Rückblick auf die Landtagswahl in Brandenburg

Mit der Wahl in Brandenburg schließt sich der Reigen der Landtagswahlen in diesem Jahr. Bran-

denburg bestätigt: Wir erleben mit dem starken Abschneiden der Extremisten von der AfD

einen tiefen Einschnitt in die politische Landschaft unseres Landes. Was uns besonders er-

schreckt, sind die hohen Ergebnisse, die die Extremisten bei jungen Menschen erzielen. Wir

sind alle gefordert, diese Gruppe verstärkt zu adressieren. Einmal mehr zeigt die Analyse der

Wahl in Brandenburg, dass es darauf ankommt, jene Probleme und Herausforderungen zu lö-

sen, die die Menschen umtreiben. Politik muss Verantwortung übernehmen und handeln. Für

uns in Nordrhein-Westfalen heißt das, dass wir unseren Weg bei Sicherheit, Migration, Präven-

tion weitergehen – konsequent, besonnen und Lager übergreifend. Und es heißt, sich in Stil,

Substanz und vor allem im Ergebnis klar zu unterscheiden von dem Agieren der Ampel in Ber-

lin. Um die Ampel in Berlin abzulösen, braucht es eine klare Aufstellung und Geschlossenheit

der gesamten Union, denn nur eine starke und einige Union im Bund wird die Ampel-Regierung

ablösen können. Diese Einigkeit haben Hendrik Wüst, Friedrich Merz und Markus Söder in der

letzten Woche hergestellt. Das ist eine gute Ausgangslage für die Bundestagswahl 2025.

Geplante Bundesratsinitiativen im Zuge des Maßnahmenpakets

„Konsequenzen aus Solingen“

Die Landesregierung hat in Reaktion auf den Terroranschlag von Solingen ein umfangreiches

Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention beschlossen. Neben

diversen Maßnahmen in Landeszuständigkeit wird die Landesregierung in der Bundesratssit-

zung am 27. September zwei Bundesratsinitiativen einbringen, die in den Folgewochen in den

Ausschüssen des Bundesrates beraten werden. Die beiden Initiativen sind:

1) Bundesratsinitiative zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung

Im Fokus stehen Änderungen im Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung sowie wei-

terer bundesrechtlicher Vorschriften. Konkret sollen

• der Begriff des gefährlichen Werkzeugs in den Katalog strafbarer Handlungen nach

§ 89a Abs. 2 StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat)

aufgenommen werden,

• auch leichtfertige Terrorismusfinanzierung strafbar werden (Erweiterung des § 89c

StGB),

• die Funkzellenabfrage nach § 100g Abs. 3 StPO neu geregelt werden und

• der Zugriff auf Verkehrsdaten unter Ausschöpfung des gesetzgeberischen Spiel-

raums anlassbezogen ermöglicht werden.

2) Bundesratsinitiative mit migrationspolitischen Maßnahmen

Der Rechtsrahmen für Migration soll stärker auf die Ziele Ordnung, Steuerung, Begren-

zung und Humanität ausgerichtet werden. Der Bund soll u.a. dazu aufgefordert wer-

den,

• die Rahmenbedingungen für Dublin-Überstellungen zu verbessern, z.B. durch eine

Verlängerung der Überstellungsfristen, einer gesetzlichen Verpflichtung von Airli-

nes zur Durchführung von Rücküberstellungen, einer Ausweitung von Überstellun-

gen auf dem Landweg und einer Streichung oder Kürzung von Leistungen für Dub-

lin-Fälle,

• die Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung zentral durch

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einer entsprechenden

Bundesbehörde zu organisieren,

• rechtssichere und humanitäre Grenzverfahren an den Außengrenzen umzusetzen,

• einen Gesetzentwurf vorzulegen, um beschleunigte Asylverfahren für Herkunfts-

staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu erreichen und

• mit relevanten Zielstaaten stabile und praxiswirksame Rahmenbedingungen für

Rückführungen zu erreichen.

NRW-Kommunalwahl am 14. September 2025

Der Minister des Innern Herbert Reul hat den 14. September 2025 als Termin für die nächste

Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Mögliche Stichwahlen für Oberbürger-

meister, Landräte und Bürgermeister werden damit zusammen mit der Bundestagswahl am

28. September 2025 durchgeführt. Das Zeitfenster für die Kommunalwahl zwischen dem

Ende der Sommerferien Ende August und dem Beginn der Herbstferien am zweiten Oktober-

wochenende hat die Auswahl an Wahlsonntagen stark eingeschränkt. Mit der Entscheidung

für den 14. September 2025 erhält die Kommunalwahl nun einen eigenen Termin, der von

der Bundestagswahl abgekoppelt wird. Erforderliche Stichwahlen, die meist mit sehr geringer

Wahlbeteiligung einhergehen, finden demnach gleichzeitig mit der Stimmabgabe zur Bundes-

tagswahl statt, die häufig eine Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler auslöst.

Prioritäten Haushalt 2025: Keine Abstriche bei der Inneren Sicherheit

Wir setzen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen im kommenden Haushalt den 2017

begonnenen und seit 2022 ausgebauten Weg der personellen Stärkung der Polizei durch die

Einstellung von jährlich 3.000 neuen Kommissaranwärterinnen und -anwärtern fort. Mit die-

sen kontinuierlich hohen Einstellungszahlen ist sichergestellt, dass der Personalkörper der Po-

lizei trotz aller wirtschaftlichen Herausforderungen weiter anwächst und die polizeiliche Prä-

senz und Leistungsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen gesteigert wird. Um das vorhandene Fach-

wissen erfahrener Kolleginnen und Kollegen in den kommenden beiden Jahren für die Polizei

zu erhalten, wird zudem unterstützend das Maßnahmenpaket Lebensarbeitszeitverlängerung

fortgesetzt. Die Gesamtausgaben für die Innere Sicherheit insgesamt überschreiten im kom-

menden Jahr erstmals die Grenze von 6 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahreshaushalt

ist dies ein Plus von rund 300 Millionen Euro. Allein der Polizei steht ein Ausgabevolumen von

rund 4,11 Milliarden Euro zur Verfügung.