Unter dem Eindruck des sich ausbreitenden Corona-Virus, kam der Landtag unter ganz besonderen Voraussetzungen zusammen. Zuvor wurden bereits alle Veranstaltungen, alle nicht notwendigen Sitzungstermine sowie alle Besuchergruppen abgesagt. Grade letzteres war besonders bedauernswert, jedoch unter den aktuellen Umständen eine für jeden nachvollziehbare Entscheidung. Lesen Sie hier wie gewohnt, was mir unter diesen besonderen Umständen besonders wichtig war.
Corona-Virus: Jetzt ist gesellschaftlicher Zusammenhalt gefragt, um diese schwere Herausforderung zu bewältigen
Ministerpräsident Armin Laschet hat den Landtag über die Auswirkungen und Folgen des sich ausbreitenden Corona-Virus informiert. Dabei wurde deutlich, dass Nordrhein-Westfalen vor einer großen und ernsten Bewährungsprobe steht. Die Landesregierung handelt entschieden und konsequent. Zugleich ist aber auch klar: Diese Krise erfordert einen besonderen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Jetzt geht es darum, dass wir alle zusammenhalten, um die weitere Verbreitung möglichst zu verlangsamen, krankheitsanfällige Menschen zu schützen und Leben zu retten.
Leitlinie für die Entscheidungen der Landesregierung war es, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren, um so die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Die Maßnahmen, die mittlerweile beschlossen worden sind, bedeuten einen einschneidenden Eingriff in unser aller Leben. Ich werbe um ihr Verständnis und ihre Solidarität, weil wir nur so diese Bewährungsprobe bewältigt bekommen. Meine Bitte an Sie ist: Reduzieren Sie in den kommenden Wochen soziale Kontakte, befolgen Sie die Verhaltensregeln des Robert-Koch-Instituts und zeigen sie sich solidarisch mit Ihren Mitmenschen!
CDU-Fraktion begrüßt Bundesratsinitiative gegen Motorradlärm
Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auf extra-laut getunte Motorräder bedeuten für die ortsansässigen Bürger eine massive Lärmbelästigung. Dieser Motorradlärm nimmt vielerorts ein Maß an, das nicht mehr hinnehmbar ist. Bald beginnt wieder die Motorradsaison. Auch bei uns in der Region ist dann die Belastung der Anwohner durch Motorradlärm ein großes Problem. Über einen Antrag von CDU und FDP debattierte am Donnerstag der Landtag Nordrhein-Westfalen, die Landesregierung kündigte eine Bundesratsinitiative an.
Nur ein gemeinsames Vorgehen der Länder in Richtung Bund kann zukünftig dazu führen, dass Fahrzeuge nicht nur bei Typprüfung, sondern auch im normalen Fahr-geschehen leiser werden. Niemand will vorschreiben, wer – wie – wann und wo – seinen Weg zurücklegt. Unser Ziel muss es aber sein, die Interessen der Biker und der Anwohner in einen fairen Ausgleich zu bringen.
Faire Regelungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken
Beim Kohleausstieg geht Nordrhein-Westfalen voran. Kein anderes Bundesland wird seine CO2-Emissionen so stark reduzieren wie Nordrhein-Westfalen. Das ist ein sehr ambitionierter Fahrplan, den wir gemeinsam mit der Wirtschaft gehen wollen.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch einem Antrag von CDU, FDP und SPD zugestimmt, dass die Rahmenbedingungen für den Steinkohlestromaus-stieg angepasst werden sollen. Wenn durch staatliche Beschlüsse Betriebsvermögen entwertet wird, muss der Staat den entstehenden finanziellen Schaden ersetzen. Der Initiative von Ministerpräsident Armin Laschet ist es zu verdanken, dass die Steinkohlekraftwerksstandorte Strukturhilfen erhalten – gerade für NRW ist das wichtig!
Hier muss aber der Entwurf für das Kohleausstiegsgesetz im Bundestag dringend nachgebessert werden. Dabei geht es im Wesentlichen um drei fundamentale Forderungen: Erstens: Höhere Entschädigung bei ersatzloser Abschaltung von Kraftwerken. Zweitens: Verschiebung des Zeitpunkts, ab dem Kraftwerke entschädigungslos stillgelegt werden. Drittens: Erhöhung des Anreizes für die Umrüstung von Kohle- auf fossilen oder synthetischen Gasbetrieb. Wir werden die erneuerbaren Energien in NRW massiv ausbauen, doch wir brauchen auch flexible Gaskraftwerke für die zuverlässige Stromversorgung an dunklen und windstillen Tagen.
Deshalb ist bei Abschaltung jedes einzelnen Steinkohlekraftwerks große Sorgfalt erforderlich. Der Grat ist schmal: Die Entschädigung für die Abschaltung muss hoch genug sein, damit sich genügend Kraftwerke bewerben, um die erforderlichen CO2-Mengen einzusparen. Sie darf aber nicht so hoch sein, dass die Kraftwerksbetreiber auf Kosten der Steuerzahler überkompensiert würden. Beim Steinkohleausstieg wie beim Braunkohleausstieg brauchen Betriebe und Belegschaften eine faire Behandlung!