Kabinett beschließt den Haushaltsentwurf 2025 und den
Nachtragshaushalt 2024
Durch Ausgabendisziplin und klare Prioritäten vermeiden wir Strukturbrüche und ermöglichen
Investitionen, aber die Gestaltungsspielräume werden kleiner. Für uns stehen Kinder, Bildung,
Sicherheit und der Erhalt des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts Nordrhein-Westfalen weiter
an erster Stelle. Allein die Aufwendungen für Bildung werden im kommenden Jahr um rund 3
Milliarden Euro ansteigen (Rekordwert von fast 42 Milliarden Euro). Zukunftsinvestitionen in
unser Land haben weiter Priorität. Wir müssen aber mit den Mitteln auskommen, die uns zur
Verfügung stehen. Wir kompensieren bereits Haushaltsmehrbelastungen von vier Milliarden
Euro pro Jahr durch Entscheidungen der Ampel (z.B. Deutschlandticket, Wohngelderhöhung).
In Reaktion auf die hinter der Prognose bleibenden Steuereinnahmen sehen der Etatentwurf
2025 und auch der Nachtragshaushalt 2024 erstmalig die Nutzung der Konjunkturkomponente
im Rahmen der Schuldenbremse vor. Dieser Schritt ermöglicht uns, dass wir auch unter
herausfordernden Rahmenbedingungen Kurs halten und tragfähige Entscheidungen treffen
können, bspw. weiterhin Einstellung von 3000 neuen Kommissarsanwärtern, 400 Mio. Euro
zusätzlich für beitragsfreie Kita-Jahre nach dem Wegfall der Bundesförderung oder Einstieg in
die Altschuldenlösung, Mehr als jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt geht an die
Kommunen.
Qualitätsoffensive für die Familienzentren in Nordrhein-Westfalen
Ein Drittel der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind Familienzentren. Sie
unterstützen Eltern und Kinder niedrigschwellig. Sie bieten u.a. Erziehungsberatung an,
fördern Bewegung oder eine bessere Ernährung. Unter dem damaligen Familienminister
Armin Laschet wurden 261 Familienzentren zertifiziert; heute sind es 3252. Der
flächendeckende Ausbau ist für den Moment ausgereizt. Seit mehreren Jahren werden durch
das Land finanzierte Kontingente in spätere Kindergartenjahre verschoben oder nicht mehr in
Anspruch genommen. Deswegen werden wir jetzt zielgerichtet in die Qualität der
Familienzentren investieren. Insbesondere dort, wo sie in einem besonders herausfordernden
Sozialraum wirken, wird das Angebot weiter verbessert. Im Haushaltsjahr 2024 stehen dafür
77,4 Millionen Euro bereit. Über die reguläre Dynamisierung der Förderung hinaus, stehen
2025 rund 4 Millionen Euro zusätzlich für die Qualitätssteigerung in den Familienzentren zur
Verfügung.
Wir stärken die kommunale Demokratie
Wir ändern das Kommunalwahlgesetz und stärken damit unsere kommunale Demokratie. Mit
dem neuen Quotenverfahren mit prozentualen Restausgleich verhindern wir die bisherigen
Verzerrungen im Hinblick auf den Erfolgswert der Stimmen. In der Vergangenheit kam es
häufig zu Unwuchten, wenn bei einem Anspruch von weniger als einem halben Sitz auf einen
ganzen Sitz aufgerundet werden musste. Stimmen für diese Wahlvorschläge hatten damit
nahezu den doppelten Erfolgswert. Diese Verzerrungen werden künftig vermieden. Das neue
Verfahren sorgt für mehr Gerechtigkeit. Zudem minimieren wird das Risiko von gefälschten
Unterstützungsunterschriften.
Wohnraumförderung soll in NRW um eine Milliarde Euro steigen
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus soll in Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr
um eine Milliarde auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt werden. Derzeit befassen sich die
Gremien der NRW.Bank mit dem Regierungsvorschlag, statt 1,7 Milliarden Euro in diesem Jahr
2,7 Milliarden Euro Förderkontingent zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Wohnungs-
und die Bauwirtschaft gestützt werden, gleichzeitig soll so neuer Wohnraum geschaffen oder
modernisiert werden. Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum, indem wir bis 2027 45.000 neue
mietpreisgebundene Wohnungen bauen. Für den Klimaschutz senken wir die CO2-Emissionen,
indem wir die energetische Sanierung und Modernisierung von Wohnungen fördern. Dazu
haben wir bereits 9 Milliarden Euro bereitgestellt und stellen nun mehr Geld dafür zur
Verfügung.
Heute konstituiert sich der Parlamentarische
Untersuchungsausschuss IV („OVG-Besetzung“)
Heute konstituiert sich der 4. Parlamentarische Untersuchungsausschuss dieser Wahlperiode,
der sich mit dem Besetzungsverfahren der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts
Nordrhein-Westfalen befasst. Der Untersuchungsauftrag unterscheidet sich stark von dem in
bisherigen Untersuchungsausschüssen: Er hat einen überschaubaren, klar abgegrenzten
Sachverhalt und umfasst einen kurzen Zeitraum. Der Fall der Richterbesetzung ist zudem
ausgeurteilt. Es ist anmaßend, wenn ein Landtag im Nachgang Richtern erklären möchte, wie
sie ihre Arbeit machen sollen. Das Aktenvolumen dürfte anders als zum Beispiel im Brücken-
Ausschuss deutlich geringer sein. Vieles ist dazu bereits im Rechtsausschuss des Landtags
gesagt worden und dürfte nun im PUA nur noch einmal wiederholt werden. Als Vorsitzender
formulierte Klaus Voussem in der „RP“ die begründete Hoffnung: Ziel muss sein, dass dies der
kürzeste PUA aller Zeiten wird. Zudem stellte er richtig fest, dass ein Parlamentarischer
Untersuchungsausschuss mindestens als Nebeneffekt der Finanzierung von Personal dient.