Endspurt vor der Sommerpause im Landtag NRW: Auch in dieser Woche standen wichtige Zukunftsthemen auf der Tagesordnung. In meiner Rede geht es um die Chancen der Circular Economy – also darum, Ressourcen besser zu nutzen und nachhaltiges Wirtschaften zu stärken. Weitere Themen sind Bürokratieabbau durch das Entlastungs-Kabinett, die Einführung der ABC-Klassen zur besseren Sprachförderung sowie weitere wichtige Entscheidungen für unser Land. Was mir in dieser Woche besonders wichtig war, lesen Sie hier:

Drei Gesetze für die Zukunft

Mit den Beschlüssen des sog. Entlastungskabinetts leiten wir einen echten Paradigmenwechsel ein. Hierzu haben wir in dieser Plenarwoche nun die drei dazugehörigen Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht.

Die Haltung dahinter lautet: Nicht mehr alles bis ins Kleinste regeln; nicht immer neue Bürokratie schaffen, sondern wieder mehr ermöglichen.

Aber was heiß das konkret? Zum 31.12.2026 werden alle landesseitigen Berichts- und Dokumentationspflichten abgeschafft – es sei denn, das jeweilige Ministerium kann bis dahin darlegen, warum diese eine Pflicht dringend notwendig ist. Außerdem entfällt die Schriftformerfordernis – eine einfache E-Mail reicht. Hinzu kommt ein enormer neuer Gestaltungsspielraum für unsere Kommunen. Und wir kontrollieren nicht mehr alles auf 130%, sondern KI gestützt und in Stichproben.

Damit machen wir den Staat wieder leistungsfähig. Und wenn er Leistungsfähig ist, sehen die Menschen, dieser Staat funktioniert, diesem Staat kann ich vertrauen!

Wir investieren mit den ABC-Klassen in Bildungsgerechtigkeit

Mit den ABC-Klassen verbessern wir die Sprachförderung von Kindern, bevor sie überhaupt in die Grundschule kommen. Dabei gilt: Sprachförderung in der Kita und die gezielte Unterstützung durch die ABC-Klassen sind kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille.

Während wir die Sprachförderung in den Kitas mit zusätzlich 50 Millionen Euro und künftig insgesamt 204 Millionen Euro deutlich ausbauen, schaffen wir zugleich ein Instrument für die Kinder, die vor der Einschulung noch besonderen Förderbedarf haben. Uns geht es nicht um ideologische Debatten, sondern um bessere Chancen für jedes einzelne Kind. Deshalb setzen wir auf eine Förderung, die sich an den Bedürfnissen vor Ort orientiert – in der Kita, in der Schule oder an einem anderen geeigneten Ort.

Dabei setzen wir auf eine kindgerechte Umsetzung mit kurzen Wegen, eine enge Zusammenarbeit von Kita und Grundschule, multiprofessionelle Teams sowie eine wissenschaftliche Evaluation. So wird sichergestellt, dass die Reform langfristig die gewünschte Wirkung entfaltet.

Mit den ABC-Klassen schlagen wir ein neues Kapitel der Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen auf und schaffen die Grundlage dafür, dass mehr Kinder mit guten Sprachkenntnissen und besseren Startchancen ihren Bildungsweg beginnen können.

Wir unterstützen den Generationenwechsel auf den Höfen

Überall sprechen wir über Start-ups und Unternehmensgründungen – in der Landwirtschaft fehlen jungen Gründerinnen und Gründern aber häufig noch die passenden Instrumente. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 33.570 landwirtschaftliche Betriebe. In den kommenden Jahren werden viele Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in den Ruhestand gehen – ohne dass es eine Nachfolge innerhalb der Familie gibt.

Gleichzeitig wollen immer mehr junge Menschen auch ohne landwirtschaftlichen Familienhintergrund einen Betrieb übernehmen, stoßen dabei jedoch oft auf hohe Einstiegshürden. Die Fraktionen von CDU und Grünen wollen den Generationenwechsel auf den Höfen mit einem entsprechenden Antrag unterstützen.

Denn die Übernahme oder Neugründung eines Hofes ist besonders kapitalintensiv. Boden, Gebäude, Maschinen und Betriebsmittel erfordern Investitionen, die ohne ausreichende Sicherheiten kaum zu finanzieren sind. Wir wollen deshalb jungen Landwirtinnen und Landwirten den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern.

Entscheidend ist für uns eine unbürokratische Förderung, die nicht allein von der bewirtschafteten Fläche abhängt, sondern von einem überzeugenden Betriebskonzept. Auch Förderkredite, Bürgschaften und zinsfreie Anlaufzeiten müssen stärker in den Blick genommen werden. Wer einen Hof übernehmen, neu gründen oder wiederbeleben möchte, soll an seiner Idee und nicht an unnötigen Hürden gemessen werden. Junge Menschen, die Landwirtschaft gestalten wollen, sichern die Zukunft unserer Höfe und unserer ländlichen Räume.

NRW handelt beim Hitzeschutz: Schwarz-Grün setzt auf konkrete Hilfe

Hitzeschutz ist für vulnerable Menschen keine Frage des Wohlbefindens, sie ist eine Daueraufgabe für uns alle. Sie erfordert vorausschauendes Handeln, langfristige Strategien und konsequente Umsetzung. Schwarz-Grün hat jetzt konkrete Maßnahmen beschlossen, die den Menschen in Nordrhein-Westfalen bei Hitze helfen werden: mehr Unterstützung für Kommunen bei Hitzeaktionsplänen, zusätzliche Klimaanpassung in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ein Förderprogramm zur Teilklimatisierung stationärer Pflegeeinrichtungen, bessere Informationen für Familien und vulnerable Gruppen, eine Fortentwicklung der Sommerhilfe für wohnungslose Menschen sowie eine Resilienzstrategie für Verkehr und Infrastruktur.

NRW hat schon 2021 mit dem bundesweit ersten Klimaanpassungsgesetz und im Jahr 2024 in der Klimaanpassungsstrategie mit 110 Maßnahmen bereits früh die richtigen Weichen gestellt. Jetzt geht es darum, diesen Weg konsequent weiterzugehen und nachzuschärfen. Klar ist aber auch: Diese Aufgabe können Länder und Kommunen nicht allein schultern. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene für eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der Klimaanpassung ein.

Unser Ziel ist kein kurzfristiger Aktionismus, wie ihn die Opposition heute in der Aktuellen Stunde gezeigt hat, sondern ein wirksamer Hitzeschutz für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Mehr Geld für Städte und Gemeinden: Schwarz-Grün erhöht Kommunalverbundsatz

Wie schon bei der Altschuldenlösung und den Vereinbarungen mit dem Bund in Sachen Konnexität: diese Landesregierung geht erfolgreich Probleme an, über die in diesem Land Jahrzehnte geredet wurde – aber nicht gehandelt. Gerade in Zeiten mit großen Aufgaben und steigenden Belastungen geben wir unseren Städten, Gemeinden und Kreisen dauerhaft mehr finanziellen Spielraum und stärken ihre Handlungsfähigkeit vor Ort.

Ob eine Straße saniert wird, das Schwimmbad geöffnet bleibt, Schulen modernisiert oder Kitas ausgebaut werden, entscheidet sich auch daran, ob Städte und Gemeinden genügend Geld haben. Genau hier setzt die schwarz-grüne Koalition an: Erstmals seit Jahrzehnten wird der Kommunalverbundsatz erhöht. Künftig erhalten die Kommunen dauerhaft einen größeren Anteil an den Steuereinnahmen des Landes. Damit stärkt Nordrhein-Westfalen seine Städte, Gemeinden und Kreise nachhaltig.

Der kommunale Verbundsatz ist das Herzstück der kommunalen Finanzierung. Er bestimmt, wie stark die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt werden. Jede Erhöhung bedeutet unmittelbar mehr finanzielle Handlungsspielräume vor Ort. Über Jahrzehnte wurde an dieser Stellschraube nicht gedreht: Der Kommunalverbundsatz wurde von der SPD-Alleinregierung unter Johannes Rau auf 23 Prozent abgesenkt und blieb seither unverändert. Dass Schwarz-Grün ihn jetzt in einem ersten Schritt auf 23,5 Prozent anhebt, ist deshalb weit mehr als eine kleine Anpassung – es ist ein echter Paradigmenwechsel in der kommunalen Finanzpolitik.

Nordrhein-Westfalen erhöht die Landarztquote

Nordrhein-Westfalen bietet mit rund 2.750 Studienplätzen bundesweit die meis-ten Plätze für Studienanfängerinnen und -anfänger in der Humanmedizin an. Ein Teil davon ist für Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die sich bereit erklä-ren, nach Abschluss der einschlägigen Weiterbildung zehn Jahre lang in einer un-terversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden. Die „Landarztquote“ (LAQ) leistet damit einen wichtigen Beitrag zur flä-chendeckenden medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Um Versorgungslücken nachhaltig zu schließen, stehen ab dem Wintersemester 2026/27 noch mehr Studienplätze im Rahmen der LAQ zur Verfügung.

Der Anteil der Studienplätze an den Universitäten in staatlicher Trägerschaft, die für die LAQ zur Verfügung stehen, steigt mit der nun erfolgten Anpassung von bislang 7,8 auf 8,8 Prozent. Im kommenden Studienjahr können somit insgesamt 227 Studienplätze an geeignete Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Das sind 25 mehr als bislang (plus 12 Prozent). Seit Einführung der LAQ im Win-tersemester 2019/20 wurde die Zahl der LAQ-Studienplätze damit kontinuierlich um insgesamt rund 32 Prozent erhöht, um den wachsenden Bedarf insbesondere auf dem Land zu decken.