Stichtag 1.1.: Reformen sorgen für Verbesserungen im Land
Zum Jahresbeginn 2026 treten verschiedene Neuerungen in Kraft – unter anderem
tritt die Krankenhausplanung vollständig in Kraft, das Fahren im ÖPNV wird günstiger
und wir entlasten unsere Kommunen von Bürokratie. Diese Reformen sorgen dafür,
dass wir den Alltag der Menschen spürbar verbessern.
Die neue Krankenhausplanung ist eine der größten Strukturreformen im
Gesundheitswesen seit Jahrzehnten, mit der die flächendeckende stationäre
Versorgung der Menschen auch künftig gewährleistet werden soll. Die
Leistungsangebote werden durch veränderte Qualitätsanforderungen
verbessert und die vorhandenen Expertisen in der Medizin optimaler genutzt.
Zudem wird der ruinöse Wettbewerb der Kliniken beendet. Der Reformprozess
begann bereits im Jahr 2018 und wurde seitdem akribisch durch das MAGS
vorbereitet und umgesetzt. Die Umsetzung des Krankenhausplanes ist im April
2025 in Kraft getreten. Für bestimmte Leistungsgruppen war eine
Übergangsfrist bis Jahresende vorgesehen, sodass die neue
Krankenhausplanung nun zum 1.1.2026 vollständig in Kraft getreten ist.
Mit der neuen landesweiten Preisgarantie wird eezy.nrw noch attraktiver, denn
Fahrgäste zahlen jetzt automatisch immer den günstigsten Preis. Liegt der
Luftlinientarif über dem klassischen Einzelticket, greift der Preisdeckel. Ab 2026
gilt das erstmals im gesamten Landesgebiet. Möglich wird das durch
Fördermittel der Landesregierung.
Zur weiteren Entlastung unserer Kommunen treiben wir den Bürokratieabbau
weiter voran. Seit dem 1.1.2026 entfallen beispielsweise alle landesrechtlichen
Wertgrenzen in kommunalen Unterschwellenvergabeverfahren. Alle bisher
bestehenden kommunalen Regelungen über die Durchführung von Vergaben
wurden zudem auf „Null“ gesetzt.
Meisterprämie im Handwerk ist ein Erfolgsmodell
Wer in Nordrhein-Westfalen eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich
abschließt, kann eine Meisterprämie in Höhe von 2500 Euro beantragen. Parallel zum
Start der Förderung ab Juni 2023 ist die Zahl der frisch verbrieften Meisterinnen und
Meister gestiegen. Seitdem haben über 8000 frisch verbriefte
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister die Meisterprämie NRW erhalten.
Das Programm wird mit finanzieller Ko-Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen
und der Europäischen Union umgesetzt. 2026 stehen zehn Millionen Euro für die
Meisterprämie zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Antragsstellung
und erfolgt dann über das Online-Portal des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Planungssicherheit für Hochschulen
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben sich gemeinsam mit Finanz- und
Wissenschaftsministerium auf eine Verlängerung der Hochschulvereinbarung bis
2028 geeinigt. In diesem Rahmen stellt die Landesregierung mehr als 20 Milliarden
Euro für die Hochschulen bereit, allein 2026 fließen rund 6,52 Milliarden Euro und
damit etwa 390 Millionen Euro mehr als im Jahr 2025. Tarifsteigerungen sowie
steigende Sach- und Mietkosten werden vollständig übernommen. Zusätzlich
verdoppelt die Landesregierung die Absolventenprämie und stellt 55 Millionen Euro
bereit, sodass die Ausgaben pro Studierenden weiter steigen und unsere
Hochschulen auch bei sinkenden Studierendenzahlen in gute Lehre und starke
Forschung investieren können.
Einigung beim Digitalpakt 2.0
Bund und Länder haben sich auf den Digitalpakt 2.0 verständigt, von dem Nordrhein-
Westfalen mit mehr als einer Milliarde Euro für die digitale Schul- und
Unterrichtsentwicklung profitiert, finanziert je zur Hälfte von Bund und Land. Von
2026 bis 2030 stehen damit verlässliche Mittel bereit und die digitale Bildung wird als
Daueraufgabe abgesichert. Mit der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und
Lernen“ werden außerdem Lehrerausbildung und praxisnahe Forschung gestärkt,
damit Technik und pädagogische Konzepte besser zusammenfinden. Durch den
vereinbarten vorzeitigen Maßnahmenbeginn können laufende Digitalisierungsprojekte
ohne Bruch in den Digitalpakt 2.0 überführt werden.
Wir sichern die Handlungsfähigkeit der Kommunen
Auch im Jahr 2026 steht die Landesregierung an der Seite der nordrhein-
westfälischen Kommunen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir historische Schritte
zur Sicherung der Handlungsfähigkeit vor Ort auf den Weg gebracht:
Der Nordrhein-Westfalen-Plan stellt 21,3 Milliarden Euro an Investitionsmitteln
allein für die Städte und Gemeinden bereit (fast 70 Prozent der Gesamtmittel)
und sorgt dafür, dass für kommunale Investitionen langfristige
Planungssicherheit besteht.
Im Rahmen der Altschuldenlösung übernimmt das Land rund neun Milliarden
Euro an kommunalen Verbindlichkeiten in die Landesschuld. Jede teilnehmende
Kommune wird dabei mindestens von 41,1 Prozent ihrer übermäßigen
Liquiditätskredite entlastet, besonders hoch verschuldete Kommunen erhalten
zum Teil Entlastungen von nahezu 80 Prozent.
Die Verlässlichkeit der Landesregierung gegenüber unseren Kommunen bildet
sich auch dadurch ab, dass dieses Jahr rund 40 Milliarden Euro an die Kreise,
Städte und Gemeinden fließen – und damit erneut jeder dritte Euro aus dem
Landeshaushalt. Allein durch das Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten sie
Rekordzuweisungen in Höhe von 16,84 Milliarden Euro vom Land. Im Vergleich
zum Vorjahr bedeutet das ein Plus von über einer Milliarde Euro (+ 6,8 Prozent).
Damit liegt diese Steigerung deutlich über der aktuellen Inflationsrate.
