Drei Tage Plenarsitzungen im April, die zugleich die letzten vor der Landtagswahl am 15. Mai waren sind zu Ende. Sie haben erneut gezeigt, mit welcher Bandbreite an Themen sich die Abgeordneten in Düsseldorf beschäftigen und wie um die besten Lösungen für unser Land und die Menschen gerungen wird. Sie haben gleichfalls gezeigt: Unsere Demokratie lebt! Was mir in dieser Woche besonders wichtig war lesen Sie wie gewohnt hier:
Meine Rede vom 7. April zur Lebensmittel-Versorgungssicherheit im Ukraine-Krieg
In einer aktuellen Stunde habe ich für die CDU-Fraktion erläutert, dass in der aktuellen Situation die Versorgungssicherheit mit Weizen für uns aber vor allem auch für die Welternährung oberste Priorität haben muss. Dazu haben wir als Land NRW die Initiative in den Bundesrat eingebracht, sich den anderen europäischen Staaten anzuschließen und die in der GAP ab Herbst 2022 vorgesehene Stilllegung von 4% Ackerfläche zu Naturschutzzwecken vorerst auszusetzen.
Dabei geht es uns nicht darum, die Landwirtschaftspolitik um den Umweltschutz zurückzudrehen, sondern die richtigen Prioritäten zu setzen. Um diese 4% einmal ins Verhältnis zu setzten: 4% in der EU bedeuten die Ackerfläche von Österreich, den Niederlanden, Belgien, Portugal, und Luxemburg zusammen. Das sind 4,22 Mio. ha oder 6 Mio. Fußballfelder. Mit einem Durchschnittertrag von 6 t/ha Weizen könnte auf dieser Fläche 27 Mio. t angebaut werden. Der Import-Bedarf von Ägypten, Marokko, Tunesien, Algerien und Äthiopien beträgt zusammen ungefähr genau diese Menge und dies sind auch die Länder, die dringend auf Weizen aus der Ukraine angewiesen sind!
Für NRW bedeutet das, eine Stilllegung von zirka 50.000 Hektar – Lebensmitteln für Millionen Menschen! Dabei leben wir in Deutschland und ganz besonders hier bei uns in Nordrhein-Westfalen, in einer landwirtschaftlichen Gunstregion.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf über ihren Schatten zu springen und unserem Antrag zu folgen, um wie andere europäische Länder den Landwirten mehr Spielraum bei der Bewirtschaftung der ökologischen Vorrangflächen einzuräumen; dort den Anbau von Nahrungspflanzen sofort und uneingeschränkt – das heißt unter Anwendung von Pflanzenschutz sowie Düngung – zu ermöglichen sowie die geplante Stilllegung von 4% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ab der Einsaat Herbst 2022 vorrübergehend auszusetzen.
Wir müssen also jetzt die richtige Priorisierung setzen. Nicht am Status quo festhalten, pragmatisch umsteuern, so wie es auch in andern Versorgungsfragen gemacht wird. Eine verantwortungsbewusste Bundesregierung muss zu dieser Kursanpassung in der Lage sein.
Dies zählt für uns ebenso zur Solidarität wie es dazu zählt, den Flüchtlingen in NRW eine Willkommenskultur zugeben.
Meine Rede vom 6. April zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft
Wir alle wissen, wie wichtig es ist, jetzt in dieser Zeit unseren Wirtschafts-, unseren Wettbewerbsstandort sowie unsere Arbeitsplätze zu erhalten. Wir alle haben erlebt, dass sich durch die Pandemie, Rohstoffe verteuert haben und Lieferketten schwerer aufrecht zu erhalten sind. Und wir erleben jetzt noch zusätzlich, dass wir in eine Abhängigkeit geraten können, die Teile unserer Wirtschaft bedrohen!
Daher war es gut, in dieser Situation das Thema zirkuläre Wirtschaft im Plenum diskutiert zu haben. Besser war es jedoch, dass die Landesregierung auf diesem Feld in den letzten 5 Jahren bereits äußerst aktiv war: Wir haben das Landes-Abfallgesetz zum Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterentwickelt; wir haben die Carbon-Managementstrategie vorgelegt, die in der die Circular-Economy als zukunftsfähige Kohlenstoffquelle für die Industrie dienen soll und wir haben viele Netzwerke und Kompetenzzentren aufgebaut – nicht nur das Metabolon, welches schon seit 3 Jahren arbeitet – sondern auch mit dem Umweltministerium den „Runden Tisch der zirkulären Wirtschaft“, der die verschiedenen Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen bündelt.
Wir werden jedoch noch über dies hinausgehen und die Kreislaufwirtschaft weiter stärken. Wir werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe beim Einsatz von Sekundarrohstoffen und Recycling-Baustoffen als Vorbild vorrangehen, Steuerentlastungen für kreislauffähige Produkte einsetzen damit wir den Preisunterschied gegenüber natürlichen Rohstoffen verringern können und wir werden uns auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung der Industrie um den Aspekt der Ressourceneffizienz erweitert wird. Daneben ist uns ebenso wichtig, dass auch die angekündigten IPCEI-Projekte „Low Carbon Emission Industry“ schnell umgesetzt und finanziell adäquat ausgestattet werden.
Damit bringt NRW alle Voraussetzungen mit, um im Bereich Kreislaufwirtschaft Vorreiter zu werden.
„NRW untermauert seine Rolle als Kinderschutz-Pionier“
Im Landtag wurde einstimmig das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Mit dem Kinderschutzgesetz schafft Nordrhein-Westfalen einen tragfähigen Sockel für einen starken Kinderschutz und untermauert seine Rolle als Pionier in Deutschland. Dieses Gesetz wird Signalwirkung haben und hoffentlich auch über unser Land hinaus Impulse geben, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch besser zu schützen.
Das Gesetz ist ein Beleg dafür, dass die NRW-Koalition hinschaut und zuhört. Viele Praktikerinnen und Praktiker haben uns gespiegelt, dass sie sich mehr Austausch mit anderen Akteuren des Kinderschutzes vor Ort wünschen. Wir schreiben diese Netzwerke jetzt rechtlich fest, weil es wichtig ist, alle Erkenntnisse über ein Kind oder eine Familie zusammenzuführen, um das Ausmaß einer Gefährdung zu bewerten. Um im Ernstfall effektiv helfen zu können, brauchen die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe klare Verfahrensstandards, die wir ihnen mit dem Gesetz an die Hand geben. Ganz wichtig sind mir die Schutzkonzepte, die Einrichtungen selbst erarbeiten sollen und die sicherstellen werden, dass das Thema präsent ist.
Im parlamentarischen Beratungsverfahren gab es ein durchweg positives Echo aus der Praxis. Für die Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und sie vor jeglichem Leid bewahren wollen, ist dieses Gesetz so wichtig. Wir stärken die Kinder- und Jugendhilfe, indem wir einen beispiellosen Prozess der Qualitätsentwicklung und -sicherung auf den Weg bringen.
Das Kinderschutzgesetz ist ein Fundament, auf das wir aufbauen können. Aber uns ist überdeutlich bewusst: Wir sind nicht am Ziel. Vermutlich werden wir es nie sein, wenn das Ziel ist, dass kein Kind mehr Misshandlung und Missbrauch erdulden muss. Deshalb haben wir in einem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zum Gesetz eine Innovationsklausel eingefügt, um vor Ort innovative Konzepte im Kinderschutz erproben zu können. Wir denken den Kinderschutz in die Zukunft und stellen uns der Herausforderung gemeinsam. Es ist ein starkes Zeichen, dass unser Kinderschutzgesetz einstimmig verabschiedet wurde.
Denkmalschutz in NRW stark und modern aufgestellt
Der Landtag hat das neue NRW-Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Es wird zum 1. Juni in Kraft treten.
Gut 80 Prozent der rund 90.000 Bau- und Bodendenkmäler in Nordrhein-Westfalen befinden sich in privatem Besitz. Im letzten Haushalt der rot-grünen Landesregierung waren für deren Förderung gerade einmal 1,7 Millionen Euro vorgesehen – in diesem Jahr sind es stolze 40 Millionen Euro. Die Mittel sind kontinuierlich und drastisch angewachsen, seit die NRW-Koalition am Ruder ist, und das zeigt: Die Leistung der Menschen, die sich bewusst und mit ganzem Herzen für die Pflege eines Denkmals entscheiden, ist uns viel wert.
Deshalb rücken wir die Eigentümerinnen und Eigentümer mit unserem Gesetz stärker in den Fokus und räumen Hürden für die zeitgemäße Nutzung eines Denkmals aus dem Weg. Denn diese Nutzung, da sind wir sicher, ist der beste Denkmalschutz. Deshalb muss es einfacher möglich sein, Baudenkmäler barrierefrei zu machen. Mit Blick auf den Klimaschutz müssen auch energetische Umbauten oder die Errichtung von PV-Anlagen erleichtert werden. Mit einem Denkmalpreis des Landes schaffen wir einen neuen Anreiz für bürgerschaftliches Engagement rund um Denkmäler.
Über kaum einen Gesetzentwurf wurde in dieser Legislaturperiode so ausführlich und breit diskutiert – und das ist angemessen, weil es um das kulturelle Erbe unseres Landes geht. Aber die Entscheidung, wie es konkret vor Ort gepflegt wird, sollte auch vor Ort fallen. Deshalb stärkt unser Gesetz die Kommunen mit ihrer wichtigen Rolle im Denkmalschutz. Ich bin sicher: Unsere Städte und Gemeinden können das – die Fachämter bei den Landschaftsverbänden stehen ihnen weiterhin mit ihrer Expertise zur Seite.
Zusätzlich schaffen wir für das Wissen, das in vielen Verbänden und Organisationen vorhanden ist, mit dem neuen Landesdenkmalrat ein Gremium, um weitere Expertise zusammenzuführen. Der Schutz von Bodendenkmälern wird gestärkt und die Kategorie des Gartendenkmals erstmalig eingeführt. Nordrhein-Westfalen hat jetzt ein modernes und starkes Denkmalschutzgesetz, das uns helfen wird, identitätsstiftende Zeichen der Vergangenheit für die Zukunft zu erhalten.