Spitzenplatz bei der Exzellenzstrategie
für Nordrhein-Westfalen
Der Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen bleibt führend in Deutschland.
Am 22. Mai verkündete die Exzellenzkommission der Deutschen Forschungsge-
meinschaft (DFG) das Ergebnis der zweiten Wettbewerbsrunde der Exzellenz-
strategie des Bundes und der Länder zur weiteren Stärkung der Spitzenfor-
schung an den Hochschulen in Deutschland. Das Ergebnis: In Nordrhein-Westfa-
len wird es zukünftig 15 Exzellenzcluster für internationale Spitzenforschung ge-
ben – Platz eins unter den Bundesländern. Die Cluster verteilen sich auf die Uni-
versitäten Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Siegen sowie die
RWTH Aachen.
Die ausgewählten Cluster erhalten ab 2026 sieben Jahre lang eine jährliche För-
derung in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro. Bis zu 150 Millionen Euro der 539
Millionen Euro, die insgesamt pro Jahr an Fördermitteln bereitgestellt werden,
entfallen damit künftig auf Spitzenforschung „made in NRW“. Die Entscheidung
zeigt, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Nordrhein-Westfa-
len national wie international ganz oben mitspielen und ist ein Beweis für die Ex-
zellenz unseres Wissenschaftsstandorts.
Durch die Entscheidungen können sich zudem fünf nordrhein-westfälische Uni-
versitäten, die fortan über mindestens zwei Exzellenzcluster verfügen, um die
Einstufung als Exzellenzuniversität zu bewerben.

Für eine bessere Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche
Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder hat für uns oberste Priorität.
Und mit der Konstituierung der Landeskommission zur Etablierung von Standards
zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche setzen wir
ein klares Zeichen gegen das Wegsehen. Expertinnen und Experten aus ver-
schiedenen gesellschaftlichen Bereichen bringen hier ihre Fachkenntnis ein, um
einheitliche Standards für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb von
Organisationen zu erarbeiten, welche transparente Aufarbeitungsprozesse ge-
währleisten sollen.

Wir erleichtern die Arbeit in der Kommunalpolitik
Die Landesregierung hat mit der Einbringung des Gesetzes zur Änderung kom-
munalrechtlicher Vorschriften in den Landtag ein wichtiges Signal an alle kom-
munalpolitisch engagierten Menschen gesendet. Bereits ab diesem Herbst wer-
den die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten verbessert, die Handlungsfähig-
keit der Kommunen wird gestärkt. So tragen wir dafür Sorge, dass sich auch zu-
künftig viele Menschen vor Ort politisch engagieren wollen.
Im Konkreten sorgen wir dafür, dass Sitzungen in kommunalen Vertretungen ef-
fizienter und weniger störanfällig werden, indem wir Fraktionsuntergrenzen neu
definieren, die Verfahren bei Ausschussbesetzungen vereinfachen, ein höheres
Quorum für geheime Abstimmungen festlegen und eine Abwahlmöglichkeit für
(Bezirks-)Ausschussvorsitzende schaffen. Zudem stärken wir die Rolle sachkun-
diger Bürger und ermöglichen die Mitwirkung von diesen ab 16 Jahren. Wir flexi-
bilisieren die interkommunale Zusammenarbeit und entlasten, durch die Erleich-
terung der Unterschwellenvergabe im kommunalen Vergaberecht, die kommu-
nale Selbstverwaltung von bürokratischen Hürden.

Initiative zur Stärkung des Gewaltschutzes
Nordrhein-Westfalen setzt sich mit einem Gesetzentwurf im Bundesrat für einen
besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere von Frauen, ein.
Aktuell reichen die bestehenden Mittel in der Praxis oft nicht aus, um Opfer ef-
fektiv und rechtzeitig zu schützen. Jedoch muss gelten: Wer wiederholt gegen
Schutzanordnungen verstößt, muss frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden
können. Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem härtere Strafen für die Tä-
ter, frühzeitige Informationen an die Polizei, Deeskalationshaft in Fällen mit Wie-
derholungspotenzial und eine Stärkung des Opferschutzes vor.