Die Rahmenbedingungen für den nordrhein-westfälischen Zuckerrübenanbau müssen verbessert werden. Dafür habe ich mich mit meinem Kollegen Rainer Deppe eingesetzt und einen Antrag formuliert, der am 21. Februar im Düsseldorfer Landtag verabschiedet worden ist, und auf breite Zustimmung beim Rheinischen Rübenbauer-Verband e.V. (RRV) gestoßen ist. Bei einem Vor-Ort-Termin an der Jülicher Zuckerfabrik habe ich mit den Landwirten persönlich noch einmal das Gespräch gesucht.
Das Thema ist für mich wichtig, weil die Zuckerrübe seit 150 Jahren mit dem Rheinland eng verknüpft ist. Sie stellt einen wichtigen Bestandteil der Fruchtfolge und des Ertrags der rheinischen Landwirte dar. Wir haben noch mittlerweile nur noch zwei Zuckerfabriken in der Köln-Aachner Bucht. Sie sind nicht nur Wirtschaftsbetriebe, sondern wichtige Arbeitgeber.
„Das ist ein gutes erstes Signal an die Rübenanbauer“ sagte der RRV-Vorsitzende Bernhard Conzen. „Politische Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sind dringend notwendig, um eine nachhaltige Schädigung der heimischen Zuckerwirtschaft zu vermeiden.“
Auf rund 30 Prozent der EU-Rübenanbaufläche, konkret in 11 von 19 Ländern, erhalten Landwirte Beihilfen für den Anbau von Zuckerrüben, im Mittel rund 350 Euro je Hektar. Die nordrhein-westfälischen und deutschen Rübenanbauer erhalten diese Zahlungen nicht. Deutschland ist bekanntermaßen das einzige EU-Land, in welchem alle EU-Beihilfen grundsätzlich entkoppelt sind.
Erschwerend kommt für die deutschen und nordrhein-westfälischen Anbauer seit dem vergangenen Jahr der EU-weit uneinheitliche Umgang mit den Anwendungsmöglichkeiten von Saatgutbeizen beim Zuckerrübenanbau hinzu. In mittlerweile 12 von 19 EU-Staaten hat man das seitens der EU-Kommission ausgesprochene Anwendungsverbot bestimmter Beizmittel durch nationale Notfallverordnungen de facto außer Kraft gesetzt, da es derzeit keine gleichwertige Bekämpfungsmöglichkeit von Virus-übertragendenBlattläusen gibt. Die Mitgliedstaaten haben also quasi die Ausnahme (sprich Notfallzulassung) zur Regel gemacht und die Regel (das Freiland-Anwendungsverbot) zur Ausnahme.
Beide Aspekte zusammengefasst, Ungleichheiten bei Beihilfezahlungen für den Rübenanbau und unterschiedliche Pflanzenschutzmittelzulassungen, stellen für die heimischen Rübenanbauer einen nicht mehr zu kompensierenden Wettbewerbsnachteil dar. In Verbindung mit den aktuell schlechten Zuckerpreisen, aus welchen sich genauso schlechte Rübenpreise ableiten, ist der Zuckerrübenanbau größtenteils nicht wirtschaftlich.
„Für die meisten Anbauer in NRW wird das Ergebnis des Rübenanbaus in 2018/19 negativ sein“, äußerte sich Conzen beim Ortstermin.
Es muss für gleiche Anbaubedingungen innerhalb der EU gesorgt werden, für einen fairen Wettbewerb. Wenn sich am Markt nicht der bessere Standort durchsetzen kann, ist das weder ökonomisch noch ökologisch nachhaltig und läuft den Prinzipien unserer Marktwirtschaft zuwider.
Seit knapp drei Wochen wird überall im rheinischen Rübenanbaugebiet gegen Wettbewerbs- verzerrungen auf dem EU-Zuckermarkt zum Nachteil rheinischer und deutscher Zucker- rübenanbauer demonstriert. Über 1000 Anbauer und Mitarbeiter rheinischer Zuckerfabriken haben sich bereits an dem Protestkundgebungen beteiligt. Die Aktionen werden zunächst bis Ende Februar fortgesetzt.