+++ Kommunale Strukturen für die Zukunft absichern +++

Auch die Kommunen leiden massiv unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Schätzungen zufolge fehlen den Kommunen bundesweit Einnahmen aus der Gewerbesteuer von knapp 11 Milliarden Euro. Daher bin ich sehr froh, dass NRW auch hier erneut vorangeht und ein Kommunalschutzpaket vorgestellt hat, um unsere Kommunen zu unterstützen – eine gute und wichtige Nachricht für unsere Kommunen!

Dazu erhalten die Kommunen Mittel aus dem 25-Milliarden-Euro-Rettungsschirm, den der Landtag in der letzten Woche verabschiedet hat, um die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern. Folgende Eckpunkte hat das Kabinett gestern beschlossen:

  1. Finanzschäden aufgrund der Corona-Pandemie können in den Haushalten Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Veränderungen im kommunalen Haushaltsrecht isoliert werden.
  2. Mit der Erarbeitung eines „Sonderhilfegesetzes Stärkungspakt“ sollen Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen, mit zusätzlichen Mitteln aus dem Stärkungspaktfond unterstützt werden. Dieser verfügt nach aktuellem Stand über noch nicht verplante Finanzmittel in Höhe von 343 Millionen Euro. Damit sollen die Stärkungspaktkommunen finanziell entlastet werden und die Haushalte tragfähig bleiben.
  3. Der Krediterlass des Landes NRW soll dahingehend geändert werden, dass für festverzinste Liquiditätskredite Laufzeitvereinbarungen von bis zu 50 Jahren getroffen werden dürfen.
  4. Im weiteren Verlauf soll über die landeseigene Förderbank NRW.BANK dafür Sorge getragen werden, dass über diese die Sicherung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität erfolgen kann.
  5. Es soll geprüft werden, inwiefern Gesellschaften der Verkehrsinfrastruktur, wie zum Beispiel ÖPNV, Flughäfen usw., die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen erhalten können. Weiterhin sollen diese wenn möglich unter den „Bundes-Rettungsschirm“ fallen können.
  6. Ermöglichung von Erleichterungen im öffentlichen Vergaberecht
  7. Erleichtertes Vergaberecht in einem weiteren Schritt mit Förderbewilligungen harmonisieren. Ziel ist, dass durch vergaberechtliche Erleichterungen ein zügiges „Wiederanfahren“ nach der Corona-Pandemie möglich ist.
  8. Finanzmittel aus dem NRW-Rettungsschirm für Kommunen: Die Landesregierung stellt fest, dass zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise auch corona-bedingte Finanzschäden der Gemeinden und Gemeindeverbändeeinen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erfahren können. Noch in dieser Woche sollen die Gemeinden und Gemeindeverbände einen ersten umfassenden Erlass über aktuelle Maßnahmen und Vorgehensweisen im kommunalen Haushaltsrecht bekommen. In diesen Erlass sollen – sofern der Landtag Nordrhein-Westfalen über den Entwurf über ein „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ positiv Beschluss fasst – auch die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Veränderungen einfließen.

+++ Jobs und Innovationen erhalten – Die Bundesregierung plant neue Corona-Hilfen +++

Im Zuge der Corona-Pandemie stehen viele Unternehmen unter enormen wirtschaftlichen Druck. Letzten Freitag ist die gemeinsam von Bund und Land auf den Weg gebrachte Zuschussförderung „NRW-Sofortprogramm 2020“ sehr erfolgreich gestartet. Mit ihr erreichen wir 98,2% aller Unternehmen in NRW. Dennoch sind nun weitere Unterstützungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung geplant.

So soll bei den Kreditprogrammen der KfW nachgebessert werden. Die Förderbank – und damit die öffentliche Hand – übernimmt 80 bis 90 Prozent des Risikos für den Fall, dass Unternehmer das Geld nicht zurückzahlen können. Jedoch sind viele Betriebe aufgrund der Folgen der Krise derzeit gar nicht mehr kreditwürdig. Das betrifft vor allem kleine und mittelständische Firmen, die oft kein dickes Finanzpolster haben. Hier will die Bundesregierung reagieren.

Dazu könnte es zinslose oder sehr günstige Kredite in der Höhe von drei Monatsausgaben geben, höchstens aber bis zu 500 000 Euro pro Firma. Ähnlich wie beim Bafög könnte die Rückzahlung nach Leistungsfähigkeit laufen.