Landarztquote ist ein Erfolgsprojekt mit Vorbildcharakter
Die Erkenntnisse sind nicht neu: Mehr als die Hälfte der 11.000 Hausärztinnen und -ärzte in NRW ist über 55 Jahre alt. Verstärkt durch die demografische Entwicklung der Gesellschaft gibt es also einen erheblichen Nachbesetzungsbedarf – gerade auf dem Land. Vor fünf Jahren hat unsere Gesundheitsminister Laumann darum in Nordrhein-Westfalen die Landarztquote auf den Weg gebracht.
Sie hatte zum Ziel, ein Medizinstudium nach einem eigens entwickelten Auswahlverfahren aufnehmen zu können, auch wenn nicht Spitzennoten vorlagen. Gekoppelt war die Auswahl an die Verpflichtung, als fertige Mediziner zehn Jahre lang, in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden. Die ersten Studierenden werden zum Wintersemester 2025/2026 ihr Studium abschließen.
Ein Erfolgsrezept: In den 11 bisher abgeschlossenen Auswahlverfahren haben sich 4825 Personen auf 1043 zur Verfügung stehende Medizinstudienplätze im Rahmen der Landarztquote beworben. Die Zahl der Bewerbungen überstieg immer deutlich die Zahl der verfügbaren Studienplätze.
Aktuell studieren 800 Personen im Rahmen der Landarztquote. Mit dem Beginn des Wintersemesters 2024/2025 werden vorrausichtlich rund 150 weitere junge Menschen ihr Medizinstudium auf dieser Grundlage aufnehmen. Ich teile mit Minister Laumann die Freude, dass die Landarztquote nicht nur Schule gemacht hat, sondern auch vorbildhaft für andere Bundesländer geworden ist, die sie nach nordrhein-westfälischem Vorbild eingeführt haben.
Hintergrund zur Landarztquote:
Über eine Vorabquote werden in Nordrhein-Westfalen 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze an den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes an ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten. Zuständig für die Umsetzung der Landarztquote ist das Landeszentrum Gesundheit (LZG).
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Für die erste Auswahlstufe sind Bildungserfolge, kognitives Leistungsvermögen und berufspraktische Erfahrungen maßgeblich: Hier wird die Hochschulzugangsberechtigung mit 30 Prozent, das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit in einem geregelten medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Ausbildungsberuf mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Auswahlstufe werden die personalen und sozial-kommunikativen Kompetenzen sowie die Motivation geprüft, welche für die Tätigkeit als Landärztin bzw. Landarzt von besonderer Bedeutung sind.
Grundlage der Landarztquote Nordrhein-Westfalen bildet das am 18. Dezember 2018 vom Landtag verabschiedete Landarztgesetz (LAG NRW).