Start der kommunalen Gremien
Mit der Konstituierung der neuen Räte im Nachgang der Kommunalwahl beginnt in
unseren Städten und Gemeinden die eigentliche Arbeit für das Zusammenleben vor
Ort. Kommunalpolitik ist das Fundament unserer Demokratie in Nordrhein-Westfalen.
Hier werden die Entscheidungen getroffen, die das tägliche Leben der Menschen
direkt betreffen. Wir stärken die Kommunen verlässlich und sichern
Handlungsfähigkeit und Gestaltungsspielraum vor Ort ab:
 Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan bringen wir ein in der Geschichte unseres
Landes beispielloses Investitionsprogramm auf den Weg und sorgen für
langfristige Planungssicherheit. Insgesamt gehen 21,3 Milliarden Euro an die
Städte und Gemeinden, das entspricht fast 70 Prozent der Mittel.
 Aus dem Landeshaushalt 2026 fließen über 40 Milliarden Euro an die Städte und
Gemeinden; allein durch das Gemeindefinanzierungsgesetz im kommenden Jahr
erhalten sie einen Rekordwert in Höhe von 16,84 Milliarden Euro zugewiesen. Im
Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Plus von über einer Milliarde Euro (+ 6,8
Prozent). Damit liegt diese Steigerung deutlich über der aktuellen Inflationsrate.
 Zur weiteren Entlastung in unseren Kommunen treiben wir den Bürokratieabbau
(beispielsweise durch den Entfall aller landesrechtlichen Wertgrenzen in
kommunalen Unterschwellenvergabeverfahren) voran, damit Verwaltung und
Ehrenamt wieder mehr Zeit für das Wesentliche haben. So schaffen wir starke
Rahmenbedingungen, damit die neuen Räte kraft- und wirkungsvoll für ihre Städte
und Gemeinden arbeiten können.

MPK beschließt weitreichendes Sicherheitspaket
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat mit ihrem Sicherheitspaket den Ausbau
intelligenter technischer Maßnahmen beschlossen – darunter KI-gestützte
Ermittlungen, automatisierte Datenanalysen, intelligente Videoüberwachung, IP-
Speicherung und eine verbesserte Drohnenabwehr. Damit setzen die Länder auf
moderne Technologien, um Kriminalität wirksamer zu bekämpfen und Gefahren
frühzeitig zu erkennen.
Diesen Weg geht Nordrhein-Westfalen seit Jahren konsequent voran. Unsere Polizei
nutzt KI-gestützte Analyseplattformen und arbeitet kontinuierlich an der
Weiterentwicklung ihrer Drohnenabwehr, um auf neue Bedrohungslagen vorbereitet
zu sein. Wir werden weiter dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen auch künftig

Maßstab moderner Sicherheitspolitik bleibt – vorausschauend, technologisch führend
und praxisorientiert.

Hologramme gegen Vergessen
HOLO-VOICES macht Erinnerung erlebbar: Auf Zollverein in Essen ermöglichen KI und
Hologrammtechnik künftig fotorealistische Gespräche mit Zeitzeugen des Holocaust.
Das Projekt entsteht unter Federführung des MKW gemeinsam mit der TU Dortmund
und wird am 27. Januar 2026, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des
Nationalsozialismus, von Ministerpräsident Hendrik Wüst eröffnet.
Der Kampf gegen Antisemitismus ist eine generationenübergreifende Aufgabe. Der
Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ist unsere Staatsräson. Die Landesregierung
hat hierfür einen 10-Punkte-Plan gegen Antisemitismus entwickelt. Dieser sieht unter
anderem einen Ausbau von Präventions- und Bildungsangeboten vor sowie die
konsequente Sicherung jüdischer Einrichtungen vor. Wichtige Arbeit leistet darüber
hinaus auch die Stabsstelle Prävention. Diese werden wir als Demokratiezentrum in
der Landeszentrale für politische Bildung verankern.

Kampf gegen Schrottimmobilien
Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen unter
Einbindung verschiedener Behörden gegen Schrottimmobilien und den damit
zusammenhängenden Sozialleistungsbetrug vorgenommen. Angesichts der
Erfahrungen mit diesem Themenkomplex hat die Landesregierung einen
Entschließungsantrag mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, um die Kommunen
beim Kampf gegen diese Immobilien stärker zu unterstützen und den systematischen
Sozialbetrug, der oft mit ihnen einhergeht, zu unterbinden. Damit soll das Vertrauen
in den Sozialstaat gestärkt werden. Der Antrag beinhaltet unter anderem Forderungen
nach einem Vorkaufsrecht für Kommunen bei Zwangsversteigerungen, klaren
europäischen Regeln bei der Freizügigkeit und zu gewährenden Sozialleistungen
sowie Maßnahmen zur Verbesserung des zwischenbehördlichen
Informationsaustausches in Zusammenhang mit Sozialbetrug.

Freiwillige Dienstzeitverlängerung in der Justiz
Der demografische Wandel macht sich auch in der Justiz bemerkbar. Das Kabinett hat
daher vergangene Woche den Entwurf einer Änderung des Landesrichter- und
Staatsanwältegesetzes beschlossen, der es Richterinnen und Richtern ermöglichen
soll, ihren Dienst zukünftig freiwillig bis zum Eintritt des 69. Lebensjahres auszuüben.
Dem vorausgegangen war ein Antrag der Regierungsfraktionen. Damit gehen wir
einen weiteren wichtigen Schritt, um unsere Justiz zukunftsfähig aufzustellen. Denn
Kompetenz und Erfahrung langjähriger Richterinnen und Richter sind wertvolle
Ressourcen, die unseren Rechtsstaat stärker und schlagkräftiger machen.