Landesförderung zum Neubau und Erhalt von Feuerwehrgerätehäusen

Die Menschen können sich vor Ort auf Ehrenamtler in der Freiwilligen Feuerwehr verlassen! Sie leisten einen besonderen Beitrag für die Allgemeinheit, der mit großen Herausforderungen und Gefahren verbunden ist.

Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, ist es wichtig, dass die Feuerwehrleute gute Bedingungen in den Feuerwehrgerätehäusern vorfinden. Daher hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW eine Förderung „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ für Orte bis 10.000 Einwohner gestartet!

  • Gefördert wird aus Landesmitteln der Neubau, die Sanierung, An-, Aus- und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern zu 50 Prozent (50 Prozent trägt die jeweilige Kommune, wobei auch die Eigenleistung der Feuerwehr vor Ort berücksichtig wird)
  • Gesamtfördersumme: 3 Millionen Euro
  • Höchstfördersumme pro Projekt 250.000 Euro
  • Die Kommune muss über einen gültigen Brandschutzbedarfsplan verfügen
  • Antragsteller sind die Kommunen – auch eine Baumaßnahme im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit ist möglich
  • Eingereicht werden muss der Förderantrag bis zum 30.9.2020 auf Basis eines Ratsbeschlusses
  • Spätestens 6 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids muss die Maßnahme begonnen werden

Liebe Feuerwehrleute und Verantwortliche für den Brandschutz, nutzen Sie die Förderkulisse, um die Feuerwehrgerätehäuser vor Ort zu verbessern. Die Fördergrundsätze finden Sie hier:

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung.