Damit die Kita offen bleibt – Landesregierung passt erneut
Personalverordnung an
Die Landesregierung unternimmt große Anstrengungen für eine verlässliche
Kindertagesbetreuung. Wir investieren gezielt in die frühkindliche Bildung und stellen dafür im
kommenden Jahr eine halbe Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung. Dennoch kann es zu
eingeschränkten Betreuungszeiten kommen, für die der Fachkräftemangel verantwortlich ist.
Eine aktuelle Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Personalreservoir für die
Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen weitestgehend erschöpft ist. Das bedeutet:
Wer in einer Kita arbeiten kann und will, tut dies meist bereits. Die Landesregierung hat
deshalb im engen Schulterschluss mit den Kommunen und den Trägern die
Personalverordnung für Kitas erneut angepasst. Sie schafft so die rechtlichen
Voraussetzungen, damit mehr Personal in den Kitas arbeiten und Bestandspersonal flexibler
eingesetzt werden kann. Die neue Personalverordnung ermöglicht Trägern beispielsweise, in
Phasen des akuten Personalnotstands verstärkt Ergänzungskräfte in der Betreuung
einzusetzen. Ergänzungskräfte sind zum Beispiel Kinderpfleger, die eine mehrjährige
Ausbildung abgeschlossen haben. Diese Möglichkeit kann bis zu sechs Wochen in Anspruch
genommen werden. Außerdem wird die Integration von Fachkräften mit ausländischen
Abschlüssen vereinfacht. Personen mit anderen Berufen können zudem als profilrelevante
Kräfte nach Schulung und unter Anleitung das Kita-Personal entlasten. So werden Schließzeiten
der Kitas reduziert und Familien entlastet. Dies ist auch im Interesse der Träger, die einen
Betreuungsvertrag zu erfüllen haben. Der Landeselternbeirat Nordrhein-Westfalen hat die
neue Personalverordnung ausdrücklich begrüßt.
Vertane Chance für Reform der Krankenhausversorgung im Bund
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Weg für das
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) freigemacht. Nordrhein-Westfalen hat
im Bundesrat dem bayerischen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
zugestimmt, um noch kurzfristige Verbesserungen des KHVVG zu bewirken. Leider gab es für
dieses Vorgehen im Bundesrat keine Mehrheit. Unser Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann hat sowohl in seiner Rede im Bundesrat als auch in einer Protokollerklärung
klargestellt, wo die Schwächen dieses Bundesgesetzes liegen: Unter anderem sind die
Vorgaben für Facharztstandards so eng gefasst, dass nicht nur, aber gerade in ländlichen
Regionen die geforderten Facharztzahlen nur schwer erreicht werden können. Das hat zur
Folge, dass Krankenhäuser Gefahr laufen, bestimmte Leistungen, wie die Behandlung von
Notfällen, nicht mehr anbieten zu können. Die Bundesärztekammer hat im Vorfeld der
Bundesratssitzung vor der Gefahr von Versorgungsengpässen gewarnt. Ein weiteres Beispiel
sind die Finanzierungsregeln, die nicht ausreichen, um unsere Krankenhäuser von
ökonomischen Zwängen zu befreien.
Diese und weitere Punkte hätten im Vermittlungsausschuss zum Besseren geändert werden
können. Denn dass wir eine Reform der Krankenhausversorgung brauchen, ist unbestritten –
das hat unser Gesundheitsminister immer wieder deutlich gemacht. Deswegen hat er auch
weit vor der Bundesreform eine Umgestaltung der Krankenhausplanung auf Landesebene auf
den Weg gebracht, die bereits im nächsten Jahr umgesetzt wird. Da wesentliche Teile der
Reform auf Bundesebene erst 2027 in Kraft treten sollen, besteht auch trotz der Abstimmung
im Bundesrat noch Hoffnung, mit einer neuen Bundesregierung an den relevanten Stellen
nachsteuern zu können.
Mit Ambition und Akzeptanz zu neuen Rekorden bei der Windenergie
Mit dem Ansatz Ambition und Akzeptanz schaffen wir in Nordrhein-Westfalen bei der
Windenergie die besten Ausbauzahlen bundesweit und sorgen zugleich dafür, dass der Ausbau
breite Akzeptanz in der Bevölkerung findet. Die jüngst veröffentlichten Daten für 2024 belegen
dies eindrucksvoll: Von Januar bis Oktober wurden 558 Windenergieanlagen (WEA) mit einer
Leistung von 3.311 Megawatt (MW) neu genehmigt. Damit haben wir einen neuen
Bundesländer-Genehmigungsrekord aufgestellt, denn noch nie wurde in einem Jahr so viel
Windenergie-Leistung genehmigt (bisheriger Rekord: 2016 Niedersachsen – 2.665 MW). 2023
wurden in Nordrhein-Westfalen noch 1.753 MW WEA Leistung genehmigt. Diese Zahlen
zeigen, dass wir dem Zubau der Windenergie zu einer bis dato nicht gekannten Dynamik
verholfen haben. Im bisherigen Jahresverlauf wurden zudem 117 WEA mit 575 MW Leistung
in Betrieb genommen. Wir sind auf einem guten Weg, unser Ziel von 1.000 neuen WEA bis
2027 zu erreichen. Dies stärkt auch unseren Wirtschaftsstandort.
Damit der Zubau der Windenergie auf in den Regionen akzeptierten Flächen gelenkt und
Wildwuchs verhindert wird, setzen wir uns auf Bundesebene für wirkungsvolle
Steuerungsoptionen ein. Die Akzeptanz in Kommunen und Kreisen wird auch durch Fragen
bezüglich Haftungsregelungen und Regelungen zu Schadensersatzansprüchen berührt. Als
Genehmigungsbehörden für WEA tragen diese aufgrund von Unklarheiten im Wind-an-Land-
Gesetz des Bundes nicht unerhebliche Haftungsrisiken. Im Bundesrat haben wir bereits
erfolgreich eine Mehrheit für die Forderung nach einer Begrenzung dieser potenziellen
Schadensersatzansprüche organisiert. Aufgrund des Scheiterns der Bundesregierung steht das
weitere Verfahren noch aus.
Keine Landesregierung war jemals kommunalfreundlicher
Unsere Kommunen sind das Herzstück unseres Landes. Sie sind Seismograph für politische
Entwicklungen auf der ersten staatlichen Ebene. Deswegen steht die Landesregierung auch in
einem intensiven und regelmäßigen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden, um
kommunale Perspektiven frühzeitig zu hören und in landespolitischen Entscheidungen zu
berücksichtigen. Das zeigt sich auch finanziell – insbesondere in wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten. Mit circa 38 Milliarden Euro soll mehr als jeder dritte Euro aus dem
Landeshaushalt 2025 an die Gemeinden und Gemeindeverbände gehen. So erhalten die
Gemeinden und Gemeindeverbände allein über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 rund
15,76 Milliarden Euro an verteilbarer Finanzmasse. Das ist ein neuer Höchstbetrag (+ 440
Millionen Euro im Vergleich zu 2024, entspricht + 2,9 %). Daneben hat die Landesregierung die
notwendigen Schritte für eine nachhaltige Entschuldung der Kommunen veranlasst: ab 2025
stellen wir zusätzlich 250 Millionen Euro zur Lösung der Altschuldenproblematik bereit. Diese
Zahlung soll über 30 Jahre erfolgen, sodass den Kommunen insgesamt 7,5 Milliarden Euro
allein durch das Land zur Entschuldung zur Verfügung gestellt wird. Hinzukommen soll der
gleiche Betrag durch den Bund – die Regierung von Bundeskanzler Scholz hat dies versprochen,
im Haushalt für das kommende Jahr aber wieder keine Mittel eingestellt. Wir erwarten, dass
die Bundesregierung ihr Versprechen einhält. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung
die Kommunen auch durch einzelne gesonderte Maßnahmen, beispielweise mit Mitteln für
die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden.
Der untätige Kanzler gefährdet den Industriestandort
Der Industriestandort Deutschland hat in den vergangenen Jahren an internationaler
Wettbewerbsfähigkeit verloren. Die schlechten Nachrichten rund um den Arbeitsplatzabbau
bei Konzernen und im Mittelstand (Beispiele Ford, VW und ThyssenKrupp) sind Ausdruck
davon. Dies ist ein Offenbarungseid für den Kanzler. Die SPD-geführte Bundesregierung hat es
unterlassen, Unternehmen wirkungsvoll bei den Energiekosten zu entlasten. Eine erforderliche
Senkung der Netzentgelte wurde zu Gunsten sozialpolitischer Umverteilung hintenangestellt.
Der Kanzler hat ferner einen Brückenstrompreis für die energieintensive Industrie verhindert,
der eine international wettbewerbsfähige Produktion am Standort gesichert hätte. Auch das
Versprechen, eine Kraftwerksstrategie auf den Weg zu bringen, wurde nicht gehalten. Wer
aussteigen will, muss auch einsteigen. Das Missmanagement in der SPD-geführten
Bundesregierung hat zu erheblicher Verunsicherung geführt und das Vertrauen unserer
Industrie in den Wirtschaftsstandort Deutschland beschädigt.
Die nächste Bundesregierung muss die richtigen Weichen stellen, um Energiekosten zu senken,
entschlossen zu entbürokratisieren und Investitionen anzureizen. Nur mit einer neuen
Bundesregierung, die die richtigen Rahmenbedingungen setzt, wird Deutschland wieder
wettbewerbsfähig und kann Arbeitsplätze und Wohlstand erhalten.