Die Toten Hosen erhalten den Staatspreis des Landes – lobende

Worte von Campino für die Landesregierung

Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am 30. Oktober den Staatspreis des Landes Nordrhein-

Westfalen an Die Toten Hosen verliehen. Rund 300 Gäste kamen zur Verleihung ins Düsseldor-

fer Apollo Varieté. Ministerpräsident Hendrik Wüst hob den prägenden Einfluss der Band auf

den gesellschaftlichen Diskurs und die kulturelle Landschaft in Nordrhein-Westfalen hervor. Als

laute Stimme gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und rechtsextreme Gewalt haben

Die Toten Hosen schon immer klare Worte gegen Ausgrenzung, Nationalismus und Egoismus

gefunden – und das tun sie auch heute noch. Sie haben ein Auge für diejenigen in unserer

Gesellschaft, die Hilfe benötigen und denen es nicht gut geht. So ist es auch nicht verwunder-

lich, dass sie angekündigt haben, das Preisgeld an Menschen weiterzugeben, „die um jeden

Penny kämpfen“ (Zitat Campino). Die Toten Hosen haben im Rahmen der Verleihung auch die

Arbeit der Landesregierung für das geräuschlose Regieren und ihr konstruktives Arbeiten an

Lösungen für die Herausforderungen dieser Zeit gewürdigt. Campino sagte wörtlich:

„Ich kann mir vorstellen, dass sie sich auch nicht jeden Tag vor lauter Liebe in die Arme

fallen. Aber sie arbeiten und packen relativ geräuschlos die Sachen an, weil es viel zu

tun gibt. Da könnten sich verdammt viele Bundesländer und auch die Bundesregierung

ein gutes Beispiel dran nehmen.“

Auch in finanziell herausfordernden Zeiten gewährleisten wir ein

stabiles soziales Netz

Ein stabiles soziales Netz ist zentral, um Armut zu verhindern, Chancengerechtigkeit zu fördern

und die soziale Absicherung voranzutreiben. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass

die Rahmenbedingungen für den Haushalt 2025 sehr schwierig und Einsparungen auch im so-

zialen Bereich leider unumgänglich sind. Die Kürzungen, die wir bei den Spitzenverbänden der

Freien Wohlfahrtspflege vorgenommen haben, sind ohne Zweifel schmerzhaft, fallen im Ver-

hältnis zu anderen Bereichen aber schonend aus. Die Kürzungen werden zum Teil durch ESF-

Mittel aufgefangen und sollen nicht dort vorgenommen werden, wo sie konkrete Projekte be-

treffen und damit unmittelbar den Menschen zugutekommen, wie bspw. Hilfen für Obdach-

lose und Zuschüsse für Kitas. Es handelt sich bei den Kürzungen vielmehr um Mittel für die

Finanzierung des organisatorischen Überbaus der Verbände der Wohlfahrtspflege. Auch dar-

über hinaus werden wir viele wichtige Angebote und Projekte im Sozialbereich aufrechterhal-

ten, darunter Mittel für die Suchtberatung für wohnungslose Menschen, das Projekt „Endlich

ein ZUHAUSE“ gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit, Zuschüsse für die Tafeln sowie die Un-

terstützung bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt.

Wir arbeiten auf verschiedenen Ebenen an Lösungen, um das Versprechen von Aufstieg und

Schutz vor sozialem Abstieg zu verwirklichen. Dazu zählt, dass wir unsere Kommunen

handlungsfähig halten, denn die sozialen Fragen unserer Zeit werden insbesondere auf kom-

munaler Ebene sichtbar und spürbar. Deswegen lassen wir unsere Kommunen auch in Zeiten

knapper Kassen nicht im Regen stehen: Die Summen, die die Kommunen über das Gemeinde-

finanzierungsgesetz erhalten, sollen mit einer verteilbaren Finanzausgleichsmasse von rund

15,7 Milliarden Euro weiterhin auf einem Rekordniveau bleiben. Zudem wollen wir für die Be-

seitigung kommunaler Altschulden erstmals einen Beitrag von jährlich 250 Millionen Euro zur

Verfügung stellen. Über die kommenden 30 Jahre sollen so insgesamt 7,5 Milliarden Euro an

die Kommunen fließen, die sich positiv auf den kommunalen Gestaltungsspielraum auswirken.

Damit diese Altschuldenlösung funktioniert, muss der Bund endlich zu seinem Wort stehen

und sich an einer umfassenden Entschuldung der Kommunen beteiligen.

Ein weiteres Beispiel für eine gelungene Sozialpolitik ist unsere Priorität auf Kinder und Bil-

dung. Die Aufwendungen für Bildung werden im kommenden Jahr auf einen Rekordwert von

fast 42 Milliarden Euro steigen. Wir werden im Jahr 2025 so viel wie nie zuvor in die frühkind-

liche Bildung investieren, damit Kinder unabhängig von Herkunft und Elternhaus schon von

Beginn an gute Chancen haben. Wir fördern den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Pri-

marbereich mit weiteren rund 105 Millionen Euro und stellen über 1.100 zusätzliche Stellen

für den Grund- und Ganztagsbedarf bereit. Dass dies auch in Zeiten des Fachkräftemangels

möglich ist, zeigen die letzten beiden Jahre, denn seit Dezember 2022 sind rund 7.100 Men-

schen zusätzlich für das System Schule gewonnen worden.

Des Weiteren unterstützen wir mit der Wohnraumförderung gezielt die Schaffung von bezahl-

barem Wohnraum. Mit rund 430.000 Einheiten befinden sich mehr als 40 Prozent des gesam-

ten Bestands an mietpreisgebundenem Wohnraum in Deutschland in Nordrhein-Westfalen.

Wir wollen dem über die gesamte Legislaturperiode 45.000 Wohnungen hinzufügen. Dafür

sowie für Eigentums- und Modernisierungsmaßnahmen stellen wir bis 2027 insgesamt 10,5

Milliarden Euro zur Verfügung, denn Wohnen ist soziale Daseinsfürsorge. Vom schlichten Dach

über dem Kopf bis zur Unverletzlichkeit der Wohnung geht es um existenzielle Bedürfnisse und

elementare Rechte. Zudem unterstützten wir junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum

und gewährleisten einen effektiven Mieterschutz.

Umsetzung der Krankenhausplanung bleibt im Zeitplan

Damit die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen genügend Zeit haben, die neue Kranken-

hausplanung umzusetzen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes

eine Übergangfrist geplant. Es bleibt beim ursprünglichen Zeitplan, dass alle Krankenhäuser

bis zum Ende des Jahres ihre Feststellungsbescheide erhalten werden. In Kraft treten diese

Bescheide grundsätzlich am 1. April 2025. Für bestimmte Leistungsgruppen ist eine Übergang-

frist bis zum 31. Dezember 2025 geplant. Mit diesem Vorgehen kommt der Minister für Arbeit,

Gesundheit und Soziales einem vielfach geäußerten Wunsch von Klinikbetreibern nach einer

angemessenen Übergangszeit nach und hält zugleich den zwischen allen Akteuren abgestimm-

ten Zeitplan ein. So weiß jedes Krankenhaus bis zum Ende des Jahres, welche Leistungen es in

Zukunft anbieten kann. Für die Umstellung wird damit eine angemessene Frist gewährt, um

Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit für die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu

gewährleisten.