheidern vor Ort wie den niedergelassenen Ärzten und überörtlich sind aufgenommen worden. Alles in allem haben die Jülicher Akteure meinen Respekt für dieses zielgerichtete Vorgehen.

Mir war es wichtig klarzustellen, in der indirekten Diskussion mit Herrn Lauterbach, dass die Krankenhausplanung und die Reform zur Krankenhausstärkung absolute Ländersache ist. Wichtig ist für mich auch, dass von den Trägern bestätigt wurde, dass diese Reform genau das richtige ist, was die Träger brauchen, um in NRW eine zukunftssichere Krankenhauslandschaft zu bekommen.

In meinen Darlegungen habe ich noch mal deutlich gemacht, wie wichtig es ist,

  • 1. dass, der Bund nun mit seiner Kostenreform Hand in Hand mit den Ländern plant,
  • 2. dass er schneller die Finanzierungsreform auf den Weg bringt, denn unsere Krankenhäuser brauchen die Mittel jetzt und nicht erst in drei Jahren. Mit großer Verwunderung habe ich an diesem Abend den Satz von Minister Lauterbach vernommen, dass aus Berliner Sicht die Krankenhäuser gut finanziert sind.
  • 3. dass der Bund die Finanzierungslücken durch gestiegene Energie und Betriebskosten, die momentan die Träger zu bestreiten haben, sowohl rückwirkend als auch viel kurzfristig nach vorne ausgleichen.

NRW hat einen hochgeschätzten Krankenhausplan. 2019 ist er bereits von Minister Laumann auf den Weg gebracht worden. Dieses System wird von allen Bundesländern übernommen. Auf dieses Ergebnis können wir stolz sein. Der Krankenhausplan sieht vor, dass das System der Fallpauschalen, das die Krankenhäuser zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt hat, beendet wird. Wir als Landesregierung wollen eine Einteilung in Leistungsgruppen. Es sollen 60 Leistungsgruppen maßgeblich sein, für die sich jetzt jedes Krankenhaus bewirbt. Genau in einem Jahr wird das Verfahren ausgewertet sein und klar sein, welche Spezialisierung eine Region hat. Mit 2,5 Milliarden Euro wird dieser Prozess bis 2027 vom Land begleitet, finanziert. Wenn einem Krankenhaus noch ein „Mosaikstein“ für eine Leistungsgruppe fehlt, kann es unterstützt werden. Ziel ist es, dass innerhalb von 20 Minuten ein Krankenhaus für eine schnelle Behandlung zur Verfügung steht. Das gilt nicht für eine „Expertenbehandlung“. Hier soll der Bedarfsraum größer gezogen werden.

Zu spüren war beim Stadtgespräch der neue Geist. Wenn die Jülicher das Vertrauen, dass die Akteure an den Tag legen, annehmen und wieder in das Krankenhaus kommen, dann sehe ich gute Chancen. Es geht nicht um ein „weiter so“, sondern um ein „besser so“.

Jülich ist mit seiner Krankenhausplanung auf einem sehr guten Weg. Wir sind eine Wissensregion mit einem kreativen Umfeld. Daraus kann Jülich unglaublich viel machen. Aktuell liegen derzeit zwei Anträge beim Land vor. Ich habe es auf dem Podium so gesagt und ich wiederhole es gerne: Mich hat Jülich an seiner Seite, egal, was es dazu braucht!

Mein Eindruck von der Diskussion ist, dass der Kreis Düren mit seinen vier Krankenhäusern sich so aufstellen kann, dass alle vier Krankenhäuser in der Abstimmung zukunftsfähig sind.

 

Die Wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Krankenhausreform:

Was ist ein Krankenhausplan?

Die Bundesländer sind für die Sicherstellung der stationären, medizinischen Versorgung der Bevölkerung verantwortlich. Dafür stellen sie einen eigenen Krankenhausplan auf. Mit der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan (sogenannte „Plankrankenhäuser“) hat das Krankenhaus eine vereinbarte Versorgung zu gewähren und hat im Gegenzug Anspruch auf Fördermittel des Landes.

Der Krankenhausplan 2022 soll die Behandlungsqualität und flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern stärken.

Im Detail:
Der Krankenhausplan setzt sich gemäß § 12 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens (KHGG NRW) aus Rahmenvorgaben und den regionalen Planungskonzepten zusammen. Die Rahmenvorgaben, umgangssprachglich auch „Krankenhausplan“ genannt, geben die allgemeinen qualitativen und strukturellen Bedingungen vor, die ein Krankenhaus erfüllen muss, damit es einen medizinischen Versorgungsauftrag erhalten kann. Die regionalen Planungskonzepte sind die praktische Umsetzung der Rahmenvorgaben in den nordrhein-westfälischen Regionen. Hier werden die Versorgungsaufträge an die Krankenhäuser nach umfassenden regionalen Verhandlungen vergeben.

Warum gibt es eine neue Krankenhausplanung?

In einem Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft wurde festgestellt, dass es in Nordrhein-Westfalen – mit einigen Ausnahmen – eine nahezu flächendeckende stationäre Versorgung gibt. Allerdings wurde auch deutlich, dass die Krankenhauslandschaft sich zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität orientiert.

Nordrhein-Westfalen hat daraufhin die Krankenhausplanung neu ausgerichtet. Der Zuspruch aus den fachlichen Reihen unterstreicht, dass dieser Weg richtig und bundesweit vorbildlich ist.

Der Krankenhausplan 2022 stellt vor allem die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt –  und auch die Beschäftigten und Krankenhäuser profitieren.

Mit dem neuen Plan kann das Land die Krankenhausstrukturen aktiver gestalten. Grundlage dafür ist eine Ausrichtung anhand des tatsächlichen Bedarfs: Es wird nun auf Basis von konkreten Fallzahlen und Qualitätsvorgaben geplant. All das konnte der bisherige Krankenhausplan nicht leisten.

Was regelt der neue Plan?

Der Krankenhausplan 2022 soll die Behandlungsqualität und flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern stärken.

Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Krankenhausplan 2022 eine differenzierte Planungssystematik eingeführt, die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität verbindet. Es werden sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden.

Was ist im bisherigen Plan weniger gut gelaufen?

Der Plan von 2013 war sehr allgemein gehalten. Qualität und Bedarf konnten kaum kontrolliert werden. Die Krankenhäuser konnten weitgehend selbst entscheiden, welche Leistungen sie erbringen.

Der Plan von 2013 war sehr allgemein gehalten. Die Qualität konnte kaum kontrolliert und der tatsächliche Bedarf bzw. Leistungsumfang konnte nicht ausreichend transparent dargestellt werden. Die Krankenhäuser haben weitgehend selbst entscheiden, welche Leistungen sie erbringen.

Die Folge war oft ein unproduktiver Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern um Patientinnen und Patienten, Geld und Personal. Das führte zu wirtschaftlichem Druck auf viele Einrichtungen.

Grundlage für die Planung war die starre Zahl der Betten – nicht der tatsächliche Bedarf vor Ort. Das führte auch zu Über- oder Unterversorgung in einigen Regionen.

Was macht der neue Plan nun anders?

Mit dem Krankenhausplan 2022 werden sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden. Mit insgesamt 64 Leistungsgruppen (60 somatische, 4 psychiatrische) wird das differenzierte Versorgungsbild je Krankenhaus nun deutlicher als bisher.

Jede Leistungsgruppe ist an Qualitätskriterien geknüpft, die eine hochwertige Versorgung sicherstellen.

Die Verteilung der Versorgungsaufträge erfolgte bisher – und auch in den anderen Bundesländern – anhand der Bettenangaben. Dem Krankenhaus wurde eine Bettenanzahl zugeschrieben, die es aufzustellen hat. Wie viele Patientinnen und Patienten aber wirklich in den aufgestellten Betten lagen, ist in dieser Vorgehensweise nicht ersichtlich. Daher plant das Land NRW nun näher am tatsächlichen Versorgungsgeschehen – anhand von Fallzahlen. Nachrichtlich wird die Bettenanzahl den Krankenhäusern angegeben. Anhand einer Bedarfsermittlung und -prognose kann in den regionalen Planungskonzepten auf Basis tatsächlich erbrachter Fallzahlen verhandelt werden, welches Krankenhaus welche Leistung erbringen soll.

Bei der Verteilung der Versorgungsaufträge wird selbstverständlich darauf geachtet, dass eine angemessene Erreichbarkeit der Leistungsangebote für die Bevölkerung sichergestellt ist.

Die Versorgungslandschaft wird transparenter und die Patientinnen und Patienten können sich noch mehr darauf verlassen, dass das Krankenhaus, welches eine bestimmte Leistung erbringt, Erfahrung hat und die Qualitätsvorgaben erfüllt.

Wer hat den Krankenhausplan entwickelt?

Die Rahmenvorgaben wurden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung erarbeitet.

Dafür wurde die Arbeitsgruppe Krankenhausplanung eingerichtet, die sich mit der grundlegenden Gestaltung des Plans beschäftigt hat. Die Unterarbeitsgruppen Somatik und Psychiatrie befassten sich mit der detaillierten Definition und Ausarbeitung der Leistungsgruppen und Leistungsbereiche.

Weitere Akteure:

  • Das Beratungsunternehmen Lohfert & Lohfert hat die Arbeitsgruppen mit externem Know-how unterstützt
  • Medizinische Fachgesellschaften wurden angehört.

Nach der Anhörung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Februar 2022 das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.