Das vorweihnachtliche Plenum im Dezember stand noch einmal ganz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens. Neben der dritten und letzten Lesung des Haushalts 2019, zu dem Sie hier das wichtigste noch einmal zusammengefasst finden, und dem Sicherheitspaket, wurden viele weitere Gesetze verabschiedet, die die Menschen in unserem Land unterstützen werden.

Lesen Sie hier, was mir am wichtigsten war.

Verbesserung der Ärzteversorgung auf dem Land

Zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in den ländlichen Regionen haben wir von der NRW-Koalition das Landarztgesetz verabschiedet. Was in Großstädten noch kein Problem ist, ist eine der drängendsten gesundheitspolitischen Herausforderungen auf dem Land. Dabei soll die Einführung einer Landarztquote den zunehmenden Praxisschließungen in den ländlichen Regionen entgegenwirken.

Mit unserem Gesetz übernehmen wir nun eine Vorreiterrolle in Deutschland. Schon zum kommenden Wintersemester (2019/2020) werden sich die ersten Medizin-Studierenden für die hausärztliche Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen verpflichtet können. Um gegen die akuten ärztlichen Versorgungsmängel auf dem Land vorzugehen, wird die NRW-Koalition zu dem die laufenden Projekte der kassenärztlichen Vereinigungen weiter forcieren und im Auge behalten.

Lesen Sie hier den gesamten Gesetzentwurf.

Strukturwandel im Rheinischen Revier

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat zur erfolgreichen Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier einen gemeinsamen Antrag in das Plenum eingebracht. Mit diesem werden wir uns auf Landesebene für die notwendigen Weichenstellungen einsetzen und auf Bundesebene konsequent für die Interessen des Rheinischen Reviers einsetzen.

Denn das Rheinische Revier verdient auf allen Ebenen jede Unterstützung. Es gilt, beim Strukturwandel Strukturbrüche zu vermeiden, Perspektiven für neue und zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen und die Region als Zukunftsrevier aufzustellen. Dazu müssen auch entsprechende Unterstützungsimpulse von Land und Bund kommen. Insbesondere der Bundesregierung kommt dabei die Verantwortung zu, auskömmliche Mittel bereitzustellen, um den Strukturwandel im Rheinischen Revier langfristig und zukunftsorientiert abzusichern. Das Land sollte zudem bereits vor Inkrafttreten des geänderten LEP die Regionalräte Köln und Düsseldorf bei Fragen der Flächenausweisung und -entwicklung unterstützen.

Bei uns in der Region haben wir alle Chancen und Potenziale, den Strukturwandel erfolgreich zu gestalten. Wir können auf vorhandene Stärken bauen, um neue Wertschöpfung aufzubauen. Zu diesen Stärken gehören die exzellenten Wissenschaftsstandorte, zahlreiche innovative Unternehmen sowie bereits vorhandene Netzwerkstrukturen. Wir setzen daher auch auf die Arbeit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR).

Im September dieses Jahres hatte die ZRR bereits Eckpunkte eines Wirtschafts- und Strukturprogramms „Das Rheinische Zukunftsrevier“ vorgelegt. Damit hat sie einen ersten Anstoß für Projekte und Maßnahmen der Transformation des Reviers gegeben. Diese Eckpunkte müssen nun weiterentwickelt und umgesetzt werden. Mit unserem Antrag wollen wir diese kontinuierliche Gestaltungsaufgabe angehen.

Lesen Sie hier unseren gesamten Antrag.

Entlastung der Kommunen beim Unterhaltsvorschuss

Das Land will die Kommunen und Familien bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz unterstützen. Wenn zum Beispiel ein Vater unterhaltpflichtig ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, haben bisher die Kreise, kreisfreie Städte und die kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss geleistet. Im Gegenzug mussten sie bisher selbst das Geld bei den säumigen Vätern geltend machen. Mit zusätzlichen 21 Millionen Euro erledigt dies nun das Land – und sorgt damit für eine enorme Entlastung unserer Kommunen. Eine einheitliche und effiziente Bearbeitung dieser Aufgabe wird das Landesamt der Finanzen realisieren.

Mit diesen Maßnahmen kann somit ein optimaler Unterhaltsrückgriff realisiert werden, was den finanziellen Interessen der betroffenen Kinder und der öffentlichen Hand dient.