Novelle der Landesbauordnung sorgt für schnellere Verfahren
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung entschlacken wir die
baurechtlichen Vorschriften. Fachverbände wie Haus & Grund zeigten sich in ersten
Pressemeldungen begeistert. Folgende Schwerpunkte sieht die Novellierung vor:
– Digital first: Für Bauanträge ist künftig die elektronische Einreichung vorgesehen.
– Die Berücksichtigung allgemein anerkannter Regeln der Technik wird auf die
Beachtung der Sicherheitsvorschriften begrenzt. Damit sind rund 90 Prozent der
DIN-Normen bauordnungsrechtlich nicht mehr zu beachten. Dem Aspekt der
Gefahrenabwehr der Bauordnung wird weiterhin Sorge getragen.
– Mit einer neuen „Umbauordnung“ kann das Potential für neuen Wohnraum leichter
gehoben werden. Die Umnutzung von Büro- oder Ladenflächen zu Wohnraum wird
einfacher, ebenso wie die Aufstockung eines Gebäudes um ein Stockwerk.
– Mit der „Oldtimer-Regelung“ sorgen wir dafür, dass bei Änderungen an bestehenden
Gebäuden grundsätzlich keine neuen Anforderungen gestellt werden dürfen, die
Gebäudeteile betreffen, welche von der Baumaßnahme gar nicht betroffen sind.
– Zugleich sollen Bauherren die Wahlfreiheit erhalten, ob sie im vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren von einer Genehmigungsfiktion Gebrauch machen.
– Daneben werden Bauvorhaben für militärische Anlagen wie etwa Kasernen
vereinfacht und beschleunigt. Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung
dienen, werden verfahrensfrei gestellt.
– Flankiert wird dies durch Anpassungen im Denkmalschutzrecht.

Empfehlungen für eine Sozialstaatsreform
Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat Empfehlungen für die Modernisierung
und Entbürokratisierung sozialstaatlicher Strukturen vorgelegt, die Folgendes beinhalten:
– Der Sozialstaat muss einfacher und verständlicher werden, insbesondere durch die
Zusammenlegung von Leistungen, ein einheitliches, digitales Portal zur Beantragung
und wohnortnahe Beratungsangebote.
– Der Sozialstaat muss unbürokratischer und effizienter werden, durch weniger
Schnittstellen zwischen Staat und Bürgern, verkürzte Bearbeitungszeiten, eine
antragslose Auszahlung des Kindergeldes sowie einheitlichere Rechtsbegriffe und
stärkere Pauschalierungen.
– Der Sozialstaat muss digitaler werden, vor allem durch einen erleichterten
Datenaustausch zwischen Sozialbehörden, einheitliche IT-Standards,
digitaltauglichen Sozialdatenschutz sowie stärker automatisierte Prozesse.

Die Reformvorschläge würden eine Vereinfachung der Gesetze, deutlich weniger Behörden
und eine bessere Nutzung digitaler Möglichkeiten bedeuten. Sie wären wichtige Schritte
zur Verwaltungsvereinfachung. Der Verwaltungsaufwand könnte so verringert und die
öffentlichen Haushalte würden entlastet werden.

Bundesratsinitiativen für einen stärkeren Rechtsstaat
Nordrhein-Westfalen hat in der vergangenen Woche Bundesratsinitiativen für den Kampf
gegen Sozialleistungsmissbrauch und Finanzkriminalität sowie für den besseren Schutz
von Frauen eingebracht.
– Ein Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug wurde mit
geringfügigen Änderungen beschlossen. Es geht dabei um mehr Unterstützung für
Kommunen im Kampf gegen Schrottimmobilien, bessere behördliche
Zusammenarbeit und einen wirksameren Datenaustausch.
– Der gemeinsame Antrag mit Niedersachsen und dem Saarland für den besseren
Schutz vor voyeuristischen Bildaufnahmen wurde zur weiteren Beratung in die
Ausschüsse überwiesen. Bestehende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten
Aufnahmen sollen geschlossen werden; insbesondere geht es um heimliche
Aufnahmen in der Öffentlichkeit sowie Nacktaufnahmen etwa in Saunen.
– Der Bundesrat hat außerdem einer gemeinsam mit Sachsen gestarteten Initiative
gegen organisierte Finanzkriminalität zugestimmt. Kern sind stärkere Befugnisse zur
Abschöpfung illegal erworbener Vermögenswerte, auch mittels Beweislastumkehr,
sowie ein entschlosseneres Vorgehen gegen Untergrund-Zahlungssysteme wie
Hawala-Banking. Ziel ist es, kriminellen Netzwerken die finanziellen Grundlagen zu
entziehen und Polizei wie Finanzbehörden schlagkräftiger zu machen.

Mehr Tempo für Infrastrukturprojekte
Um Projekte schneller auf Straße und Schiene zu bringen, hat der Bund das
Infrastrukturzukunftsgesetz vorgelegt. Insbesondere die Anwendung des „überragenden
öffentlichen Interesses“ für viele Infrastrukturmaßnahmen – etwa für alle Maßnahmen der
Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden – kann
zu erheblichen Verfahrensbeschleunigungen führen. Zudem sind Vereinfachungen im
Umweltrecht vorgesehen, zum Beispiel die Gleichstellung von Ersatzzahlungen mit
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Realkompensation).
Darüber hinaus haben die Länder Vorschläge eingebracht, um die Beschleunigungswirkung
zu erhöhen und die Umsetzung in der Praxis abzusichern. Im Fokus stehen dabei die
überjährige Finanzierung von Infrastrukturprojekten, die stärkere Einbeziehung von
Hafeninfrastruktur und nicht-bundeseigenen Eisenbahnen in die
Beschleunigungsinstrumente sowie der Abbau von Doppelregelungen und
Reibungsverlusten. Damit liegt ein Maßnahmenbündel auf dem Tisch, das Planung und
Genehmigung von Infrastrukturvorhaben spürbar beschleunigen kann.