Abordnungen bleiben ein notwendiges Instrument für faire

Bildungschancen

Der Lehrkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für die Schulen in Nordrhein-

Westfalen. Aus diesem Grund müssen wir die vorhandenen Ressourcen gezielt einsetzen, um

eine flächendeckende Lehrerausstattung an Schulen gewährleisten zu können. Im Rahmen von

Abordnungen werden Lehrkräfte vorübergehend an Schulen versetzt, die dringend

Unterstützung benötigen. Die Entscheidung über eine Abordnung trifft die zuständige

Bezirksregierung. Mit Stand April dieses Jahres sind landesweit rund 9.300 Lehrkräfte von ihrer

Stammschule an eine Schule mit dringenderem Personalbedarf abgeordnet worden.

Kürzlich gab es im Regierungsbezirk Münster mehrere Klagen von Lehrerinnen und Lehrern,

die sich gegen ihre Abordnungen gewehrt haben. 15 von insgesamt 256 abgeordneten

Lehrerinnen und Lehrern haben bislang geklagt. Sieben Lehrkräften hat das

Verwaltungsgericht Münster bislang Recht gegeben und entschieden, dass die von der

Bezirksregierung Münster durchgeführten Auswahlverfahren für Abordnungen unzulässig

waren. Die Bezirksregierung Münster habe den Schulen das Auswahlverfahren überlassen.

Dies verstoße gegen das Beamtengesetz. Zudem seien willkürliche Kriterien angewendet

worden. In der Konsequenz hat die Bezirksregierung Münster bereits angekündigt, die

betreffenden Lehrkräfte aus dem Abordnungsverfahren herauszunehmen, sodass sie an ihrer

Stammschule bleiben können.

Wir halten weiter daran fest, dass Abordnungen ein legitimes Mittel sind, um allen Kindern in

Nordrhein-Westfalen faire Bildungschancen zu ermöglichen. Eine gute Bildung darf nicht vom

Wohnort abhängen. Das Instrument der Abordnung ist keineswegs neu. Das Beamtenrecht

sieht Abordnungen ausdrücklich vor. Das Ministerium für Schule und Bildung hat den

Bezirksregierungen zur Unterstützung bei den Auswahlentscheidungen für Abordnungen

einen Leitfaden mit klaren Kriterien zur Verfügung gestellt. Gleichwohl kann eine Abordnung

im Einzelfall eine Zumutung für die betroffene Lehrkraft darstellen. Deshalb sind die

Landesregierung und die CDU-Fraktion weiterhin der Ansicht, dass die Entscheidungen über

Abordnungen ausgewogen und mit Sorgfalt getroffen werden müssen.

Start des neuen Kita-Jahres: System der Kindertagesbetreuung weiter

stabilisiert

Für die Zukunftschancen unserer Kinder unternimmt die Landesregierung auch im neuen Kita-

Jahr große Kraftanstrengungen. Über 764.000 Kinder werden seit dem 01. August 2024 in Kitas

und Kindertagespflege betreut. Damit gibt es in Nordrhein-Westfalen so viele

Betreuungsplätze wie nie zuvor. Aktuell sorgen neben einschlägig akademisch Qualifizierten

mehr als 91.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie rund 13.600 Kinderpflegerinnen und –

pfleger für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung in den Kitas. Weitere 15.000

Personen sind in der Kindertagespflege tätig. Die Einrichtungen erhalten eine um rund zehn

Prozent höhere Pauschale für jedes betreute Kind. Insgesamt sind das im neuen Kita-Jahr

landesweit 370 Millionen Euro mehr. Über den Deckungskreis des Kinderbildungsgesetzes

(KiBiz) investiert Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr erstmals über 5 Milliarden Euro in das

System der Kindertagesbetreuung. Seit Amtsantritt hat die Landesregierung über die

gesetzlichen Vereinbarungen im KiBiz hinaus bereits 600 Millionen Euro zusätzlich ins Kita-

System gegeben. Damit werden Kita-Helfer, Sprach-Kitas, höhere Löhne und gestiegene

Energiekosten finanziert. Erst kürzlich wurden die Landesmittel für den Kitaausbau auf 200

Millionen Euro erhöht. Das bedeutet einen Allzeitrekord.

Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler: Honoraruntergrenzen

Künstlerinnen und Künstler leisten für unsere Gesellschaft einen sehr wertvollen Beitrag. Für

viele freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kreative ist ein auskömmliches Honorar noch

immer keineswegs selbstverständlich. Das will die Landesregierung verbessern und setzt damit

eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Für selbstständige professionelle Künstlerinnen und Künstler gelten daher seit dem 1. August

2024 Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land

gefördert werden. Konkret bedeutet dies für die beiden Programme der Kulturellen Bildung

„Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“: Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser

Programme werden ab dem 1. August mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa

Reisekosten, vergütet. Bislang wurden pro 45 Minuten in der Regel 27,50 Euro gezahlt. Die

Honoraruntergrenze bedeutet also für diese Programme im Bereich der Kulturellen Bildung

ein Plus von 50 Prozent. Für den Mehraufwand sind 1,6 Millionen Euro vorgesehen, so dass

die Anzahl der geförderten Projekte auf gleichem Niveau bleiben wird. Die flächendeckende

Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von

Künstlerinnen und Künstlern Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der

Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire

Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.