Nordrhein-Westfalen ist im innerdeutschen Vergleich der Inbegriff des Weiterbildungslandes. Unsere Stärke ist dabei die Pluralität sowie die Gewährleistung eines grundversorgenden Weiterbildungsangebotes durch 131 kommunale Volkshochschulen sowie 320 weitere Weiterbildungsstätten. Sie alle tragen dazu bei, die Gesellschaft beim „Lebensbegleitenden Lernen“ zu unterstützen und Perspektiven für die Einzelnen aufzuzeigen.

Dennoch gewinnt Weiterbildung beziehungsweise das „Lebenslange Lernen“ immer mehr an Bedeutung in unserer Gesellschaft. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe: eine rasantere Entwicklung im beruflichen, technischen oder sozialen Bereich und den damit vielfältigen Herausforderungen sowie verlängerte Berufsphasen in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Weil Menschen hierbei immer neue Chancen offen stehen sollen, kommt dem Weiterbildungssektor eine so entscheidende Schlüsselrolle zu.

Die hauptamtlich beziehungsweise hauptberuflich Tätigen in der Erwachsenenbildung sowie die vielen freien Dozentinnen und Dozenten leisten eine unverzichtbare Arbeit in den Volkshochschulen und allen weiteren durch das Weiterbildungsgesetz anerkannten und in anderer Trägerschaft geförderten Einrichtungen unseres Landes. Ihnen allen gilt unser Dank.

Ihre Arbeit wollen wir als CDU-Fraktion weiter unterstützen und haben deshalb heute zusammen mit FDP, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN eine lange schon notwendige Novelle des Weiterbildungsgesetzes auf den Weg gebracht, um den Herausforderungen an die Weiterbildung Rechnung zu tragen.

Dazu werden wir zum Einen die institutionelle Förderung der Einrichtungen mit alleine in 2022 zusätzlichen 126 Mio. Euro deutlich verbessern sowie zum Anderen ihre Flexibilität sowie Innovationskraft durch die zusätzlichen Förderinstrumente Entwicklungspauschale und Innovationsfonds stärken. Unsere Weiterbildungseinrichtungen können sich damit zukunftsfähig und zukunftsfest aufstellen.