Abordnungen bleiben ein notwendiges Instrument für faire
Bildungschancen
Der Lehrkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für die Schulen in Nordrhein-
Westfalen. Aus diesem Grund müssen wir die vorhandenen Ressourcen gezielt einsetzen, um
eine flächendeckende Lehrerausstattung an Schulen gewährleisten zu können. Im Rahmen von
Abordnungen werden Lehrkräfte vorübergehend an Schulen versetzt, die dringend
Unterstützung benötigen. Die Entscheidung über eine Abordnung trifft die zuständige
Bezirksregierung. Mit Stand April dieses Jahres sind landesweit rund 9.300 Lehrkräfte von ihrer
Stammschule an eine Schule mit dringenderem Personalbedarf abgeordnet worden.
Kürzlich gab es im Regierungsbezirk Münster mehrere Klagen von Lehrerinnen und Lehrern,
die sich gegen ihre Abordnungen gewehrt haben. 15 von insgesamt 256 abgeordneten
Lehrerinnen und Lehrern haben bislang geklagt. Sieben Lehrkräften hat das
Verwaltungsgericht Münster bislang Recht gegeben und entschieden, dass die von der
Bezirksregierung Münster durchgeführten Auswahlverfahren für Abordnungen unzulässig
waren. Die Bezirksregierung Münster habe den Schulen das Auswahlverfahren überlassen.
Dies verstoße gegen das Beamtengesetz. Zudem seien willkürliche Kriterien angewendet
worden. In der Konsequenz hat die Bezirksregierung Münster bereits angekündigt, die
betreffenden Lehrkräfte aus dem Abordnungsverfahren herauszunehmen, sodass sie an ihrer
Stammschule bleiben können.
Wir halten weiter daran fest, dass Abordnungen ein legitimes Mittel sind, um allen Kindern in
Nordrhein-Westfalen faire Bildungschancen zu ermöglichen. Eine gute Bildung darf nicht vom
Wohnort abhängen. Das Instrument der Abordnung ist keineswegs neu. Das Beamtenrecht
sieht Abordnungen ausdrücklich vor. Das Ministerium für Schule und Bildung hat den
Bezirksregierungen zur Unterstützung bei den Auswahlentscheidungen für Abordnungen
einen Leitfaden mit klaren Kriterien zur Verfügung gestellt. Gleichwohl kann eine Abordnung
im Einzelfall eine Zumutung für die betroffene Lehrkraft darstellen. Deshalb sind die
Landesregierung und die CDU-Fraktion weiterhin der Ansicht, dass die Entscheidungen über
Abordnungen ausgewogen und mit Sorgfalt getroffen werden müssen.
Start des neuen Kita-Jahres: System der Kindertagesbetreuung weiter
stabilisiert
Für die Zukunftschancen unserer Kinder unternimmt die Landesregierung auch im neuen Kita-
Jahr große Kraftanstrengungen. Über 764.000 Kinder werden seit dem 01. August 2024 in Kitas
und Kindertagespflege betreut. Damit gibt es in Nordrhein-Westfalen so viele
Betreuungsplätze wie nie zuvor. Aktuell sorgen neben einschlägig akademisch Qualifizierten
mehr als 91.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie rund 13.600 Kinderpflegerinnen und –
pfleger für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung in den Kitas. Weitere 15.000
Personen sind in der Kindertagespflege tätig. Die Einrichtungen erhalten eine um rund zehn
Prozent höhere Pauschale für jedes betreute Kind. Insgesamt sind das im neuen Kita-Jahr
landesweit 370 Millionen Euro mehr. Über den Deckungskreis des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) investiert Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr erstmals über 5 Milliarden Euro in das
System der Kindertagesbetreuung. Seit Amtsantritt hat die Landesregierung über die
gesetzlichen Vereinbarungen im KiBiz hinaus bereits 600 Millionen Euro zusätzlich ins Kita-
System gegeben. Damit werden Kita-Helfer, Sprach-Kitas, höhere Löhne und gestiegene
Energiekosten finanziert. Erst kürzlich wurden die Landesmittel für den Kitaausbau auf 200
Millionen Euro erhöht. Das bedeutet einen Allzeitrekord.
Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler: Honoraruntergrenzen
Künstlerinnen und Künstler leisten für unsere Gesellschaft einen sehr wertvollen Beitrag. Für
viele freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kreative ist ein auskömmliches Honorar noch
immer keineswegs selbstverständlich. Das will die Landesregierung verbessern und setzt damit
eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.
Für selbstständige professionelle Künstlerinnen und Künstler gelten daher seit dem 1. August
2024 Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land
gefördert werden. Konkret bedeutet dies für die beiden Programme der Kulturellen Bildung
„Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“: Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser
Programme werden ab dem 1. August mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa
Reisekosten, vergütet. Bislang wurden pro 45 Minuten in der Regel 27,50 Euro gezahlt. Die
Honoraruntergrenze bedeutet also für diese Programme im Bereich der Kulturellen Bildung
ein Plus von 50 Prozent. Für den Mehraufwand sind 1,6 Millionen Euro vorgesehen, so dass
die Anzahl der geförderten Projekte auf gleichem Niveau bleiben wird. Die flächendeckende
Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von
Künstlerinnen und Künstlern Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der
Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire
Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.