Das „Sicherheitspaket I“, das nun in zweiter Lesung verabschiedet wurde, schließt genau diese Schutzlücken. Wir haben heute einen Meilenstein in der Sicherheitsarchitektur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Dass wir in diesem Punkt eine große Einigkeit erzielt haben, ist ein großer Erfolg, denn auch die SPD-Fraktion haben die Gesetzesvorlage unterstützt. Ein wichtiger Punkt ist sicher auch, dass in zwei Anhörungen Sachverständigenrat eingeholt und an entsprechenden Stellen nachgebessert wurde. Damit hat die Landesregierung abermals ein wichtiges Wahlversprechen eingelöst.
Dieses Polizeigesetz hält die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Jetzt kann konsequent und spürbar gegen terroristische Gefährder, Gewalttäter, Kinderschänder, Sexualstraftäter, Stalker und auch Hooligans vorgegangen werden. Mit der strategischen Fahndung, den Änderungen beim Unterbindungsgewahrsam und den anderen Maßnahmen kommen wir einen entscheidenden Schritt weiter, die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden der Menschen in unserem Land zu verbessern. Zum Sicherheitsempfinden gehört selbstverständlich auch, dass die Menschen sich nicht um den willkürliche Einsatz der Mittel Gedanken machen müssen. Das letzte Wort hat immer ein unabhängiger Richter. Er entscheidet sowohl über das ,ob‘ als auch über das ,wie‘.
Alle Maßnahmen im Detail hat das NRW-Innenministerium im Internet aufbereitet: