Entlastung für Städte und Gemeinden –
Altschuldenlösung ist auf dem Weg
Gute Nachrichten für unsere Städte und Gemeinden: Der Entwurf für das Alt-
schuldenentlastungsgesetz wurde im Landeskabinett verabschiedet – ein wich-
tiges Signal in finanziell schwierigen Zeiten.
Den betroffenen Kommunen wird durch das Gesetz die Möglichkeit gegeben,
50 Prozent der übermäßigen Altschulden vom Land übernehmen zu lassen. Allen
Kommunen wird eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Altschulden
abgenommen, hoch verschuldete Kommunen werden besonders entlastet.
Insgesamt wird Nordrhein-Westfalen durch seine Altschuldenlösung über 30
Jahre hinweg insgesamt 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen – also jährlich
250 Millionen Euro. Mit der Altschuldenlösung sorgen wir in der kommunalen Fa-
milie für mehr finanzielle Sicherheit und Stabilität.
Die Verankerung einer Altschuldenlösung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und
SPD, für die sich insbesondere Ministerpräsident Hendrik Wüst eingesetzt hat,
ist ebenfalls ein wichtiges Zeichen. Unsere Erwartungshaltung bleibt, dass sich
der Bund seiner Verantwortung hinsichtlich bundesseitig ausgelöster und kom-
munal zu finanzierender Aufgaben stellen und sich hälftig an der Altschuldenlö-
sung beteiligen muss.
Novelle des Verfassungsschutzgesetzes stärkt die
Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats
Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verfassungsschutzgesetzes re-
agiert Nordrhein-Westfalen auf neue Bedrohungen durch verfassungsfeindliche
Bestrebungen, Cyberangriffe und Spionage und bringt das Gesetz auf den neu-
esten Stand der Rechtsprechung. Auch Maßnahmen aus dem Sicherheitspaket
nach dem Anschlag von Solingen sind hier eingeflossen, beispielsweise der Ein-
satz virtueller Ermittler und Künstlicher Intelligenz zum Internet-Monitoring. Wir
geben dem Verfassungsschutz zudem die Mittel an die Hand, um auch im digita-
len Raum effektiv zu arbeiten, beispielsweise durch den Zugriff auf verschlüs-
selte Kommunikation über Endgeräte mittels Quellen-Telekommunikationsüber-
wachung, Funkzellenabfragen und Videoüberwachung. Wir setzen dabei konse-
quent um, was das Bundesverfassungsgericht einfordert.
Realismus statt Wunschdenken in der Haushaltspolitik
Die öffentlichen Haushalte in Deutschland stehen vor großen finanziellen Her-
ausforderungen. Für das laufende Jahr werden bundesweit Mindereinnahmen
von 2,7 Milliarden Euro gegenüber der letzten Herbstschätzung erwartet. In den
Folgejahren bis 2029 rechnet der Bund mit durchschnittlich 20 Milliarden Euro
geringeren Einnahmen pro Jahr im Vergleich zur Oktober-Schätzung.
Für Nordrhein-Westfalen weist die regionalisierte Mai-Steuerschätzung für die
Jahre 2025 und 2026 jeweils rund 300 Millionen Euro höhere Einnahmen aus.
Diese Mittel müssen jedoch aufgrund der Schuldenbremse zur Reduktion der
Konjunkturkomponente eingesetzt werden. Die Finanzlage des Landes bleibt also
unverändert angespannt.
Die Schätzung zeigt, dass das Steueraufkommen weiterhin deutlich hinter den
Annahmen der mittelfristigen Finanzplanung zurückbleibt. Gründe dafür sind zum
einen die steuerpolitischen Entlastungen, die Ende 2024 im Rahmen des Jah-
ressteuergesetzes auf Bundesebene durch die Ampel beschlossen wurden. Für
Nordrhein-Westfalen summieren sich die hierdurch entfallenden Einnahmen bis
2029 auf einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag. Zum anderen beeinträch-
tigt die gesamtwirtschaftliche Stagnation nicht nur den Bundeshaushalt, sondern
trifft auch Länder und insbesondere kommunale Haushalte mit voller Wucht.
Es besteht daher weiterhin die Notwendigkeit einer soliden und gewissenhaften
Finanzpolitik, die Prioritäten setzt. Es ist nicht die Zeit für Wunschdenken, son-
dern für Realismus und Verlässlichkeit. Nordrhein-Westfalen ist dank seines
haushaltspolitischen Kurses der letzten Jahre besser vorbereitet als viele andere
Länder. Diese Linie gilt es fortzuführen. Doch nur mit einer gemeinsamen Kraft-
anstrengung aller politischen Ebenen lässt sich die finanzielle Basis für Wohl-
stand und Stabilität nachhaltig sichern.
Lehrkräfte von morgen für die Bildung unserer Kinder
Zum 1. Mai starteten 3.480 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in Nordrhein-
Westfalen in den Vorbereitungsdienst. Das sind 336 angehende Lehrkräfte mehr
als im Vorjahr. Besonders erfreulich: der höchste Wert bei den Lehramtsanwär-
terinnen und -anwärtern für Grundschulen seit vielen Jahren.
Die Zahlen zeigen, dass unser Handlungskonzept Unterrichtsversorgung wirkt.
Rund 7.400 Menschen konnten wir in den letzten Jahren für den Schuldienst ge-
winnen – überwiegend Lehrkräfte, aber auch unterstützendes Personal wie All-
tagshelferinnen und -helfer sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen. Es
bleibt unser klares Ziel, Schülerinnen und Schüler durch eine bessere Unter-
richtsversorgung auf ihrem Bildungsweg zu stärken.