Neue Konnexität: Wer bestellt, muss auch bezahlen
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung gegenüber den Ländern und Kommu-
nen gerecht werden und die im Koalitionsvertrag zugesicherte „neue Konnexität“ um-
setzen. Wer neue Gesetze beschließt, die zusätzliche Aufgaben oder Mindereinnah-
men für Länder und Kommunen nach sich ziehen, muss diese auch kompensieren.
Das geplante Sofortpaket des Bundes würde für das Land Nordrhein-Westfalen Min-
dereinnahmen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro bedeuten, für die Kommunen im Land
Mindereinnahmen von rund drei Milliarden Euro. Ohne verbindliche Regelungen zur
finanziellen Kompensation droht dadurch eine erhebliche Belastung der Haushalte,
welche die Handlungsfähigkeit gefährden würde. Es braucht daher ein klares Bekennt-
nis zur föderalen Fairness.
Maßnahmen zur Eindämmung der
Afrikanischen Schweinepest ergriffen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Haus- und Wildschweine fast immer
tödlich verlaufende Viruserkrankung. Für Menschen und andere Tiere ist sie hingegen
ungefährlich. Nach dem ASP-Nachweis bei fünf toten Wildschweinen wurde rund um
die Fundstelle in den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein eine
„infizierte Zone“ eingerichtet. In diesem Gebiet gelten besondere Schutzmaßnahmen,
die in den jeweiligen Allgemeinverfügungen der Kreise geregelt sind. Diese betreffen
Jagdausübungsberechtigte, Tierhalter sowie die Bevölkerung.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zudem ein landeswei-
tes Monitoring zur verstärkten ASP-Überwachung der Wildschweinpopulation aufge-
legt. Die Jägerschaft, die wichtige Präventionsarbeit gegen die ASP leistet, soll bei
erlegten Tieren Blutproben und bei verendet aufgefundenen Tieren Tupferproben ent-
nehmen. Die Kreise stellen das Beprobungsmaterial zur Verfügung und nehmen die
Proben an, das Land übernimmt die Kosten für die Testungen.
923 Schulen in Nordrhein-Westfalen
profitieren vom Startchancen-Programm
523 Schulen sind Teil der zweiten Gruppe des Startchancen-Programms. Damit profi-
tieren nun insgesamt 923 Schulen in Nordrhein-Westfalen von dem Programm. Durch
das Startchancen-Programm werden gezielt die Schulen unterstützt, die einen hohen
Anteil benachteiligter Schülerinnen und Schüler aufweisen. Gemeinsam investieren
Bund und Land über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt 4,6 Milliarden Euro – für
Infrastruktur, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie zusätzliche Fachkräfte.
Kinder in Nordrhein-Westfalen verdienen faire Bildungschancen. Darum investieren wir
allein in diesem Jahr über 41 Milliarden Euro in Bildung und über 25 Milliarden Euro in
unsere Schulen. Unser Ziel: Gerechte Chancen für alle Kinder und Jugendlichen in un-
serem Land zu schaffen.
Weidetierhaltung in Nordrhein-Westfalen schützen
Wir reagieren auf die aktuellen Entwicklungen rund um die Herabsetzung des Schutz-
status des Wolfs auf europäischer und nationaler Ebene. So sorgen wir beispielsweise
dafür, dass die Landesregierung auf Veränderungen im EU- und Bundesrecht reagie-
ren kann, die Förderkulisse für Herdenschutzmaßnahmen, wie den Bau von Zäunen
und die Anschaffung von Hütehunden, auf ganz NRW ausgeweitet wird, die Jäger-
schaft besser in das Wolfsmonitoring eingebunden wird und Regelungen rund um die
Entschädigung bei Wolfsrissen erleichtert werden.
Besonders wollen wir die Interessen der Weidetierhalterinnen und -tierhalter stärken,
um ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Wolf und Weidetieren zu ermög-
lichen. Denn ohne klare Wolfsregulierung wird die Weidetierhaltung langfristig massiv
zurückgehen – mit erheblichen ökologischen und wirtschaftlichen Folgen. Deshalb
setzen wir uns für ein ambitioniertes Wolfsmanagement ein, das Prävention, eine zü-
gige Rissbegutachtung und rechtssichere Entnahme miteinander kombiniert.
Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung
Ein wichtiger Baustein zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung ist die
praxisintegrierte Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. Kinderpfle-
ger (piA-K). Ab dem Schuljahr 2025/26 fördert das Land rund 900 weitere Ausbil-
dungsplätze. Dafür stellen wir rund elf Millionen Euro bereit.
Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger werden in nordrhein-westfä-
lischen Kitas als sogenannte Ergänzungskräfte eingesetzt. Die Ausbildung erfolgt pra-
xisnah in den Kindertageseinrichtungen, wird von Beginn an vergütet und ist Bestand-
teil der breit angelegten Fachkräfteoffensive. Ergänzt wird diese durch weitere Maß-
nahmen, bspw. zur vereinfachten Anwerbung ausländischer Fachkräfte, einem Pro-
gramm zur Qualifizierung von Quereinsteigern, der Verstetigung des Kita-Helfer-Pro-
gramms sowie der Kita-Personalverordnung, die einen flexibleren Einsatz von Ergän-
zungskräften bei Personalausfällen ermöglicht.
Insgesamt investiert Nordrhein-Westfalen so viel wie nie zuvor in die frühkindliche Bil-
dung: Mit 5,6 Milliarden Euro im Haushalt 2025 sichern wir Qualität und helfen, dem
Fachkräftemangel entgegenzuwirken.