+++ Zwischenbilanz zu Sofortmaßnahmen +++

Die NRW-Soforthilfe 2020 stößt bei Kleinunternehmern, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen auf enormes Interesse: Seit vergangenem Freitag (27. März 2020) haben mehr als 320.000 Kleinunternehmer, die angesichts der Corona-Krise unter Liquiditätsengpässen leiden, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt. 300.000 Anträge wurden dank des vollständig digitalen Antragsverfahrens und der Bearbeitung auch am Wochenende bereits bewilligt. Rund 225.000 Zuschüsse mit einem Volumen von 2,33 Milliarden Euro werden heute zur Auszahlung angeordnet. Damit erhalten mehr als 70 Prozent der Antragsteller bereits nach wenigen Tagen das dringend benötigte Geld.

Hintergrundinformationen zur NRW-Soforthilfe 2020: 

  • Die meisten Anträge, die bewilligt wurden, kommen aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln.
  • 86 Prozent wurden von Kleinunternehmern mit bis zu fünf Mitarbeitern gestellt. Am Donnerstag ausgezahlt werden davon 1,75 Milliarden Euro. Neun Prozent der bewilligten Anträge stellten Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. Am Donnerstag ausgezahlt werden 283 Millionen Euro.
  • Sechs Prozent der bewilligten Anträge entfallen auf größere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die bis zu 25.000 Euro Soforthilfe aus dem durch die Landesregierung aufgestockten Programm beantragen können. Am Donnerstag ausgezahlt werden davon bereits 302 Millionen Euro.

225 000 Antragstellern wird noch am Donnerstag Geld angewiesen:

knapp 85.000 davon entfallen auf den Regierungsbezirk Düsseldorf,

knapp 50.000 auf den Regierungsbezirk Köln

knapp 39.000 auf den Regierungsbezirk Arnsberg

knapp 30.000 auf den Regierungsbezirk Münster

knapp 23.000 auf den Regierungsbezirk Detmold

  • Am stärksten nachgefragt ist die NRW-Soforthilfe bei Dienstleistern, die mehr als die Hälfte der bewilligten Anträge stellten. Allein auf Freiberufler entfiel ein Fünftel aller bewilligter Anträge. Auch im Einzelhandel (12 Prozent), Gastgewerbe (11 Prozent) und im Handwerk (10,5) ist der Bedarf groß.

Noch bis 31. Mai 2020 können Kleinunternehmer – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken.  Eine Übersicht von Fragen und Antworten zur NRW-Soforthilfe sowie weitere Erläuterungen und Links zu Bürgschaften, Darlehen der KfW-Bank und anderen Finanzierungs-Instrumenten finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: www.wirtschaft.nrw/corona.

Hintergrundinformationen zu steuerlichen Maßnahmen:

Auch die steuerlichen Maßnahmen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zeigen Wirkung. Für die bisherigen steuerlichen Maßnahmen liegen bereits 68.000 Anträge vor, von denen rund 80 Prozent bearbeitet worden sind. Stand 31.03. sind bereits über 880 Millionen Euro zur Auszahlung gebracht worden.

Ab sofort werden die Unternehmen und Arbeitgeber im Land noch weitergehender entlastet, um Ihnen die notwendige zusätzliche Liquidität zu verschaffen: Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber können eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum 10.4.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen beantragen. Mit dieser Maßnahme stellen wir den Unternehmen in den kommenden zwei Monaten zusätzliche Liquidität im Umfang von 3 Mrd. Euro unmittelbar zur Verfügung. Auch sie dient damit dem Zweck, Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen zu sichern und den Wirtschaftsstandort NRW zu stärken. Damit gehen wir weiter als die meisten Länder, um die Liquiditätsengpässe der Unternehmen zu bewältigen.

Auch weiterhin prüfen Bund und Länder fortlaufend weitere Maßnahmen, um die betroffenen Unternehmen passgenau und zielgerichtet zu unterstützen. Unser Ziel bleibt unverändert, die heimische Wirtschaft mit ihren vielen Kleinen und Mittleren Unternehmen und damit auch deren Arbeitsplätzen und Aufstiegschancen so gut wie möglich durch die Krise zu führen.