Über 95 Millionen Euro fließen durch Altschuldenlösung in den Kreis Düren
Die Altschuldenlösung kommt! Das Land übernimmt insgesamt fast 9 Milliarden Euro an kommunalen Krediten. Jede der 167 teilnehmenden Kommunen wird dabei mindestens von 41,1 Prozent ihrer übermäßigen Liquiditätskredite entlastet. In schwierigen Zeiten sind das richtig gute Nachrichten für die Kämmerer in Nordrhein-Westfalen. Damit ist diese Landesregierung die erste in der Geschichte Nordrhein-Westfalens, die sich substanziell mit der anteiligen Kommunalentschuldung befasst. Sie sichert mit dieser Kraftanstrengung die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen. Für den Kreis Düren bedeutet das eine Übernahme über 95 Millionen Euro.
Das Land steht zu seinen Versprechen und zu seiner Verantwortung. Es lässt die Kommunen in schweren Zeiten nicht im Stich und entlastet sie in großem Umfang von ihren Altschulden.“ Das ist ein wichtiges Signal: Kommunen sind mehr als Verwaltung. Sie organisieren das tägliche Leben vor Ort. Damit sie diese Aufgaben zuverlässig erfüllen können, brauchen sie Entscheidungsfreiheit und vor allem finanzielle Stabilität. Viele Städte und Gemeinden mussten jahrelang Kredite aufnehmen, um laufende Ausgaben zu decken – eine Notlösung, die zum Dauerzustand wurde. Besonders strukturschwache Kommunen rutschten dadurch in eine Abwärtsspirale.
Mit der Übernahme von Verbindlichkeiten durch das Land bekommen die Kommunen jetzt finanzielle Handlungsspielräume zurück. Statt Geld in den Abbau von Zinsen stecken zu müssen, kann es in Kitas, Schulen und Schwimmbäder fließen.
Die Ampel hat zu ihrer Zeit nicht geliefert. Umso wichtiger ist das Bekenntnis von Bundeskanzler Friedrich Merz, dass der Bund bei der Entschuldung der Kommunen seinen Teil der Verantwortung übernehmen wird.
Im Detail erhalten die Kommunen folgende Summen:
Insgesamt 95.560,215 Euro
Hintergrund:
Am 9. Juli 2025 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das von der Landesregierung als Entwurf eingebrachte Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (AESG) ohne Änderungen beschlossen. Das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Kommunen in Summe von der Hälfte ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2023 vorhandenen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu befreien und diese kommunalen Altschulden in die Landesschuld zu übernehmen. Jeder einzelnen teilnehmenden Kommune wird dabei eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 41,1 Prozent abgenommen. Über diesen Prozentsatz hinaus greift eine Spitzenentschuldungsregelung für besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinden: Sollten nach der Mindestentschuldung noch übermäßige Verbindlichkeiten oberhalb der Schwelle von
1.500 Euro pro Kopf vorhanden sein, werden diese vollständig in die Landesschuld übernommen.
Die Teilnahme an der anteiligen Altschuldenentlastung ist freiwillig und erfolgte auf Antrag. Der Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm konnte bis zum 30. November 2025 bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, gestellt werden. Die Übernahme der kommunalen Kreditverträge durch das Land erfolgt nun in einem Zeitraum ab Bestandskraft der Bewilligungsbescheide bis zum 31. Dezember 2026.
