Die Landesregierung mit dem Gesetzt zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des kommunalen Vergaberechts auf den Weg gebracht. Damit sorgen wir für weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und größere Handlungsspielräume in unseren Städten und Gemeinden.

Bislang mussten Kommunen bei vielen Aufträgen im sogenannten Unterschwellenbereich strenge Vorgaben beachten – etwa bei Bauleistungen oder bei Liefer- und Dienstleistungen wie zum Beispiel bei einem Neubau einer Kita, der Erweiterung des Stadtparks, der Sanierung der Turnhalle und der Neugestaltung eines Spielplatzes. Das führte in der Praxis häufig zu langwierigen, komplizierten und belastenden Verfahren, die Investitionen verzögert haben.

Mit der jetzt beschlossenen Reform schaffen wir den größtmöglichen Handlungsspielraum für unsere Kommunen:

  • Aufhebung landesrechtlicher Wertgrenzen: Unterhalb der europäischen Schwellenwerte von 5,5 Mio. Euro bei Bauaufträgen sowie 220.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen können Kommunen ab dem 1. Januar 2026selbst entscheiden, welches Vergabeverfahren sie anwenden.
  • Mehr Freiheit statt starrer Vorgaben: Die Pflicht zur Anwendung der sog. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen entfällt. Damit zählt nicht mehr automatisch nur der niedrigste Preis. Kommunen können künftig stärker Qualität, Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung berücksichtigen.
  • Rechtssicherheit bleibt: Die Grundprinzipien von Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung gelten selbstverständlich weiterhin.

Wie wichtig diese Reform ist, zeigt ein Beispiel aus Wipperfürth: Dort wurde die Neugestaltung des Marktplatzes mit Städtebaufördermitteln unterstützt. In der Ausschreibung musste bisher ein Anbieter aus China berücksichtigt werden, weil er der billigste war – obwohl ein regionaler Steinbruch direkt vor Ort Material liefern konnte.

Solche absurden Situationen sind künftig nicht mehr nötig. Mit der neuen Regelung können Kommunen regionale Unternehmen berücksichtigen, kurze Transportwege nutzen und nachhaltiger investieren.

Damit ist diese Reform ein echter Schritt zum Bürokratieabbau. Unsere Städte und Gemeinden werden handlungsfähiger, können Investitionen schneller umsetzen und die heimische Wirtschaft stärken.

Und: Damit entlasten wir die Verwaltung, beschleunigen Projekte und setzen einen echten Meilenstein für starke Kommunen in Nordrhein-Westfalen.