- Ehrenamtsstrategie: Seit 2017 unterstützen wir das Ehrenamt auf vielfältige Weise. Wesentliches Element ist unsere Ehrenamtsstrategie zur Förderung des Ehrenamtes und der ehrenamtlich Tätigen. Dazu werden in den nächsten vier Jahren zusätzliche 24 Mio. Euro bereitgestellt. Die Engagementstrategie umfasst insbesondere vier Bausteine:
- Förderprogramm 2000 x 1000 Euro für das Engagement: Gefördert werden sollen jährlich 2.000 Projekte mit jeweils 1.000 Euro für Vorhaben, die das ehrenamtliche Engagement unterstützen.
- Einrichtung einer Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement: Hier soll eine neue zentrale Anlauf- und Informationsstelle für Fragen rund um das Thema Ehrenamt aushelfen. Ehrenamtliche können sich an die Stelle wenden, wenn sie sich zu Fördermöglichkeiten oder zum Steuer-, Vereins-, Haftungs- und Versicherungsrecht oder über datenschutzrechtliche Fragen informieren wollen.
- Das bereits bestehende Angebot an Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten für Engagierte wird weiter ausgebaut.
- Landesnetzwerk für bürgerschaftliches Engagement: Viele Ehrenamtliche wünschen sich eine bessere landesweite Vernetzung der Engagementszene und die Stärkung der Zusammenarbeit.
- Heimat-Förderprogramm: Tagtäglich setzen sich in unserem Land ehrenamtliche Frauen und Männer für den Erhalt von Traditionen, für die Pflege des Brauchtums, für die Erhaltung und Stärkung des regionalen Erbes und der Vielfalt ein. Sie stärken mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft und die Gemeinschaft in vielfältiger Art und Weise. Sie tragen dazu bei, dass unsere Traditionen und Werte bewahrt und nach vorne entwickelt werden und sie geben diese an die nächste Generation weiter. Mit dem heimat-Förderprogramm sollen kleine Ideen von ehrenamtlich Tätigen sowie besonderes ehrenamtliches Engagement honoriert werden. Das Heimat-programm besteht aus:
- HEIMAT-SCHECK – DER MÖGLICHMACHER
- HEIMAT-PREIS
- HEIMAT-WERKSTATT
- HEIMAT-FONDS
- HEIMAT-ZEUGNIS
- Einführung der Ehrenamtskarte: Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger. Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden – auch bei Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport.
- Steuerentlastungen für ehrenamtlich Tätige: erfolgreiche Bundesratsinitiative des Landes NRW
- Seit dem 1. Januar 2021 gilt für Einnahmen, z.B. aus der Tätigkeit als Übungsleiter/in, ein Steuerfreibetrag von 3.000 statt bisher 2.400 Euro.
- Der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale wurde von 720 auf 840 Euro angehoben.
- Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – bisher lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
- Corona-Unterstützungen für das Ehrenamt:
- Sofortprogramm „Heimat“ (abgelaufen) – 50 Mio. Euro für Vereine, die in der Krise in finanzielle Schieflage gekommen sind
- Förderung „ZukunftBrauchtum“ – Billigkeitsleistungen zur Erhaltung des Brauchtums und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bei brauchtumspflegenden Vereinen in Nordrhein-Westfalen auf Grund pandemiebedingter Absagen von Brauchtumsveranstaltungen
- Förderung „NeustartMiteinander“ – Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zu fördern und zu stärken, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für einen „Neustart miteinander“. Vereine werden bei der Planung einer Veranstaltung mit bis zu 10.000 Euro pro Veranstaltung unterstützt.
- Förderung „SicherungVereine“ – Billigkeitsleistungen zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses