Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur verabschiedet
In der vergangenen Woche wurden die Grundgesetzänderungen zu Ausnahmen von der
Schuldenbremse bei Verteidigung sowie zur Einführung eines Sondervermögens für Infrastruktur
verabschiedet. Es ist gut, dass bei diesen grundlegenden Finanzierungsfragen neue Brücken
zwischen Parteien der demokratischen Mitte gebildet und gemeinsame Antworten auf die
zentralen Herausforderungen unserer Zeit entwickelt wurden. Mit dem Finanzpaket sendet
Deutschland eine klare Botschaft an unsere Partner und Freunde, aber auch an unsere Gegner
und Feinde: Wir sind verteidigungsfähig und verteidigungsbereit. Mit dem Sondervermögen
Infrastruktur schaffen wir überdies die Grundlagen für eine neue wirtschaftliche Dynamik in
Deutschland. Die entsprechenden Mittel müssen den Ländern, Städten und Gemeinden nun
schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.
Die FDP hat versucht, das Paket in letzter Minute mit mehreren Verfassungsklagen vor den
Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen, auch hier in
Nordrhein-Westfalen. Ein durchschaubares Manöver, das vor dem Verfassungsgerichtshof
Nordrhein-Westfalen sowie vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Ein klares Urteil
und ein klares Signal: In Krisenzeiten braucht es echte Lösungen statt Symbolpolitik. Nach der
bereits gescheiterten Klage gegen den Landeshaushalt 2023 hat die FDP wieder einmal gezeigt,
dass sie sich mehr für das politische Schauspiel und nicht für die Sache einsetzt.
Entschlossen gegen Extremismus und Radikalisierung
Das Lagebild Rechtsextremismus 2025 macht deutlich: Rechtsextremismus ist auch in Nordrhein-
Westfalen präsenter, vielschichtiger und strategischer geworden. Besonders auffällig ist die
zunehmende Radikalisierung im digitalen Raum – oft beginnt sie unauffällig, etwa über Musik,
Online-Formate oder Freizeitangebote. Rechtsextremisten sprechen gezielt Jugendliche an und
nutzen dabei Gaming-Plattformen, Chatgruppen oder Social Media. Die rechtsextreme Szene
wirkt heute moderner, jünger und anschlussfähiger – das stellt neue Herausforderungen an Staat
und Gesellschaft. Die Reaktion darauf ist klar: Nordrhein-Westfalen setzt auf eine starke und
resiliente Demokratie – durch präventive Arbeit, politische Bildung, einen entschlossenen Kampf
gegen Desinformation sowie gezielte Maßnahmen im Netz und auf der Straße.
Auf den Punkt gebracht:
Härtere Strafen bei Verbrechen mit K.O.-Tropfen: Unsere Bundesratsinitiative
• Um potenzielle Täter abzuschrecken und Betroffene besser zu schützen, will Nordrhein-
Westfalen entschlossen gegen die heimliche Verabreichung von K.O.-Tropfen vorgehen.
Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde in den Bundesrat eingebracht, der schärfere
Sanktionen für diese besonders perfide Tatbegehung vorsieht.
• Bei Raub oder Vergewaltigung unter Einsatz solcher Substanzen soll künftig eine
Mindeststrafe von fünf Jahren gelten. So wird eine bestehende Lücke im Strafrecht
geschlossen, die Täter bislang zu milderen Urteilen verhalf. Konkret sollen die
Straftatbestände § 177 Absatz 8 StGB (sexuelle Übergriffe/Vergewaltigung) und § 250
Absatz 2 StGB (schwerer Raub) um den Einsatz „gesundheitsschädlicher Stoffe“ wie K.O.-
Tropfen erweitert werden.
Mehr Unterricht in Deutsch und Mathe für Grundschulkinder
• Bildungsstudien wie IQB und PISA haben deutliche Defizite im Bereich Lesen, Rechnen
und Schreiben aufgezeigt. Die herausfordernde Personalversorgung macht es erforderlich,
Verbesserungen herbeizuführen, ohne das Lehrpersonal noch mehr zu belasten.
• Bildungsministerin Dorothee Feller hat daher die bislang zwei flexibel einsetzbaren
Förderstunden fix für Deutsch und Mathematik zugewiesen. Sie setzt damit eine
Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule um. Durch den
zusätzlichen Unterricht sollen Basiskompetenzen gestärkt werden, sodass alle
Schülerinnen und Schülern gleichermaßen davon profitieren. Die individuelle Förderung
wird dadurch nicht abgeschafft, denn sie ist im Schulgesetz des Landes rechtlich verankert.
Lehrkräfte haben nach wie vor die Möglichkeit, im Klassenverband Lerngruppen zu bilden,
um individuell auf ihre Schülerinnen und Schüler einzugehen.