Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.
Dabei nehme ich die an mich herangetragenen Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst. Das Land NRW ist deshalb in Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen. Als besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. Diese und andere Fragen haben wir dem Bund übermittelt und warten nun die weiteren Klärungen ab.
Warum hat das Land das Rückmeldeverfahren angehalten?
Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.
Was passiert, wenn ich bereits zurückgemeldet und / oder zurückgezahlt habe?
Ihre Rückmeldung sowie Ihre etwaige Rückzahlung wurden in der Antragsteller-Datenbank und auf den Konten der Bezirksregierungen verbucht. Ihnen wird kein Nachteil durch Ihre bereits erfolgte Rückmeldung entstehen. Eine mögliche Verbesserung der Rückmeldebedingungen werden auch Sie nutzen können. Nach Abschluss der Gespräche zwischen Bund und Ländern werden wir Sie in diesem Fall erneut kontaktieren.
Ich wurde bereits zur Rückmeldung aufgefordert, habe aber weder zurückgemeldet noch zurückgezahlt. Was soll ich jetzt tun?
Aufgrund des angehaltenen Rückmeldeverfahrens können Sie derzeit das Rückmeldeformular, das Sie über den Link in Ihrer E-Mail erreichen, nicht ausfüllen. Beim Aufrufen des Links werden Sie über die Nichtverfügbarkeit des Formulars informiert. Bitte sehen Sie bis zum Abschluss der Gespräche zwischen Bund und Ländern von Rückzahlungen auf Konten der Bezirksregierungen ab. Sie werden erneut kontaktiert, wenn die Gespräche mit dem Bund abgeschlossen sind.
Ich habe noch keine Aufforderung zur Rückmeldung per E-Mail erhalten. Bekomme ich diese E-Mail noch?
Aufgrund der laufenden Gespräche zwischen Bund und Ländern ist der E-Mail-Versand derzeit pausiert. Bisher wurden die ersten rund 100.000 Antragsteller zur Rückmeldung des Finanzierungsengpasses aufgefordert. Sie werden kontaktiert, wenn die Gespräche mit dem Bund abgeschlossen sind.