Einführung der Bezahlkarte ist gestartet
Am Dienstag, dem 7. Januar 2025, wurde in Nordrhein-Westfalen die Bezahlkarte erstmals an
Flüchtlinge ausgegeben. Zunächst wird sie in fünf Landeseinrichtungen – je eine pro
Regierungsbezirk – eingeführt. Innerhalb von drei Monaten erfolgt die Ausweitung auf die
weiteren 50 Einrichtungen des Landes. Ab dem zweiten Quartal beginnt die Einführung der
Bezahlkarte in den Kommunen. Mit der Bezahlkarte setzt Nordrhein-Westfalen den Beschluss
der Ministerpräsidentenkonferenz vom November 2023 um. Sie ist ein wirksames Instrument,
um illegale Migration zu bekämpfen und das Geschäftsmodell von Schleuserbanden zu
unterbinden. Konkretere Informationen, wie und für wen die Bezahlkarte funktioniert und
welchen Mehrwert diese hat, finden Sie im beigefügten FAQ (Stand 13.01.2025).

Rückführungen um mehr als 10 Prozent gesteigert
Die Zahl der Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen ist zurückgegangen. Bis Ende Oktober 2024
wurden 35.947 Zugänge verzeichnet. Im gleichen Zeitraum waren es 2023 noch 55.532
Flüchtlinge. Dazu kommen insgesamt 257.165 Personen aus der Ukraine, die seit Beginn des
Angriffskrieges nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind (Stand: 03.11.2024).
Demgegenüber wurde die Zahl der Rückführungen in Nordrhein-Westfalen deutlich gesteigert.
Bis Ende November 2024 wurden bereits 4.033 Personen abgeschoben. Das sind über zehn
Prozent mehr als im gesamten Jahr 2023. Das zeigt: Die Maßnahmen der Landesregierung, im
eigenen Verantwortungsbereich Migration zu steuern, wirken. Im Vergleich der Länder ist
Nordrhein-Westfalen für rund 27 Prozent aller Abschiebungen verantwortlich. Der Wert liegt
deutlich über dem Königsteiner Schlüssel. Dem Bund ist es hingegen weiter nicht gelungen,
tragfähige Migrationsabkommen mit den wesentlichen Herkunftsländern abzuschließen und
so die Voraussetzungen für weitere Abschiebungen zu schaffen. Deutschland braucht endlich
eine Bundesregierung, die eine grundsätzliche Wende in der Migrationspolitik schafft.

Vorreiter im Kampf gegen Finanzkriminalität
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) ist ein zentraler Meilenstein
im Kampf gegen Finanzkriminalität. In weniger als zwei Jahren wurde eine umfassende Reform
realisiert, die die Steuerfahndung des Landes unter einer zentralen Organisation mit etwa
1.200 hochqualifizierten Mitarbeitern bündelt. Dank des Einsatzes moderner Technologien ist
das LBF für die effiziente Bearbeitung komplexer Finanzdelikte hervorragend aufgestellt.
Bereits im ersten Jahr wurden beachtliche Erfolge erzielt, wie die Aufdeckung von groß
angelegtem Steuerbetrug mit Scheinfirmen und Gewerbesteueroasen. Zudem wurden neue
Sachgebiete wie Terrorfinanzierung und Cum/Cum-Geschäfte geschaffen. Das LBF wird
aufgrund seiner innovativen Ansätze und frühen Erfolge sowohl national als auch international
als Vorbild anerkannt. Es unterhält Kooperationen mit Partnerländern wie Frankreich, Belgien
und den Niederlanden und strebt eine noch stärkere Verzahnung auf bundesweiter sowie
internationaler Ebene an.

Erhöhung der Meistergründungsprämie – Stärkung des Handwerks
Die Landesregierung hat zum 1. Januar 2025 die Meistergründungsprämie erhöht.
Gründungswillige Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister können nun eine maximale
Förderhöhe von 11.500 Euro (bislang 10.500 Euro) in Anspruch nehmen sowie zusätzlich einen
Bonus in Höhe von 2.000 Euro bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs erhalten.
Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer
Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind. In
Summe kann die Förderung somit bis zu 16.000 Euro betragen. Zudem werden die
Förderbedingungen familienfreundlicher ausgestaltet und für im Ausland erworbene
Qualifikationen geöffnet. Die Prämie ist Ausdruck von Wertschätzung des Handwerks und ein
wichtiger Schritt zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung.