Vor dem Hintergrund erster vorsichtiger Öffnungsschritte aus dem Lockdown kam der Landtag von NRW in reduzierter Besetzung für zwei Tage in Düsseldorf zusammen. Dabei wurden intensiv viele Themen erörtert, die für die Zukunft des Landes grade jetzt von entscheidender Bedeutung sind. Was mir besonders wichtig ist, lesen Sie wie gewohnt hier:
Verantwortungsvoller 5-Schritte-Fahrplan für Öffnungen
Der Ministerpräsident Armin Laschet hat am Donnerstag im Landtag von NRW über die Ergebnisse der MPK der letzten Nacht sowie die beschlossenen Öffnungsschritte berichtet. Grundlage der Beschlüsse ist eine wichtige Erkenntnis: Die allermeisten Menschen haben ein gutes Gefühl dafür, wann Maßnahmen, die sie belasten und die von ihnen geduldig mitgetragen wurden, noch erträglich und hinnehmbar sind – und wann Grundrechtseinschränkungen nicht mehr verhältnismäßig sind.
Das übergeordnete Ziel aller Maßnahmen der Pandemiebekämpfung – eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden – kann heute mit dem Dreiklang „Schnelles Impfen“, „Intelligentes Testen“ und „Digitale Kontaktnachverfolgung“ erreicht werden. Wir haben hier heute mehr und bessere Werkzeuge zur Verfügung als im ersten Lockdown. Folgerichtig ist ein Fahrplan mit fünf Stationen entstanden, der klar sagt, was jede Bürgerin und jeder Bürger an der jeweiligen Station zu erwarten hat, welche Voraussetzungen er mitbringen muss und was erforderlich ist, damit die nächste Station erreicht werden kann. Diese jetzt festgelegte Schrittfolge für den nächsten Monat ist gerechtfertigt und verantwortbar.
LEADER-Förderung für den ländlichen Raum weiterentwickeln
Kaum ein Förderprogramm bietet eine solche Chance, private Ideen mit Kreativität und Engagement auf den Weg zu bringen und damit den ländlichen Raum lebenswerter und unsere Dorfkulturen zukunftsorientierter zu gestalten, als das LEADER-Programm. Bereits vor zwei Jahren habe ich mit der CDU-Landtagsfraktion einen Antrag verabschiedet, mit dem wir zahlreiche Kinderkrankheiten des Programms sowie viele bürokratische Hürden beseitigen konnten. Wir haben mit LEADER für die ländlichen Räume viel erreichen können, und wir haben noch sehr viel vor:
Im Lichte der derzeitigen Ausarbeitung der neuen LEADER-Förderrichtlinie auf EU-Ebene haben unsere Partner im LEADER-Arbeitskreis weitere Verbesserungspotenziale ausgearbeitet. Der Weg bei der Vereinfachung von Antragstellungen ist noch nicht zu Ende gegangen. Auch bei der Digitalisierung gibt es noch große Potenziale. Außerdem wollen wir den Projektträgern vor Ort noch mehr Eigenverantwortung anvertrauen.
Daneben bleibt unser erklärtes politisches Ziel, LEADER auch in der kommenden Förderperiode 2021 bis 2027 mit einer ausreichenden Mittelausstattung zu versehen. Dafür werden wir uns in Brüssel und in Berlin einsetzen.
Lesen Sie hier unseren vollständigen Antrag.
Fraktionen im NRW-Landtag stärken gemeinsam die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen
Um die Herausforderungen in der heutigen Gesellschaft zu bewältigen, wird es immer wichtiger, sich weiterzubilden und Kenntnisse permanent anzupassen. Weiter- und Erwachsenenbildung und somit das lebensbegleitende Lernen gewinnen fortwährend an immenser Bedeutung. Deshalb haben die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine parlamentarische Initiative auf den Weg gebracht und einen gemeinsamen Schulterschluss für die Weiterbildung erreicht. Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes werden wir die allgemeinwohlorientierte Weiterbildung zukunftsfähig aufstellen.
Lesen Sie hier meinen ausführlichen Bericht.
Nordrhein-Westfalen stellt Impfplan für die Priorisierungsgruppe 2 vor
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten.
Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“
Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:
- ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
- Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
- Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
- Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren
Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:
- Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
- Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
- Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
- Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen
Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe. Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche. Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.
Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot.
Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab.
Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.