Sondersitzung des Landtages zum Gedenken an die Opfer der
Messerattacke in Solingen – CDU und Grüne wollen Aufklärung
Der Landtag hat am Freitag, 30. August, in einer Sondersitzung den Opfern des Terroranschlags
in Solingen gedacht. Drei Menschen sind ums Leben gekommen, acht Personen wurden ver-
letzt. Die Ermittlungsbehörden, das Ministerium des Innern und das Ministerium für Kinder,
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration arbeiten unter Hochdruck daran, die
Radikalisierung des mutmaßlichen Attentäters und die missglückte Rücküberstellung aufzuklä-
ren. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grüne werden dies aktiv unterstützen.
Sie haben den Fraktionen von SPD und FDP angeboten, gemeinsam einen Parlamentarischen
Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die FDP hatte bereits einen Untersuchungsausschuss
gefordert, hätte aber allein nicht das ausreichende Quorum für eine Einsetzung.
Wachsende Unsicherheit bei Thyssenkrupp Steel in Duisburg
Die Unsicherheit, wie es mit den Beschäftigten bei Thyssenkrupp Steel (TKS) in Duisburg wei-
tergeht, wächst. Im April 2024 gab TKS bekannt, von elf Millionen Tonnen jährlicher Stahlpro-
duktionskapazität zwei Millionen Tonnen abzubauen. Über das Ausmaß der erforderlichen
Kosteneinsparungen herrscht Dissens zwischen dem Mutterkonzern und der Stahlsparte. Drei
Vorstände von TKS sowie vier Aufsichtsratsmitglieder traten kürzlich zurück, darunter jeweils
die Vorsitzenden. Die Stahlindustrie ist für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen eine
tragende Säule. Deshalb unterstützen wir den Transformationsprozess in der Stahlindustrie,
z.B. mit der größten Einzelförderung der Landesgeschichte für grünen Stahl. Die aktuellen Ent-
wicklungen bei TKS beobachten wir mit großer Sorge. Thyssenkrupp kommt eine große Ver-
antwortung bei der Transformation der Branche und bei der Weiterentwicklung des Stahlstan-
dortes Duisburg zu. Das Unternehmen muss verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, um
auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben und Arbeitsplätze langfristig zu erhalten. Die
große Verunsicherung in der Belegschaft am Standort Duisburg muss zügig beendet werden.
In Nordrhein-Westfalen herrscht ein vertrauensvolles Miteinander bei der tariflichen Mitbe-
stimmung. Wir erwarten, dass Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertreter zu dieser
Kultur zurückkehren zum Wohle des Industriestandorts an Rhein und Ruhr.
Differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer: Gutachten zur rechts-
sicheren Umsetzung liegt vor
Die Landesregierung hat ein Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grund-
steuerhebesätze veröffentlicht. Der Landtag hatte das Optionsmodell durch ein Gesetz am 4.
Juli 2024 verabschiedet. Damit sollen die Kommunen künftig statt eines einheitlichen Hebe-
satzes unterschiedliche Sätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien festlegen können. Die Gut-
achter entkräften die teilweise von den Kommunen vorgebrachte Sorge einer Überforderung
bei der Entscheidung für differenzierte Hebesätze. Sie sehen das Optionsmodell
nachvollziehbar eingebettet in Bundes- und Landesrecht. Auch stellt das Gutachten fest, dass
den Gemeinden keine unzumutbaren Anforderungen auferlegt werden. Eine Begründungs-
pflicht für die Hebesatzdifferenzierung existiere nicht. Selbst bei einer Differenzierung von 50
Prozent sei lediglich eine grobe Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Das Gutachten
der renommierten Staats- und Steuerrechtsprofessoren Dr. Drüen und Dr. Krumm stützt damit
das Vorgehen von Landesregierung und Koalitionsfraktionen. Neben den aufkommensneutra-
len Hebesätzen, welche im September noch einmal aktualisiert werden, und der finanziellen
Beteiligung des Landes an den zusätzlichen IT-Kosten der Kommunen in Höhe von 4 Millionen
Euro bietet das Gutachten nun zusätzliche Rechtssicherheit. Damit zeigt die Landesregierung:
Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen können sich bei der Umsetzung der Grundsteuer-
reform auf das Land verlassen.
Bundesverfassungsgericht schickt Streit um OVG-Besetzung zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit um die Besetzung der Position des Präsidenten
des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) zurück zum OVG ver-
wiesen, das in der Sache erneut entscheiden muss. Ein unterlegener Bewerber – ein Richter
am Bundesverwaltungsgericht – war gegen die Auswahlentscheidung zunächst vor den Ver-
waltungsgerichten vorgegangen. Hier unterlag er nach anfänglichem Erfolg in der zweiten In-
stanz beim OVG. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nun aufgehoben. Be-
gründet haben die Verfassungsrichter dies im Wesentlichen damit, dass das OVG den Sachver-
halt – insbesondere die Vorwürfe einer politischen Einflussnahme bzw. einer Voreingenom-
menheit im Hinblick auf die Besetzung – nicht hinreichend aufgeklärt habe. Ob es eine solche
Einflussnahme gegeben hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden und auch
nicht geprüft. Für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu dieser Frage (PUA IV)
sollte aus Respekt vor der unabhängigen Justiz gelten, dass das gerichtliche Verfahren vor dem
OVG nicht durch voreilige Vernehmungen derselben Zeugen beeinträchtigt wird, die auch dort
für eine Vernehmung in Betracht kommen. Daher fordern wir, dass die weiteren Arbeiten im
PUA IV bis zu einer neuerlichen Entscheidung des OVG ruhen sollten. Die Auswahlentschei-
dung selbst hat das Bundesverfassungsgericht allerdings in keiner Weise beanstandet.
CDU stärkste Kraft der politischen Mitte bei Landtagswahlen in Sach-
sen und Thüringen
Die CDU ist in Sachsen und Thüringen nach einem engagierten Wahlkampf klar stärkste Kraft
der politischen Mitte und die einzig verbliebene Volkspartei. Der Auftrag zur Bildung einer Re-
gierung unter Führung einer demokratischen Partei in schwierigen Zeiten liegt jetzt bei Minis-
terpräsident Michael Kretschmer und Mario Voigt. Das bereits in Umfragen erwartete starke
Abschneiden der Extremisten von der AfD, insbesondere bei jungen Menschen, ist ein tiefer
Einschnitt in die politische Landschaft unseres Landes. Dieses Ergebnis muss uns alle intensiv
beschäftigen. Wir dürfen jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Gleichzeitig ist das
Votum der Menschen damit auch ein absolutes Desaster für die Ampelparteien. Die SPD-ge-
führte Bundesregierung hat jegliches Vertrauen in der Bevölkerung verspielt. Die Reaktionen
des Bundeskanzlers und der SPD-Parteiführung auf das Wahlergebnis zeugen von einer gefähr-
lichen Realitätsverweigerung.