Bund und Länder haben sich mit der Föderalen Modernisierungsagenda auf ein umfassendes Reformpaket verständigt, das den Staat in Deutschland grundlegend erneuern soll. Ziel ist es, Verwaltung und staatliches Handeln schneller, digitaler, schlanker und insgesamt handlungsfähiger zu machen. Bürger, Wirtschaft und Kommunen sollen spürbar entlastet, Verfahren deutlich beschleunigt und staatliche Strukturen effizienter gestaltet werden. Zugleich bleibt der Anspruch bestehen, die Sicherheits-, Verteidigungs- und Leistungsfähigkeit des Staates dauerhaft zu sichern.

Ein zentraler Schwerpunkt der Agenda ist der Abbau von Bürokratie. Mindestens ein Drittel aller bestehenden Berichtspflichten für die Wirtschaft soll entfallen. Dadurch sollen die Bürokratiekosten um rund 25 Prozent gesenkt werden, was einer Entlastung von etwa 16 Milliarden Euro entspricht. Auch in der Landwirtschaft werden Melde- und Dokumentationspflichten deutlich reduziert, indem Daten stärker gebündelt und vorhandene Register genutzt werden. Unnötige Doppelmeldungen sollen der Vergangenheit angehören.

Darüber hinaus werden zahlreiche Dokumentationspflichten abgeschafft oder vereinfacht. So entfällt künftig die Bonpflicht, Umwelt- und Emissionserhebungen werden reduziert und Investitionsmeldungen vereinfacht. Für Betriebe bedeutet das weniger Papier, weniger Zeitaufwand und mehr Fokus auf ihre eigentliche Arbeit. Gleichzeitig wird die Schriftform in vielen Verwaltungsverfahren zur Ausnahme. Anträge können künftig häufiger per E-Mail gestellt werden, Beglaubigungen sind nur noch bei begründeten Zweifeln erforderlich.

Auch im Pass- und Ausweiswesen gibt es spürbare Erleichterungen. Der Wohnort muss künftig nicht mehr im Reisepass aktualisiert werden, und Personalausweise von Bürgern ab 70 Jahren gelten unbefristet. Das reduziert Behördengänge und entlastet gerade ältere Menschen.

Ein weiterer zentraler Baustein der Modernisierungsagenda ist die deutliche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Künftig gilt eine Genehmigung in vielen Fällen als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Zudem werden zahlreiche Genehmigungen durch einfache Anzeigeverfahren ersetzt, etwa im Reisegewerbe, bei kleineren Bauvorhaben oder beim Ausbau von Telekommunikationsleitungen. Ziel ist es, Investitionen und Projekte nicht länger durch langwierige Verwaltungsprozesse auszubremsen.

Besonders im Bereich der Infrastruktur sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich verkürzt werden. Ersatzneubauten von Brücken, Straßen oder Schienen können häufig ohne neue Umweltprüfungen erfolgen, sofern keine zusätzlichen Umweltbelastungen entstehen. Planfeststellungsverfahren sollen sich künftig auf echte Großprojekte beschränken, und die Pflicht zu umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfungen wird deutlich reduziert.

Die Digitalisierung der Verwaltung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Nach dem sogenannten „Once-Only-Prinzip“ sollen Daten künftig nur noch einmal erhoben und anschließend behördenübergreifend genutzt werden. Bürger und Unternehmen müssen damit Unterlagen wie Grundbuchauszüge oder Bescheinigungen nicht mehr selbst einreichen, sondern die Verwaltung greift digital darauf zu.

Auch das Bauen soll einfacher, schneller und günstiger werden. Mit dem neuen „Gebäudetyp E“ werden einfachere Baustandards ermöglicht, serielle Bauweisen gefördert und Abweichungen von technischen Normen erleichtert. Damit soll insbesondere der Wohnungsbau wieder wirtschaftlicher werden, ohne Sicherheit und Qualität zu vernachlässigen.

Zur Beschleunigung der Energiewende erklärt die Agenda den Ausbau von Netzen, Windenergie, Geothermie, Wärmespeichern und CO₂-Speicherung zum überragenden öffentlichen Interesse. Kürzere Fristen, weniger Klagehemmnisse und digitale Verfahren sollen dazu beitragen, Energieprojekte schneller umzusetzen.

Gleichzeitig wird die Zahl der Kontrollen reduziert und stärker am tatsächlichen Risiko ausgerichtet. Unauffällige Betriebe werden entlastet, während bei Verstößen konsequenter durchgegriffen wird. Ergänzt wird dies durch bessere Gesetzgebung: Mit Reallaboren und Experimentierklauseln erhalten Kommunen und Behörden die Möglichkeit, neue Verfahren zunächst im Pilotbetrieb zu erproben und Gesetze praxisnäher weiterzuentwickeln.

Die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda wird durch ein gemeinsames Monitoring von Bund und Ländern begleitet. Ein erster Fortschrittsbericht ist für Juni 2026 vorgesehen. Dabei wird gemessen, ob Verfahren schneller werden, Kosten sinken und Verwaltungspersonal spürbar entlastet wird.

Die politische Kernbotschaft ist klar: Bund und Länder vollziehen einen echten Paradigmenwechsel – weg vom Misstrauensstaat, hin zu einem handlungsfähigen, digitalen und schnellen Staat, der den Alltag der Menschen erleichtert und Deutschland wieder mehr Tempo gibt.