„Mehr Sicherheit für NRW“ – dies haben wir im vergangenen Landtagswahlkampf versprochen. Jetzt hat die Landesregierung mit dem ersten umfassenden Sicherheitspaket erneut einen bedeutenden Schritt für mehr Sicherheit in NRW gemacht.
„Die aktuelle Bedrohung durch den internationalen Terrorismus erfordert ein kluges und zeitgemäßes Update des Polizeigesetzes“, erklärte hierzu Innenminister Herbert Reul. Dem kann ich mich voll und ganz anschließen.
Das Sicherheitspaket I umfasst hierzu acht konkrete Maßnahmen:
- Einführung von Telekommunikationsüberwachung („TKÜ“) und Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“). Damit wird die Polizei unter anderem auch auf verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp zugreifen können, die von Terroristen zur internen Koordination verwendet werden. In NRW haben die Behörden – im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern – bisher auf diese Daten noch keinen Zugriff gehabt.
- Erweiterung des Unterbindungsgewahrsams. Gefährder konnten bisher nur 48 Stunden in Gewahrsam genommen werden. Dieser Unterbindungsgewahrsam kann nun aus bis zu einen Monat verlängert werden.
- Einführung von Aufenthalts- und Kontaktverboten für Gefährder, um deren Bewegungsradius einzuschränken.
- Einführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung („Elektronische Fußfessel“) zur lückenlosen Observation von terroristischen Gefährdern. Bislang waren hierzu 30 Beamte nötig. Dies entlastet die Polizei bei ihrer Arbeit enorm. Geplant ist, die Fußfessel in Extremfällen auch Sexualstraftätern, Stalkern oder bei schweren Fällen häuslicher Gewalt anzulegen.
- Ausweitung der Videobeobachtung. Städten und Gemeinden sollen flexible Lösungen bei der Videoüberwachung auch außerhalb von Kriminalitätsschwerpunkten ermöglicht werden.
- Einführung von Polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum („Strategische Fahndung“). Mit der Strategischen Fahndung setzen wir, wie angekündigt, eine rechtssichere Handlungsgrundlage fest, die insbesondere Unternehmungen reisender Täter wie Einbrecherbanden unterbinden soll. Hier war NRW bisher der blinde Fleck in Deutschland
- Einführung der Gefahrenbegriffe „drohende Gefahr“ und „drohende terroristische Gefahr“
- Aufnahme von Distanzelektroimpulsgeräten („Taser“) in den Waffenkatalog des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen
Hinterlasse einen Kommentar