Kabinett beschließt den Haushaltsentwurf 2025 und den

Nachtragshaushalt 2024

Durch Ausgabendisziplin und klare Prioritäten vermeiden wir Strukturbrüche und ermöglichen

Investitionen, aber die Gestaltungsspielräume werden kleiner. Für uns stehen Kinder, Bildung,

Sicherheit und der Erhalt des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts Nordrhein-Westfalen weiter

an erster Stelle. Allein die Aufwendungen für Bildung werden im kommenden Jahr um rund 3

Milliarden Euro ansteigen (Rekordwert von fast 42 Milliarden Euro). Zukunftsinvestitionen in

unser Land haben weiter Priorität. Wir müssen aber mit den Mitteln auskommen, die uns zur

Verfügung stehen. Wir kompensieren bereits Haushaltsmehrbelastungen von vier Milliarden

Euro pro Jahr durch Entscheidungen der Ampel (z.B. Deutschlandticket, Wohngelderhöhung).

In Reaktion auf die hinter der Prognose bleibenden Steuereinnahmen sehen der Etatentwurf

2025 und auch der Nachtragshaushalt 2024 erstmalig die Nutzung der Konjunkturkomponente

im Rahmen der Schuldenbremse vor. Dieser Schritt ermöglicht uns, dass wir auch unter

herausfordernden Rahmenbedingungen Kurs halten und tragfähige Entscheidungen treffen

können, bspw. weiterhin Einstellung von 3000 neuen Kommissarsanwärtern, 400 Mio. Euro

zusätzlich für beitragsfreie Kita-Jahre nach dem Wegfall der Bundesförderung oder Einstieg in

die Altschuldenlösung, Mehr als jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt geht an die

Kommunen.

Qualitätsoffensive für die Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Ein Drittel der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind Familienzentren. Sie

unterstützen Eltern und Kinder niedrigschwellig. Sie bieten u.a. Erziehungsberatung an,

fördern Bewegung oder eine bessere Ernährung. Unter dem damaligen Familienminister

Armin Laschet wurden 261 Familienzentren zertifiziert; heute sind es 3252. Der

flächendeckende Ausbau ist für den Moment ausgereizt. Seit mehreren Jahren werden durch

das Land finanzierte Kontingente in spätere Kindergartenjahre verschoben oder nicht mehr in

Anspruch genommen. Deswegen werden wir jetzt zielgerichtet in die Qualität der

Familienzentren investieren. Insbesondere dort, wo sie in einem besonders herausfordernden

Sozialraum wirken, wird das Angebot weiter verbessert. Im Haushaltsjahr 2024 stehen dafür

77,4 Millionen Euro bereit. Über die reguläre Dynamisierung der Förderung hinaus, stehen

2025 rund 4 Millionen Euro zusätzlich für die Qualitätssteigerung in den Familienzentren zur

Verfügung.

Wir stärken die kommunale Demokratie

Wir ändern das Kommunalwahlgesetz und stärken damit unsere kommunale Demokratie. Mit

dem neuen Quotenverfahren mit prozentualen Restausgleich verhindern wir die bisherigen

Verzerrungen im Hinblick auf den Erfolgswert der Stimmen. In der Vergangenheit kam es

häufig zu Unwuchten, wenn bei einem Anspruch von weniger als einem halben Sitz auf einen

ganzen Sitz aufgerundet werden musste. Stimmen für diese Wahlvorschläge hatten damit

nahezu den doppelten Erfolgswert. Diese Verzerrungen werden künftig vermieden. Das neue

Verfahren sorgt für mehr Gerechtigkeit. Zudem minimieren wird das Risiko von gefälschten

Unterstützungsunterschriften.

Wohnraumförderung soll in NRW um eine Milliarde Euro steigen

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus soll in Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr

um eine Milliarde auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt werden. Derzeit befassen sich die

Gremien der NRW.Bank mit dem Regierungsvorschlag, statt 1,7 Milliarden Euro in diesem Jahr

2,7 Milliarden Euro Förderkontingent zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Wohnungs-

und die Bauwirtschaft gestützt werden, gleichzeitig soll so neuer Wohnraum geschaffen oder

modernisiert werden. Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum, indem wir bis 2027 45.000 neue

mietpreisgebundene Wohnungen bauen. Für den Klimaschutz senken wir die CO2-Emissionen,

indem wir die energetische Sanierung und Modernisierung von Wohnungen fördern. Dazu

haben wir bereits 9 Milliarden Euro bereitgestellt und stellen nun mehr Geld dafür zur

Verfügung.

Heute konstituiert sich der Parlamentarische

Untersuchungsausschuss IV („OVG-Besetzung“)

Heute konstituiert sich der 4. Parlamentarische Untersuchungsausschuss dieser Wahlperiode,

der sich mit dem Besetzungsverfahren der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts

Nordrhein-Westfalen befasst. Der Untersuchungsauftrag unterscheidet sich stark von dem in

bisherigen Untersuchungsausschüssen: Er hat einen überschaubaren, klar abgegrenzten

Sachverhalt und umfasst einen kurzen Zeitraum. Der Fall der Richterbesetzung ist zudem

ausgeurteilt. Es ist anmaßend, wenn ein Landtag im Nachgang Richtern erklären möchte, wie

sie ihre Arbeit machen sollen. Das Aktenvolumen dürfte anders als zum Beispiel im Brücken-

Ausschuss deutlich geringer sein. Vieles ist dazu bereits im Rechtsausschuss des Landtags

gesagt worden und dürfte nun im PUA nur noch einmal wiederholt werden. Als Vorsitzender

formulierte Klaus Voussem in der „RP“ die begründete Hoffnung: Ziel muss sein, dass dies der

kürzeste PUA aller Zeiten wird. Zudem stellte er richtig fest, dass ein Parlamentarischer

Untersuchungsausschuss mindestens als Nebeneffekt der Finanzierung von Personal dient.