KiBiz-Novelle für Stabilität und Verlässlichkeit
Mit dem Referentenentwurf zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) treiben
wir die Stärkung von Stabilität und Verlässlichkeit im System der frühkindlichen Bildung
weiter voran. Grundlage ist das Eckpunktepapier, das im engen Austausch mit kommunalen
Spitzenverbänden, Kirchen und freien Trägern erarbeitet wurde. Ziel der Reform ist es, das
System der frühkindlichen Bildung dauerhaft stabil und verlässlich aufzustellen, Bürokratie
abzubauen und verlässliche Rahmenbedingungen für die Kinder, Eltern, Träger und
Kommunen zu schaffen.
Die KiBiz-Reform stärkt insbesondere auch die finanzielle Stabilität im System. Das Niveau
der Kindpauschalen wird gesichert, auch künftig wird das Land allen Trägern neun Stunden
pädagogische Kernzeit finanzieren – die Finanzierung des etablierten hohen
Personalstandards bleibt also gesichert. Wir verbessern jedoch die Verlässlichkeit der
Betreuung, indem wir vor Ort die Möglichkeit geben, in Randzeiten das Personal flexibler
einzusetzen oder auf andere Bedarfe reagieren zu können. Eine Mindestkernzeit von fünf
Stunden bleibt jedoch bestehen.

ABC-Klassen: Frühzeitige Sprachförderung
schon vor der Einschulung
Die Sprachkompetenz entscheidet früh über Bildungschancen, deshalb führt Nordrhein-
Westfalen landesweit ABC-Klassen ein, in denen Kinder im Jahr vor der Einschulung gezielt
Deutsch lernen, damit sie beim Schulstart dem Unterricht folgen können.

– Welche organisatorischen Aspekte müssen beachtet werden? Die ABC-Klassen
finden im Schuljahr vor der Einschulung statt und ergänzen die reguläre Kita-Zeit. Sie
liegen in schulischer Verantwortung und können in einer Grundschule, einer
Kindertageseinrichtung oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden. Über Ort und
Einrichtung entscheiden Schule, Schulaufsicht und Schulträger gemeinsam.

– Welchen Umfang hat die Sprachförderung? Kinder, die nicht ausreichend Deutsch
sprechen, besuchen zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden eine ABC-Klasse. Die
Kurse werden von Grundschullehrkräften und weiteren pädagogischen Fachkräften der
Schuleingangsphase durchgeführt.

– Wie wird festgestellt, welche Kinder die ABC-Klassen besuchen müssen? Künftig
durchlaufen alle Kinder bei der Schulanmeldung ein landeseinheitliches
Sprachscreening, das auf das Frühjahr vor der Einschulung vorgezogen wird.

– Worum müssen sich Eltern kümmern und worum nicht? Eltern müssen ihre Kinder wie
bisher zur Grundschule anmelden und dafür sorgen, dass ein zugewiesener ABC-Kurs
regelmäßig besucht wird. Besucht das Kind eine Kita, organisiert der Schulträger die
Beförderung zwischen Kita und ABC-Klasse. Kinder ohne Kita-Platz erhalten die
Fahrkosten für den wirtschaftlichsten Weg zur ABC-Klasse und zurückerstattet,
Einzelheiten regelt eine Verordnung.

– Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Kommunen und der Ausgleich der
Mehrbelastung? Die kommunalen Schulträger übernehmen unter anderem Räume,
Beförderung und Materialien für die ABC-Klassen. Da damit neue Aufgaben verbunden
sind, wird das Land die Mehrkosten in einem eigenen Belastungsausgleichsgesetz
ausgleichen.

NRW-Sportmilliarde: Bekenntnis zum Breitensport
Die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele wird von der Akzeptanz und
Sportbegeisterung der Menschen im Land getragen. Das Bekenntnis zur Olympischen Idee
ist untrennbar mit dem Bekenntnis für den Breitensport verbunden. Deswegen legt die
Landesregierung das größte Investitionsprogramm für den Sport in der Geschichte des
Landes auf.
Ab 2026 wird rund eine Milliarde Euro für den Sport in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung
gestellt: Für Modernisierung, Sanierung und Neubau von Sportstätten und
Schwimmbädern. Kein anderes Land investiert in den nächsten Jahren mehr, breiter und
nachhaltiger in den Sport. Das Geld fließt nicht in unnötig teure Werbung, sondern in den
Sport selbst – das schafft die bestmögliche Grundlage für die Bewerbung um Olympische
und Paralympische Spiele.
Zusammensetzung des Investitionsprogramms
– Landesförderprogramme im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans (über die
Modalitäten für den Beantragungsprozess wird zeitnah informiert):
200 Millionen Euro für kommunale Sportstätten
200 Millionen Euro für Schwimmbäder
200 Millionen Euro direkt und zielgenau an die Sportvereine
Weitere 375 Millionen Euro fließen in den nächsten fünf Jahren über die
Sportpauschale.

– Zudem können die pauschalen Zuweisungen des Nordrhein-Westfalen-Plans an die
Kommunen bis zu 30 Prozent auch für Sportstätten genutzt werden. Das wird weitere
Investitionen auslösen.
– Wichtig: Dieses Geld fließt zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes.